Minusstunden - wie damit umgehen?

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Nein, tust du nicht.
Ein Arbeitszeitkonto verlangt Regelungen bezüglich der erlaubten Plus- und Minusstunden. Auch bei einem Arbeitszeitkonto gibt es eine Überstundenvergütung.
 
Auch bei einem Arbeitszeitkonto gibt es eine Überstundenvergütung.
Das hatte ich anders in Erinnerung.

Ist aber in dem Fall egal: Gäbe es ein Arbeitszeitkonto, dann müsste das ja schriftlich festgehalten worden sein.
 
Dann war mein AG besonders geschickt oder der BR net genug auf Zack... oder woran liegt es, dass ich bisher noch nie ein Überstunde bezahlt bekommen habe?

Elisabeth
 
Hattest Du welche, oder warst Du Teilzeitkraft?

Wobei dies beim Ausscheiden egal ist - können die Mehrarbeitsstunden nicht abgefackelt werden (was in der AU natürlich nicht geht), werden sie ausgezahlt. Nur hat die TE keine Über- oder Mehrarbeits-, sondern Minusstunden. Sie hat den vollen Lohn gekriegt und über eine Woche Extra-Frei. Die kann sie durch die AU auch nicht mehr rausarbeiten.
 
Ich bin ja schon länger im Job. In den 35 Jahren hab ich nicht ein einziges mal Überstundenprozente bgesehen. Freizeitausgleich und gut ist. Und dabei war es egal, ob mit oder ohne Arbeitszeitkonto.

Bei der TE wird sich der AG darauf berufen, dass er sie bereits für die Zeit entlohnt hat und ihm desewegen die Stunden zustehen. Freizeitausgleich im voraus dürfte die Umschreibung für die Minusstunden sein.

Elisabeth
 
Ich bin ja schon länger im Job. In den 35 Jahren hab ich nicht ein einziges mal Überstundenprozente bgesehen. Freizeitausgleich und gut ist. Und dabei war es egal, ob mit oder ohne Arbeitszeitkonto.

Elisabeth

Eine zusätzliche Vergütung von Überstunden ist ja auch nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern lediglich im Tarifvertrag festgehalten. Und auch im TVÖd, der ja einen Zuschlag für Überstunden vorsieht, gibt es diesen nur, wenn die Stunden nicht innerhalb eines bestimmten Ausgleichszeitraums abgebaut wurden. Sprich: Wenn ich am Montag 30 min länger bleibe, Donnerstag und Freitag aber jeweils 15 min eher verschwinden kann, so bekomme ich für die halbe Überstunde am Montag keinen Zuschlag, weil sie im Ausgleichszeitraum abgebaut wurde.
 
*ggg* Und weil es keine Verpflichtung für den AG gibt, Überstundenprozente zu zahlen, kann es ihm völlig egal sein, wie hoch das Zeitguthaben anwächst. Ich hatte nochmal im TVöD nachgeschaut und gesehen, dass ich mich geirrt habe. Überstunden dürfen gesammelt werden. Im Arbeitsvertrag kann man ein Vielfaches von 40 vereinbaren. Die Minusstunden= Zeitschuld möchte aber bitte die 40 net überschreiten.

Und weil der AG ja nun nicht weiß, wie sich das alles so entwickelt geht man im Arbeitsvertrag anscheinend gleich auf Nummer sicher und gibt keine Maximalstundenzahl für das Zeitguthaben an sondern fordert die Bereitschaft zum Einspringen.

*zynismusoff*

Elisabeth
 
Stimmt. Was erklärt, wie auch im TVÖd Über- oder Mehrarbeitsstunden im Bereich von dreistelligen Zahlen vor dem Komma angesammelt werden können.

Nur hat die TE immer noch Minusstunden. Das ist ja das Gegenteil. Und der TVÖD hat für sie auch keine Gültigkeit.
 
Hier ist es zwar zu spät- aber man sollte sich beizeiten beim PR/der MAV erkundigen, wie es konkret gehandhabt wird bei Zeitguthaben udn Zeitschuld. Gibt es die beiden nicht, sollte man zumindest versuchen, was schriftliches zu bekommen.

Elisabeth
 
Hallo,

ich habe aktuell grad meine Abrechnung für November 2012 bekommen und bin mit 20 (!) Stunden im MInus! Ich selber stehe meinem AG gerne die vertraglich festgehaltenen Stunden pro Tag zur Verfügung und habe mich auch schon mündlich beschwert, dass ich solche "Hausfrauentouren" bekommen ( 7.45Uhr bis 9,30Uhr). Ich möchte meinen AG nun schriftlich darauf hinweisen, dass ich meine vertraglich vereinbaren Wochenstunden gerne arbeiten möchte. Ich bin stocksauer!
 
Du hälst Dich zur Verfügung, der Arbeitgeber ruft ab! So ist das geregelt. Es ist am AG die Einteilung entsprechend vorzunehmen, solange das Geld kommt....
 
Du hälst Dich zur Verfügung, der Arbeitgeber ruft ab! So ist das geregelt. Es ist am AG die Einteilung entsprechend vorzunehmen, solange das Geld kommt....

Jupp- Geld kommt. Ich finde es aber deratig dreist, dass meine Kollegen dann zwischen 300-500 Ü-Stunden haben und die sind nur teilweise 20/Std.-Kräfte!
 
Das kann Dir egal sein. Selbst wenn Du kündigst, es gibt keinen Rechtsanspruch Deines AGs von Dir ein ausgegliches Stundenkonto zu verlangen....
 

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