Minusstunden in der ambulanten Pflege

Dr.Pupsii

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01.06.2014
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Hi,
ich bin jetzt in der 7. Woche von 8 Wochen in der ambulanten Pflege. Es gibt da wo ich bin eine lange Tour bis mittags. Da fährt schon eine andere Schülerin mit. Ich habe eine Tour die etwas näher an meinem Wohnort ist, aber leider im schlimmsten Fall schon um 10 Uhr beendet. Habe auch schon einige Doppeldienste gemacht. Aber das kann ich auch nicht so oft wegen Sprit ( 120 km/ Tag) und dann sind es meist 10-12 std am Tag arbeiten. Im Krankenpflegegesetz steht was von 500 std im ambulanten Bereich. Da gehören ja wahrscheinlich auch noch die Ambulanzen im Krankenhaus dazu oder? Was ist denn an Minusstunden noch akzeptabel sodass ich keine Probleme bekomme? Wenn ich Pech habe komme ich nach den 8 Wochen auf ca 30-35 Minusstunden.
 
Hallo Dr.Pupsii,
ambulante Pflege bezieht sich auf den Einsatz den Du grad absolvierst.Ambulanz im KH zählt nicht dazu!
Aber ich verstehe grad nicht wie Du darauf kommst 500 Stunden in der ambulanten Pflege müssen geleistet werden!??? Ich hab im Krankenpflegeausbildungsgesetz gar nichts von Mindeststunden gelesen...
MfG
 
Hallo Dr. Pupsii,
mach dir keine Gedanken wegen den 500 h Ambulanzstunden. Dazu zählen neben den Durchläufen in der Ambulanten Pflege auch Bereiche im KH wie diverse Ambulanzen, Notaufnahme, OP dazu. Bei mir wurden damals in der Ambulanten immer die 8h geschrieben egal auf welcher Tour ich eingeteilt war.
Bei uns plant die Schule sogar mehr als die 500h zwecks Krankheit und Co.
Die 500h findest man unter Gliederung der praktischen Ausbildung
 
Doch Ambulanz im KH zählt dazu. War bei mir in der Ausbildung auch der Fall. War in meiner 3 Jahresplanung nur 131 Stunden im ambulanten Pflegedienst geplant, bin dann zu unseren zuständigen Lehrer gewatschelt und der hat mir dann erklärt, was alles unter den ambulanten Bereich fällt. Nämlich: ambulanter Pflegedienst, Ambulanz im KH und auch Tagespflege. Hab dann jeweils 131, 207,9 und 192,5 absolviert. Macht insgesamt 531,4, also mehr als die geforderten 500 Std.
Die Regel mit den 500 Stunden findet man im übrigen in Anlage 1 zu §1 Abs 1 Krankenpflegegesetzes
 

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