Minusstunden im Krank mit Urlaub verrechnen?

Drachenblut74

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Akt. Einsatzbereich
ambulante Pflege
Hallo...

Bin seit dem 11.Juni für längere Zeit krankgeschrieben.
Arbeitete im ambulanten Pflegedienst und befand mich noch in der Probezeit und bekam natürlich sofort die Kündigung auf den 30.Juni.
Was jedoch nicht das Problem darstellt.
Am 28.Juni war ich Dienstkleidung und Schlüssel abgeben und hab dann mit Chefin vereinbart, dass sie mit den Resturlaubsanspruch von 8.5Tagen mit dem Juni-Gehalt auszahlt.
Dies hat sie auch so unterschrieben.

Nun kam ausser dem Gehalt für Juni noch nichts und ich hakte nach.
Daraufhin kam via whats app eine Stundenabrechnung und Verrechnung der Urlaubstage mit Minusstunden und die Mitteilung, dass sie es Ende Juli so verrechnet auszahlt.
Es ist vertraglich kein Arbeitszeitkonto vereinbart somit dürfen Minusstunden dich gar nicht verrechnet werden..schon gar nicht mit Urlaubsanspruch zumal man im Krank eh nicht ins minus rutschen darf und abgesehen davon auch Sollarbeitszeit des Monats nicht stimmt da einfach ein Feiertag unterschlagen wurde.
Sie sieht sich absolut im Recht.
Was kann ich tun bzw wie sieht die Rechtslage aus?...also laut meines Wissens bin ich hier eindeutig im Recht.

Das alles ist gerade zusätzlicher Stress der in meiner Situation völlig kontraproduktiv meiner Genesung im Wege steht...ich bin völlig fertig und eh schon nur am heulen :-(

Danke für eure Auskunft und Hilfe
 
Es ist vertraglich kein Arbeitszeitkonto vereinbart somit dürfen Minusstunden dich gar nicht verrechnet werden..schon gar nicht mit Urlaubsanspruch zumal man im Krank eh nicht ins minus rutschen darf
So einfach ist das leider nicht.

Minusstunden sind vor allem bei unseren unregelmäßigen Arbeitszeiten nicht immer ganz zu vermeiden (Plusstunden ebenso) und dürfen insofern selbstverständlich auch ohne Arbeitszeitkonto verrechnet werden. Da Du Deine Urlaubstage nicht mehr abfackeln konntest, können sie (zumindest zum Teil) mit den Minusstunden, die Du schon hattest, ausgeglichen werden.

Während der Krankschreibung darf Dein Dienstplan nicht mehr geändert werden; wurdest Du vor der Krankschreibung unterplant, gelten die Stunden, die im Dienstplan stehen, auch wenn dies ein Minus bedeutet. Wieviel Stunden werden für Deinen Urlaubstag berechnet? Und wieviele Minusstunden hast Du insgesamt? Du musst doch die Stundenabrechnung der letzten Monate haben?

Welcher Feiertag wurde im Juni unterschlagen? Ist Fronleichnam in dem Bundesland, in dem Du arbeitest, ein Feiertag? Und welche Regelungen gelten bzgl. Feiertage in Deiner Arbeitsvertrag? Es ist nämlich auch möglich, auf den Freizeitausgleich zu verzichten (und dafür höhere Zuschläge zu zahlen).

Man müsste sich die Sache wirklich genau ansehen, um feststellen zu können, wer von Euch beiden im Recht ist. Wenn Du möchtest, kannst Du die Sache einem Anwalt vorlegen.
 
Minusstunden sind vor allem bei unseren unregelmäßigen Arbeitszeiten nicht immer ganz zu vermeiden (Plusstunden ebenso) und dürfen insofern selbstverständlich auch ohne Arbeitszeitkonto verrechnet werden

Keine Verrechnung von Zeitguthaben auf einem Arbeitskonto ohne Rechtsgrundlage in einem Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.03.2012, 5 AZR 676/11

HENSCHE Arbeitsrecht: Arbeitszeitkonto - Verrechnung von Zeitguthaben mit Minusstunden
 
Guten Morgen,

ich denke, die TE wird schon wissen, welche Feiertage in ihrem Bundesland existieren.
Ebenso vermute ich mal, dass die TE nicht in einem PD arbeitet, in dem sie über den Umfang der zu leistenden Arbeit selbst entscheiden kann.

Stellt sich die Frage, wessen Entscheidung war es, sie im Minus zu planen?

Es ist natürlich richtig, dass der Plan so steht, wie er geschrieben wurde, also Minusstunden bis zum erneuten Arbeitsbeginn nach Krankenstand erhalten bleiben.
Die Besonderheit in diesem Fall ist aber doch, dass ihr zügig gekündigt wurde (auch sehr nett).
Ich wiederhole: Wessen Entscheidung ist doch gleich die wissentliche Unterplanung der verfügbaren Arbeitszeit?

Der link von hyperion87 ist gut...der hier ist auch nicht schlecht...geht sogar um einen KP.
Minusstunden: Mit Lohn und Urlaub verrechnen? | karrierebibel.de

Nur nebenbei:
  • sofortige Kündigung bei krank in der Probezeit?
  • fehlender Feiertag? (war sicher nur ein „Versehen“...AG sind ja auch nur Menschen)
  • Zahlungsabsprache nicht eingehalten?
  • Abrechnung via whats app?
Das ist ja ein toller Arbeitsplatz...grins. Drachenblut....Sei froh, dass du da weg bist.
VG und gute Besserung lusche
 

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