Berechnung von Fehlzeiten

Jaspine

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06.09.2015
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Hallo zusammen,
Ich hab eine Weile gesucht aber nichts spezielles gefunden.

Meine Schule plant 2985 Stunden in der Praxis, statt der gesetzlich vorgeschriebenen 2500 Stunden.
Wie gestaltet sich die Fehlzeitenregelung demnach?
10% von 2500, wobei man dann mit den 2985 Stunden noch weit über den 2500 Stunden liegt oder 10% von 2985? Oder hab ich da was missverstanden?

Ich freue mich auf eine Auflösung :)
 
Ich stelle mir eher die Frage, wo Deine Schule die zusätzlichen Stunden unterbringen will.
Wenn ich mich nicht verrechnet habe, sind das gut 12 Wochen zusätzlicher Einsatzzeit. Das Ganze klingt sehr mysteriös.
 
Ist doch egal. Die Schulen planen natürlich immer mehr als das gesetzliche Minimum. Exakt ausgerechnet habe ich das nie.

Die Fehlzeiten gelten nach Maßgabe der Verordnung, also auf die 2500 Stunden.
Bist du schon so nah dran??
 
Aber selbst wenn ich dann die 10% von 2500h gefehlt habe, wäre ich ja noch etwa 10 Diensttage über den 2500 Stunden, korrekt? Demnach erfüllt man quasi selbst mit mehr als 10% zumindest die geforderte Anzahl der Praxis Stunden, oder?

Ich hab 19 Fehltage angesammelt und bin noch bis März 2019 in der Ausbildung.
Letzten Monat hat mir meine Kursleitung gesagt, man könnte "Kranktage" in der Praxis abarbeiten - einen pro Monat. Das steht dann bei mir von Oktober bis Dezember an.
 
Lass es dir doch am besten von der Schule detailliert auseinander klamüsern.
 
Ich stelle mir eher die Frage, wo Deine Schule die zusätzlichen Stunden unterbringen will.
Wenn ich mich nicht verrechnet habe, sind das gut 12 Wochen zusätzlicher Einsatzzeit. Das Ganze klingt sehr mysteriös.

Wir hatten auch mehr als 2500 Stunden. Wenn man 2500 Stunden als Grundlage nimmt, mit 8 Stunden/Tag wären das 312 Tage. Auch mit dem theoretischen Teil und Urlaub bekommt man die 312 Tage gut in 3 Jahre rein
 
Es gelten 10% von 2500 Stunden, so steht es im Krankenpflegegesetz.

§ 7 Anrechnung von Fehlzeiten
Auf die Dauer einer Ausbildung nach § 4 Abs. 1 werden angerechnet
1.
Urlaub, einschließlich Bildungsurlaub, oder Ferien,
2.
Unterbrechungen durch Krankheit oder aus anderen, von der Schülerin oder dem Schüler nicht zu vertretenden Gründen bis zu 10 Prozent der Stunden des Unterrichts sowie bis zu 10 Prozent der Stunden der praktischen Ausbildung nach Maßgabe der nach § 8 erlassenen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege
 
Thats what i said :)
 
Arbeitstage berechnen
Online-Tool 'Arbeitstage berechnen'
Arbeitstage-Rechner 2017, 2016, 2015 und andere Jahre

Bayern:
659Arbeitstage/3Jahre * 7,7Std./Tag = 5074Std.in 3Jahren -
Urlaub 90Tage/3Jahre bereits abgezogen
2100Std./T+2500Std./P=4600Std. gesamt
bleiben also etwa 470Std. sind etwa 12 Wochen übrig.

10%+10% Fehlzeiten werden immer von den Mindeststunden berechnet.
10% von 4600Std. sind wiederum ca. 12 Wochen also ca. 60Tage in 3Jahren, wie im alten Gesetz, nur jetzt aufgeteilt in Theorie und Praxis.

Dem Gesetzgeber sind die unschärfen bekannt da unter anderem nicht jeder Träger 38,5Std./Wochen sondern auch mal 40Std./Woche hat.
Deshalb hat man sich in der Kultusministerkonferenz darauf geeinigt die 10%Regelung anzuwenden um Härtefälle abzufangen und Arbger.prozesse bzw. Verwaltungger.prozesse zu vermeiden, wegen z.B 1 oder 2 Tage Überschreitung.
D.h. wenn ich nicht mehr als 10% über der erlaubten Fehlzeit bin, also nicht mehr als ca. 1Woche überschritten habe, kann ich zur Prüfung zugelassen werden, wenn es die Schule befürwortet. Hier sind natürlich die Leistungen eine besondere Entscheidungsgrundlage.

Letzten Monat hat mir meine Kursleitung gesagt, man könnte "Kranktage" in der Praxis abarbeiten - einen pro Monat. Das steht dann bei mir von Oktober bis Dezember an.
Das ist Unsinn, wie soll das gehen?
In deiner Freizeit?
Du kannst von deinem AG nicht einfach mal in deiner Freizeit ohne Bezahlung beschäftigt werden.
Ehrenamtlich?
Da würde mich doch mal Interessieren, was die Schulaufsichtbehörde und das Gewerbeaufsichtsamt dazu sagen würden.
Mal angenommen - diese Regelung wäre offiziell - würde jeder AZUBI machen und kein AZUBI würde mehr wegen Fehlzeiten nicht zum Examen zugelassen werden und wenn dies offiziell wäre, hätte jeder AZUBI sogar ein Recht darauf.

Ich weiß nicht was deine Schule da macht. Deine Kursleitung scheint sich mit den Gesetzen nicht wirklich auszukennen, jedenfalls Legal ist das nicht.

Aber wie immer im Leben - wo kein Kläger, da kein Richter und welcher AZUBI würde so ein Angebot ablehnen?

Aber warum zum jetzigen Zeitpunkt reinarbeiten?
Du hast noch 41Tage Fehlzeiten bis zum Ausb.ende., dann kannst du immer noch über "Reinarbeiten" nachdenken.
Will dein AG hier unbezahlte Arbeit von den Schülern hintenrum erschleichen?
 
@renje, bzgl des "nacharbeitens".

Mal abgesehen von DIESEM Fall, bzw. ob sie ausreichend Stunden hat (du wirst das schon richtig gerechnet haben).
Wenn ihr 3 Tage fehlen um auf die Praxisstunden zu kommen, was spricht dagegen eben diese 3 Tage zusätzlich zu arbeiten (hier ja Okt-Dez je 1d)? Wenn sie keine Minusstunden hat, wäre ja auch die Auszahlung der Stunden eine Option oder spricht da etwas gegen?
 
Hallo Maniac,
weil das nix bringt.
Beispiel:
2500 Std. Praxis 250 Fehlstunden 10% bleiben 10%.
Auf der Zulassungsbescheinigung würden ja dann trotzdem die Fehlstunden, respektive AUstunden stehen, der Schüler wäre ja nicht plötzlich 2/3/4Tage weniger AU und die Stunden würden im Personalkonto auch nicht gelöscht.

Nach deiner Logik könnten ja dann auch die übrigen Praxisstunden die noch bleiben etwa 400Std. verrechnet werden und keiner bräuchte irgendwie, irgendwas Nacharbeiten.
 
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Die Fehlzeiten sind doch gar nicht aktiv relevant, bzw. Die nicht, die über die 10 Prozent gehen.
Im Text steht, dass Krankheit bis zu 10prozent der 2500 Stunden auf die Ausbildung angerechnet werden. Darüber nicht. Wir reden ja aber auch nicht von Fehlzeiten zur Anrechnung, sondern von weiteren praktischen Stunden.
 
Hallo Maniac,
verstehe ich jetzt nicht so wirklich auf was du hinaus willst.
Wieso sollten prakt. Stunden fehlen?
Sind doch genügend Reserve da um auf die vorgeschriebenen Stunden für die Examenszulassung zu kommen.
Ich habe es so verstanden, dass sie für lau Stunden nacharbeiten soll - für was auch immer.
Denn wie oben geschrieben
wenn ich von 2500Std. 10% fehle wird das deswegen ja nicht weniger.
 
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Hallo,

vielen Dank für eure Antworten!
Dass wir die Fehltage in der Freizeit aufholen können, hat unsere Lehrerin neulich in einem Nebensatz am Blockende erwähnt. Wie genau das funktioniert weiß ich leider auch nicht.

Bis zum Ende der Ausbildung darf ich laut Sekretärin noch 13 Tage fehlen, mir wurde aber versichert, dass eine Woche mehr bei meinen Noten kein Problem wären. Ich will's jetzt auch nicht unbedingt darauf anlegen ;) Zum Fehltage abarbeiten hatte sie keine Informationen parat.


Liebe Grüße!
 
Irgendwie haben wir aneinander vorbei geredet.
Ja, sie hat genug Stunden und schreibt das ja auch jetzt selbst.
Oben schrieb sie, dass sie jetzt nacharbeiten soll.

Aber vielleicht sollte ich auch nicht zwischen der Arbeit im Forum schreiben :lol1:
 

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