Standby-Dienste

Divinestarsx

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Azubi
Hallo!
Ich bin vor 5Monaten in ein kleines Haus in die Anästhesie gewechselt. Schichten sind bis max 18Uhr, Mo-Fr und in Vollzeit 4Bereitschaften/Monat im Haus.

Wir rotieren NICHT. In meinem Arbeitsvertrag steht nur drin „zu Bereitschaft + Rufbereitschaft verpflichtet“.

Wir sollen jetzt für unsere ITS zu den Bereitschaftsdiensten noch Wochenende Standby machen. Finde das ne ganz schöne Frechheit, wenn man bedenkt, dass ich insgesamt schon mehr als 100% belastet bin (arbeite meist 2 Wochenendbereitschaften, da bekommen wir keinen Zeitausgleich, weil da eh WE ist...)
Es hieß es wäre freiwillig, meine eine Kollegin wurde aber eingetragen und meinte daraufhin, sie werde diese Dienste (sind on top geplant) nicht machen. Da wurde dann gleich mit PDL gedroht und sie wird ein Gespräch bekommen.
Darf der Arbeitgeber das so einfach machen? Ich fühle mich ausgenutzt, ich arbeite schließlich im OP!
Weiß jemand wie es rechtlich aussieht? Wir sind geschlossen gegen das System!
 
Ich hoffe doch ihr habt einen Betriebsrat, der wäre bei solchen auf"freiwilliger Basis", angeordnete Bereitschaft mit im Boot.
Was mir auch noch zu denken gibt,seid ihr denn auf der ITS einearbeitet, habt ihr für alle Geräte die es dort gibt eine fachgerechte Einweisung? Bei uns hat der OP Geräte einer anderen Firma, deren Bedienung sich auch noch unterscheidet.
Auch wenn in deinem Arbeitsvertrag was von Bereitschaft und Rufbereitschaft steht, heißt das nicht dass ihr zu allem ja und Amen sagen müßt. Ich gehe davon aus, dass der Umfang eurer Bereitschaft, nicht im Arbeitsvertrag niedergeschrieben wurde.
Wenn du Mitglied in einer Gewerkschaft bist, dann frag doch da noch nach, ob so eine Anweisung rechtens ist.
So manch eine PDL schlägt etwas vor, das man freiwillig machen soll, und der der ablehnt wird dann in die Zange genommen ,schlimmstenfalls wird mit Abmahnung gedroht.
Zu diesem Gespräch am Besten jemanden vom Betriebsrat/Personalrat ,bzw eine Person des Vertrauens, mitnehmen. Ein Protokoll mitschreiben, sich Bedenkzeit erbitten. Oft wirkt das Mitschreiben schon abschreckend auf so manche PDL. (Ich spreche da aus Erfahrung).
Es ist auch durchaus möglich, dass so viel Bereitschaftsdienst ,sich negativ auf die Gesundheit auswirkt. Jeder braucht eine angemessene Zeit der Erholung.
 
Es gibt noch eine Möglichkeit, haben wir mal gemacht: ich arbeite in der Dialyse - ähnlich wie OP hochspezialisiert und man braucht eine längere Fach-Einarbeitung, um da arbeiten zu dürfen. In dem Haus, in dem ich damals war, wollten sie auch so eine Rotation einführen zwischen uns und den anderen Abteilungen (wo natürlich niemand für die Dialyse geschult war). Wir rotteten uns zusammen und drohten geschlossen mit Kündigung. Geschultes Personal für die Dialyse findet man nicht an jeder Ecke, sie hätten die Abteilung schließen müssen, hätten wir das durchgezogen, mit den entsprechenden Folgen für die Patienten, die dann wegorganisiert hätten müssen in andere Dialysezentren...Da war das Thema schnell vom Tisch, und keiner von uns musste Konsequenzen tragen. Jeder von uns hätte schnell woanders eine Stelle gefunden.
 
Was ist denn ein Standby Dienst? Du musst verfügbar bleiben. Gibt es feste Ausgleichstage dafür? Ich würde definitiv diese Dienste nicht machen.
ich habe mal auf einer Station gearbeitet, da hatte die Stationsleitung mit einigen Mitarbeitern ausgeheckt sogenannte „Sternchen Tage“. Das waren auch freie Tage, an denen im Dienstplan Sternchen standen. Das bedeutete man sollte sich nichts vornehmen und bei Ausfällen einspringen.
Ich habe sehr deutlich gemacht, dass ich dazu nur bei Bezahlung eines Bereitschaftsdienstes bereit wäre, ansonsten wäre ich zu 100% nicht erreichbar, auch wenn da 5 Sternchen ständen.

Wehrt euch und lasst euch nicht veräppeln....
 
Ich hoffe doch ihr habt einen Betriebsrat, der wäre bei solchen auf"freiwilliger Basis", angeordnete Bereitschaft mit im Boot.
Was mir auch noch zu denken gibt,seid ihr denn auf der ITS einearbeitet, habt ihr für alle Geräte die es dort gibt eine fachgerechte Einweisung? Bei uns hat der OP Geräte einer anderen Firma, deren Bedienung sich auch noch unterscheidet.
Auch wenn in deinem Arbeitsvertrag was von Bereitschaft und Rufbereitschaft steht, heißt das nicht dass ihr zu allem ja und Amen sagen müßt. Ich gehe davon aus, dass der Umfang eurer Bereitschaft, nicht im Arbeitsvertrag niedergeschrieben wurde.
Wenn du Mitglied in einer Gewerkschaft bist, dann frag doch da noch nach, ob so eine Anweisung rechtens ist.
So manch eine PDL schlägt etwas vor, das man freiwillig machen soll, und der der ablehnt wird dann in die Zange genommen ,schlimmstenfalls wird mit Abmahnung gedroht.
Zu diesem Gespräch am Besten jemanden vom Betriebsrat/Personalrat ,bzw eine Person des Vertrauens, mitnehmen. Ein Protokoll mitschreiben, sich Bedenkzeit erbitten. Oft wirkt das Mitschreiben schon abschreckend auf so manche PDL. (Ich spreche da aus Erfahrung).
Es ist auch durchaus möglich, dass so viel Bereitschaftsdienst ,sich negativ auf die Gesundheit auswirkt. Jeder braucht eine angemessene Zeit der Erholung.
Sie ziehen derzeit immer einen ab zur schnellen Einarbeitung. Derzeit nutzen sie gern die Leute, die auf der ITS vorher gearbeitet haben.
Bezahlungsmäßig wussten sie noch nicht, wie sie es bezahlen wollen, ging erstmal natürlich nur drum, dass wir es machen sollen. Der Betriebsrat hier hat iwie auch kam Kontra gegeben, es wäre wohl erlaubt und somit in Ordnung. Ich werde es definitiv nicht machen! Werde zu meinem Vorgesetzten gehen und ihm das klar deutlich machen (zumal ich noch Kinderkrankenpflegerin bin und tatsächlich gar keinen Plan von Erwachsenenintensiv habe, habe vorher auf FrühchenITS gearbeitet - komplett was anderes).
 
(Das von Dir beschriebene Verfahren entspricht einer (zeitweisen) Versetzung. Diese ist vom Betriebs-/Personalrat Zustimmungspflichtig! Somit muss der B-/PR in das Verfahren eingebunden werden und Eure Belastung und "Freiwilligkeit" überprüfen. Sollte das nicht der Fall sein, ist die Versetzung nicht rechtens. Also den B-/PR einbinden oder Anwalt/Gewerkschaft konsultieren.)
doppelter post
...aber zur Gewerkschaft/Anwalt würde ich Dir dennoch raten. Sowas allein durchzuziehen kostet Kraft und Nerven...
 
Ich denke schon das es zulässig ist jemanden kurzfristig auf einer anderen Station einzusetzen. Denn die Wenigsten haben einen Vertrag für eine Feste Station. Somit entfällt eine Zustimmungspflichtige Versetzung.

Was aber nicht geht, über den vertrag hinaus Bereitschaftsdienste zu verteilen von denen man noch nichtmal weiß wie sie bezahlt werden sollen. Standby Dienste sind nichts anderes als Rufbereitschaften. Das muss natürlich auch in die Vertragliche Arbeitszeit passen
 
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Wenn Rufbereitschaft im Arbeitsvertrag festgehalten wurde, sollte er nach entsprechender Einarbeitung auch auf einer anderen Station rechtens sein. Vergütung und Beachtung des Arbeitszeitgesetzes natürlich vorausgesetzt.

Was uns gefällt und was rechtens ist, sind zwei Paar Stiefel.
 
Soweit mir bekannt ist, kann man jemand kurzfristig ohne Zustimmung des Betriebsrates versetzen. Erst ab einer Versetzung über 3 Monate muss man der Betriebsrat gehört werden!
 
Jetzt haben wir immer noch nicht geklärt, was „Standby-Dienste“ sein sollen.
Wie bereits geschrieben, sind „normale“ Bereitschaftsdienste zulässig, wenn sie im Arbeitsvertrag drin stehen; aber auch diese unterliegen Regeln, siehe


(Z. B. Begrenzung von Bereitschaftsdiensten, Vergütung etc.).

Alles andere („Sternchen“, „Standby“) ist Bullshit. Ich würde das verweigern und den DBfK mit an Bord holen.
 
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Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst sind dabei aber noch zwei Paar Schuhe, zumindest laut Arbeitsrecht:

Infos zum Arbeitszeitgesetz (ArbZG) | Arbeitsvertrag 2020
Rufbereitschaft ist als Ruhezeit anzusehen, der Bereitschaftsdienst hingegen zählt zur Arbeitszeit und muss entsprechend auch als solche bezahlt werden.

Aber ich denke, das meinte mein Vorredner, wollte es nur nochmal deutlich machen, dass da klar unterschieden werden muss :-)
 
Hm, auch wenn natürlich nicht jeder alles wissen kann, sollte es so nicht laufen... Immerhin weiß er es jetzt ;) :D
 

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