Arbeitstage berechnen
Online-Tool 'Arbeitstage berechnen'
Arbeitstage-Rechner 2017, 2016, 2015 und andere Jahre
Bayern:
659Arbeitstage/3Jahre * 7,7Std./Tag = 5074Std.in 3Jahren -
Urlaub 90Tage/3Jahre bereits abgezogen
2100Std./T+2500Std./P=4600Std. gesamt
bleiben also etwa 470Std. sind etwa 12 Wochen übrig.
10%+10% Fehlzeiten werden immer von den Mindeststunden berechnet.
10% von 4600Std. sind wiederum ca. 12 Wochen also ca. 60Tage in 3Jahren, wie im alten Gesetz, nur jetzt aufgeteilt in Theorie und Praxis.
Dem Gesetzgeber sind die unschärfen bekannt da unter anderem nicht jeder Träger 38,5Std./Wochen sondern auch mal 40Std./Woche hat.
Deshalb hat man sich in der Kultusministerkonferenz darauf geeinigt die 10%Regelung anzuwenden um Härtefälle abzufangen und Arbger.prozesse bzw. Verwaltungger.prozesse zu vermeiden, wegen z.B 1 oder 2 Tage Überschreitung.
D.h. wenn ich nicht mehr als 10% über der erlaubten Fehlzeit bin, also nicht mehr als ca. 1Woche überschritten habe, kann ich zur Prüfung zugelassen werden, wenn es die Schule befürwortet. Hier sind natürlich die Leistungen eine besondere Entscheidungsgrundlage.
Letzten Monat hat mir meine Kursleitung gesagt, man könnte "Kranktage" in der Praxis abarbeiten - einen pro Monat. Das steht dann bei mir von Oktober bis Dezember an.
Das ist Unsinn, wie soll das gehen?
In deiner Freizeit?
Du kannst von deinem AG nicht einfach mal in deiner Freizeit ohne Bezahlung beschäftigt werden.
Ehrenamtlich?
Da würde mich doch mal Interessieren, was die Schulaufsichtbehörde und das Gewerbeaufsichtsamt dazu sagen würden.
Mal angenommen - diese Regelung wäre offiziell - würde jeder AZUBI machen und kein AZUBI würde mehr wegen Fehlzeiten nicht zum Examen zugelassen werden und wenn dies offiziell wäre, hätte jeder AZUBI sogar ein Recht darauf.
Ich weiß nicht was deine Schule da macht. Deine Kursleitung scheint sich mit den Gesetzen nicht wirklich auszukennen, jedenfalls Legal ist das nicht.
Aber wie immer im Leben - wo kein Kläger, da kein Richter und welcher AZUBI würde so ein Angebot ablehnen?
Aber warum zum jetzigen Zeitpunkt reinarbeiten?
Du hast noch 41Tage Fehlzeiten bis zum Ausb.ende., dann kannst du immer noch über "Reinarbeiten" nachdenken.
Will dein AG hier unbezahlte Arbeit von den Schülern hintenrum erschleichen?