Hallo, ich bin schwanger und habe ein Beschäftigungsverbot für Dienste (Bereitschaft, Wochenende usw). Dafür steht mir ja nun eine Ausgleichszulage zu, die sich aus den 3 Monaten vor der Schwangerschaft berechnet. Soweit ist alles auch ok. Diese Zulage kann aber scheinbar gekürzt werden, wenn ich in dem Monat, für den gezahlt werden soll, auch krank oder im Urlaub war. Die Personalabteilung hat nun die Kürzung berechnet und als Maßstab die "normalen" arbeitsvertraglichen Arbeitstage (4 Tage-Woche) benutzt. Die Dienste fallen bei uns ja aber zusätzlich an und können an jedem Kalendertag sein, haben also keine nichts mit den normalen Arbeitstagen zu tun. Hat jemand Erfahrung mit der Berechnung oder sogar Gerichtsurteile/Vorgaben? Danke