Leider habe ich bei der internen Suche nur veraltete Beiträge gefunden.
Vieles funktioniert ja wunderbar nach dem Motto "Wo kein Kläger, da kein Richter".
Ich habe das ArbZeitG rauf und runter gelesen, Tarifverträge studiert und einschlägige Meinungen bekommen, jedoch niemals eine Gesetzliche Grundlage, die in irgendeiner Form die Übliche Praxis in der ambulanten Intensivpflege legitimieren würde.
Die im Moment einzige Grundlage die ich finden konnte ist §12 des DRK-Reformtarifvertrags (leider ohne genauere Bezeichnung).
Sinngemäß kann die tägliche Arbeitszeit auf bis zu 12 Stunden Täglich, jedoch maximal 48 Stunden in der Woche erhöht werden, wenn regelmäßig je Schicht mindestens 3 Stunden auf Arbeitsbereitschft entfallen. Was durchaus zutrifft.
Nur arbeite ich eben nicht beim DRK, sondern bei einem privaten Anbieter ohne Tarifvertrag, ohne MAV und ohne Betriebsrat, trotz 1200 Mitarbeitern...
Im Arbeitsvertrag heist es zum Punkt "Arbeitszeit" lediglich es gelten die Bestimmungen nach oben genannten Tarifvertrag des DRK.
Gibt es außer diesem Tarifvertrag noch eine weitere GESETZLICHE Grundlage?
Gilt dieser Tarifvertrag überhaupt für mich?
Vieles funktioniert ja wunderbar nach dem Motto "Wo kein Kläger, da kein Richter".
Ich habe das ArbZeitG rauf und runter gelesen, Tarifverträge studiert und einschlägige Meinungen bekommen, jedoch niemals eine Gesetzliche Grundlage, die in irgendeiner Form die Übliche Praxis in der ambulanten Intensivpflege legitimieren würde.
Die im Moment einzige Grundlage die ich finden konnte ist §12 des DRK-Reformtarifvertrags (leider ohne genauere Bezeichnung).
Sinngemäß kann die tägliche Arbeitszeit auf bis zu 12 Stunden Täglich, jedoch maximal 48 Stunden in der Woche erhöht werden, wenn regelmäßig je Schicht mindestens 3 Stunden auf Arbeitsbereitschft entfallen. Was durchaus zutrifft.
Nur arbeite ich eben nicht beim DRK, sondern bei einem privaten Anbieter ohne Tarifvertrag, ohne MAV und ohne Betriebsrat, trotz 1200 Mitarbeitern...
Im Arbeitsvertrag heist es zum Punkt "Arbeitszeit" lediglich es gelten die Bestimmungen nach oben genannten Tarifvertrag des DRK.
Gibt es außer diesem Tarifvertrag noch eine weitere GESETZLICHE Grundlage?
Gilt dieser Tarifvertrag überhaupt für mich?