Gesetzliche Auflage zur Erreichbarkeit eines ambulanten Pflegedienstes

MarianS

Newbie
Registriert
29.05.2011
Beiträge
1
Moin und Hallo,
vielerorts steht das ein ambulanter Pflegedienst gesetzlich verpflichtet ist eine "24h-Rufbereitschaft" für seine Kunden zu stellen. Die Rahmenverträge (Baden-Württemberg) und das SGB XI halten sich da meiner Meinung nach recht "schwammig" und irgendwie finde ich keine konkrete Vorgabe.
Annähernd zutreffend ist im Versorgungsvertrag §3 Abs.4
Vielleicht hat noch jemand einen Tip?
muchas gracias
 

Ähnliche Themen