Urlaub von der Stationsleitung bestimmt!

sil260604

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Hallo an alle,

ich habe mal eine Frage bzgl. der Urlaubsplanung. Eigentlich haben wir die letzten 16 Jahre immer so November spätestens Anfang Dezember Urlaubsbesprechung gehabt. Wir durften auch was mit ins neue Jahr nehmen. Nun ist es seid 2 Jahren so das wir alles bis zum 31.12. genommen haben sollen (was auch absolut in Ordnung ist), aber seid dem letzten Jahr heißt es von der Stationsleitung das angeblich die PDL und Geschäftsführung darauf bestehen das wir Anfang Oktober 2017 komplett jeden Urlaubstag inkl. AZV Tage für 2018 planen müssen sonst wird kein Urlaub genehmigt. Ist das so rechtens? Alle sind sehr unzufrieden weil man im Oktober doch noch nicht alles für das nächste Jahr wissen kann. Und man behält ja auch gerne mal 2 oder 3 Tage in Reserve falls mal akut was ist. Da wir nicht alle alles verplanen konnten hat unsere Leitung uns einfach die Urlaube gestückelt verplant. Bei mir z.B. einfach mal 3 Tage im Februar. Und ich habe nur 22 Tage. Ich habe sie auch weggetauscht, aber sie hat es bei fast allen so gemacht. Darf sie das?

Vielen Dank und LG Silke
 
Ist in Ordnung, der Urlaub kann im Vorjahr fest verplant werden.
Oktober muss man schon fast als Beginn nehmen, weil viele es nicht auf die Reihe bekommen, sich abzusprechen - daher läuft die Planung noch über 2 Monate, bis wirklich alles verplant ist.
Wenn keine Wünsche vorliegen, oder letzte Tage nicht verplant werden können (50% der Mitarbeiter wollen in den gleichen Wochen...), müssen die Tage dann irgendwo verplant werden; sofern eben alle Tage verplant werden müssen. Hier gibt es oft Einigungen und Kompromisse; die Vorgabe den Urlaub im Vorjahr zu planen, ist aber in Ordnung.

Ist es nicht vielleicht auch so, dass im Jahresverlauf noch Urlaub verschoben werden kann? Ist eine Alternative.
 
... aber seid dem letzten Jahr heißt es von der Stationsleitung das angeblich die PDL und Geschäftsführung darauf bestehen das wir Anfang Oktober 2017 komplett jeden Urlaubstag inkl. AZV Tage für 2018 planen müssen sonst wird kein Urlaub genehmigt. Ist das so rechtens?
Nach meinem Wissensstand ja. Ist auch in vielen Kliniken u. a. Pflegeeinrichtungen (auch bei mir) so üblich.
Allerdings ist es bei uns wenigstens möglich, dann auch mal etwas zu schieben.
Da wir nicht alle alles verplanen konnten hat unsere Leitung uns einfach die Urlaube gestückelt verplant. Bei mir z.B. einfach mal 3 Tage im Februar. Und ich habe nur 22 Tage. Ich habe sie auch weggetauscht, aber sie hat es bei fast allen so gemacht. Darf sie das?
Nein, darf sie nicht:
"3.4 „Nimm Urlaub – wir haben gerade nichts zu tun!“
Kann der Arbeitgeber den Urlaub festlegen? Nein, der Arbeitgeber hat das Wirtschaftsrisiko seines Unternehmens selbst zu tragen und darf z.B. eine niedrige Auftragslage nicht durch einseitige Festlegungen auf den/die Mitarbeiter/in abwälzen (Urteil des LAG Nürnberg, 6 Sa 111/06 vom 30.05.2006). Eine entsprechende Vereinbarung im Arbeitsvertrag ist rechtswidrig. Der Arbeitgeber muss bei der Festlegung des Urlaubs gemäß § 7 (1) BUrlG die Wünsche des/r Arbeitnehmers/in berücksichtigen.
Er darf von den Wünschen des/r Arbeit-nehmers/in nur abweichen, soweit dringende betriebliche Belange, z.B. beson-dere Auftragslage, Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer/innen, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen oder ein Betriebsurlaub (festgelegt durch eine Betriebsvereinbarung mit dem Personal- bzw. Betriebsrat) dagegen stehen. In diesen Fällen darf der Arbeitgeber den Urlaubsantrag ablehnen."

Quelle: https://www.dbfk.de/media/docs/download/Allgemein/Ab-in-den-Urlaub_2014.pdf S. 11
 
Der Arbeitgeber muss bei der Festlegung des Urlaubs gemäß § 7 (1) BUrlG die Wünsche des/r Arbeitnehmers/in berücksichtigen.
Er darf von den Wünschen des/r Arbeit-nehmers/in nur abweichen, soweit dringende betriebliche Belange, z.B. beson-dere Auftragslage, Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer/innen, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen oder ein Betriebsurlaub (festgelegt durch eine Betriebsvereinbarung mit dem Personal- bzw. Betriebsrat) dagegen stehen. In diesen Fällen darf der Arbeitgeber den Urlaubsantrag ablehnen."

Quelle: https://www.dbfk.de/media/docs/download/Allgemein/Ab-in-den-Urlaub_2014.pdf S. 11

Korrekt, Wünsche wurden berücksichtigt, für die letzten 2 Tage lagen anscheinend keine vor! Und wenn, ging es ja nicht.
Es wurde ja nicht gesagt, dass von den Wünschen abgewichen wurde, lediglich, dass verbleibende Tage (keine Wünsche) verplant wurden.
 
Noch einmal, die Leitung KANN den Urlaub nicht einseitig festlegen. Siehe auch
"... vom Grundsatz her müssen Sie als Arbeitgeber Ihren Mitarbeitern den Jahresurlaub nach deren Wünschen gewähren. Grundlage hierfür ist § 7 (Abs. 1 ) des Bundesurlaubsgesetzes (BurlG). Danach sind bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, dass ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen.
Das heißt, stemmen sich Ihre Mitarbeiter gegen Ihren Vorschlag, können Sie den Urlaub nicht einseitig anordnen. Der Arbeitgeber darf also den Zeitpunkt der Urlaubsgewährung nicht beliebig allein festlegen, sondern er ist an die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers gebunden."

Quelle: Arbeitsrecht: Wie kann der Chef den Urlaub mitbestimmen?
"Vorausgesetzt, dass keine Ausnahmegründe nach § 7 Abs. 1 2. Halbsatz BUrlG vorliegen, muss der Arbeitgeber also Ihre Urlaubswünsche zeitlich berücksichtigen und Ihnen den Urlaub zu den gewünschten Zeiten gewähren. Eine einseitige Bestimmung und Festlegung der Urlaubstage durch den Arbeitgeber ist in der Regel daher unzulässig."
Quelle: Arbeitgeber verplant meinen Urlaub!
D. h., sie hätte wenigstens vorher fragen müssen, ob es in Ordnung ist, einfach die 3 Tage im Februar zu verplanen.
Eine Ausnahme stellen Betriebsferien dar, aber davon ist ja keine Rede.
 
Heißt also, wenn ein Arbeitnehmer keine Urlaubswünsche äußert und er einer anderweitigen Verolanung nicht ausdrücklich zustimmt, wird der Urlaub komplett vorgetragen, da er ja nicht verplant werden darf.
Gut zu wissen.
 
Hallo Martin,
Wenn der AG grundsätzlich keinen Urlaub einseitig festlegen darf, was macht er, wenn ALLE MA den Urlaub in den gleichen Wochen machen wollen und KEINER bereit ist, diese Planung zu ändern ???

Ich weiß, hört sich sehr theoretisch an, wäre aber nach deiner Definition ja möglich.???

LG Einer
 
22 Urlaubstage? Klingt bisschen arg dürftig.
Ah o.k., passt das noch? Trotzdem wenig, zu wenig?

Stand Februar 2017:
...Seid ungefähr 4 Jahren habe ich eine 75% Stelle.
Kommen da noch die Zusatztage für Schicht/Wechselschicht und geleistete Nachtdienste dazu?
Hier: Ab Oktober liegt der Plan aus, ich verplane alle - auch die voraussichtlichen - insgesamt 36.
WENN das mit den 75% noch so stimmt, wozu dann Urlaubstage aufheben?

Öffentlicher-Dienst.Info - TVoeD - Urlaub
 
@einer
Nein, es gibt ja Ausnahmen:
Der Betriebsurlaub wurde schon erwähnt, außerdem wenn mehrere gleichzeitig Urlaub nehmen wollen - dann muss eine Sozialauswahl getroffen werden.
Steht aber auch alles in den Links.
 
@Maniac
Wenn der AN seinen Urlaub nicht verplant, aber auch nicht auf Vorschläge des AG eingeht, dann verfällt er wohl irgendwann... spätestens nach dem ersten Quartal des Folgejahrs.
 
außerdem wenn mehrere gleichzeitig Urlaub nehmen wollen - dann muss eine Sozialauswahl getroffen werden.
Steht aber auch alles in den Links.
So verstehe ich auch die Tage im Februar der TE. So wie ich es aus ihrem Text rauslese, wurde der Hauptteil des Urlaubs regulär in Absprache verplant (im Oktober des Vorjahres) Nur die nicht verplanten Tage wurden von der Leitung so gesetzt, dass sie nicht ..."dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen."
Da die TE selbst geschrieben hat, dass der Urlaubsplan schon im Vorjahr geschrieben wurde, ist die Vorankündigung lang genug. Und tauschen ist offensichtlich auch möglich.
Daher empfinde ich die Vorgehensweise als zulässig.

LG Einer
 
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Nein. Umgekehrt wird ein Schuh draus:
Die Sozialauswahl sagt nur, es können nicht alle gleichzeitig Urlaub nehmen, also müssen wir gucken, wer nur da kann und wer halt da nicht darf.
Die Sozialauswahl weist aber niemandem gegen seinen Willen einen Termin zu.
Daher so, wie ich von Anfang an schrieb:
Die SL hätte die 3 Tage mit der TE absprechen müssen; ich kenne es übrigens nur so und nicht anders.
 
@Martin H.
Also nochmals meine Frage: Was passiert, wenn der AN kategorisch die vom AG angebotenen Tage ablehnt und auf seine beantragten besteht ? Muss der AG dann notfalls eine Station schließen ?
Wie definierst du "absprechen" ?

LG Einer
 
@Martin H.
Also nochmals meine Frage: Was passiert, wenn der AN kategorisch die vom AG angebotenen Tage ablehnt und auf seine beantragten besteht ? Muss der AG dann notfalls eine Station schließen ?
Also nochmals meine Antwort, siehe #10
Wenn der AN seinen Urlaub nicht verplant, aber auch nicht auf Vorschläge des AG eingeht, dann verfällt der irgendwann, ganz einfach. Wie Du jetzt auf Stationsschließung kommst, kann ich nicht nachvollziehen.
Ergänzung:
Da dies natürlich nicht im Interesse des AN ist, muß er halt in Absprache mit Kollegen und AG einen neuen Termin finden.
Wie definierst du "absprechen" ?
Sich im Team bzw. mit der SL zusammensetzen und zu einem gemeinsamen Ergebnis kommen?
Also ich weiß jetzt nicht, was einige hier für Probleme haben??
Ich kenne es nur so, daß man gegen Ende des Vorjahres (Oktober z. B.) sich als Team zusammensetzt und den Urlaub für nächstes Jahr plant. Vorher trägt sich schon mal jeder grob in den Jahresplan ein, wenn dann mehrere zusammen Urlaub hätten, muß hier geschoben werden - beispielsweise kann ja der eine eine Woche vor rutschen, der andere eine nach hinten. Oder auch anders.
Und bei fehlenden (nicht verplanten Tagen) kommt die Leitung irgendwann gegen Ende des Kalenderjahres auf einen zu und sagt z. B., wie schaut´s aus, die würde ich Dir z. B. hier im November eintragen... man weiß als MA ja selber, daß sie sonst verfallen, also einigt man sich schon irgendwie. In meiner jetzigen Firma z. B. kann man auch mal einzelne Tage mit ins erste Quartal des Folgejahres mit rübernehmen, ich hatte jetzt z. B. im Februar noch 2 Resturlaubstage aus 2017 verbraten - natürlich in Absprache mit meiner TL.
 
Bei uns gilt auch: Urlaubsjahr ist Kalenderjahr, will heißen, dass der Urlaub für das Folgejahr komplett verplant sein sollte. Bei uns geht die Frist zur Abgabe des Planes bis Anfang Dezember, aber wir fangen auch oft schon im Oktober an aus den Gründen wie Maniac sie beschrieb. Ich kann auch nicht nachvollziehen, warum die meisten immer ein paar Tage aufheben wollen. Meine Kollegen wollten das auch immer gerne, falls denn mal etwas passiert wo sie freihaben müssen. Wenn ein MA aber unvorhergesehen frei haben MUSS, dann ist es doch unerheblich ob er noch Urlaubstage hat oder nicht. Für mich zählt, dass er frei haben MUSS. Allein der Grund für dieses "MUSS" ist für mich entscheidend. Er bekommt also frei, ob nun mit U-tagen oder durch Verändern von Diensten mit Hilfe der anderen Kollegen. Ich habe übrigens noch nie erlebt, dass sich Kollegen dabei unkooperativ zeigten.
Ich empfehle immer ein paar U-Tage nach hinten ins Jahr zu verplanen, die man bei unvorhergesehenen Ereignissen dann einfach dort wegnehmen könnte. Entweder werden sie gebraucht, oder man hat einfach dort ein paar Tage Urlaub. Der U-plan ist so einfacher zu planen, erfahrungsgemäß wurden diese "aufgehobenen U-Tage sehr oft vergessen und im letzten Monat des Jahres gab es da richtiges Gedrängel und es erforderte eine mitunter sehr kreative Diesntplanung.
 
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Ich kann auch nicht nachvollziehen, warum die meisten immer ein paar Tage aufheben wollen.
Ich schon, und früher war´s (jedenfalls in meiner alten Klinik) so üblich, daß man im Vorjahr ca. 70% des Jahresurlaubs verplanen mußte; nachdem das dann aber - leider - von einigen Leuten ausgenützt wurde, die Resturlaub (z. T. viel) mit ins neue Jahr nehmen "mußten", hat der AG das im Laufe der Zeit immer restriktiver gehandhabt, und aus den 70% wurden 90% und irgendwann 100%. :(
Wenn man zur Not irgendwo noch schieben kann, so wie das in meiner jetzigen Stelle gehandhabt wird, dann hab ich da auch kein Problem damit... aber wenn der Jahresplan dann "in Stein gemeißelt" ist, schon. :down: Und ja, ich hab auch schon unkooperative Kollegen erlebt. Lange her, aber es gab sie.
 

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