Gesundheitsfürsorge Gesetzliche Betreuung

Hypertone_Krise

Poweruser
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1.121
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PDL, GuK, Palliative Care
Funktion
PDL
Muss man, bzw. die Pflegekraft , bzw. der zuständige Arzt vom gesetzlichen Betreuer eines Patienten die schriftliche Erlaubnis zum Legen eines DK einholen?
 
Jepp. Grundsätzlich natürlich! In der Notsituation siehts anders aus, klar.
(Und die gelebte Praxis auch... ;)


Edit: Hab erst beim wegklicken das "schriftliche" gesehen. Grundsätzlich würde auch die mündliche Aufklärung bzw. das Einverständnis reichen. Das schriftliche ist aber nun halt der Nachweis...
 
Einwilligung ja, schriftlich meines Wissens nicht.

Ausnahme wären Notfallsituationen wie ein Harnstau, dann zählt dies als mutmaßlicher Patientenwille.
 

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