Große Morgentoilette: Berechnung?

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Psychiatriepfleger

Gast
Hallo,

die grosse Morgentoilette beinhaltet ja das Aufstehen...kann ein Pflegedienst dann zusätzlich Lagerung berechnen? Bzw.wenn der Versicherte nach der Morgentoilette im Bett bleibt ,darf dann Lagerung berechnet werden?
 
Diese Frage wird im Leistungskomplexkatalog geklärt.

Der ist länderabhängig, es kommt also darauf an in welchem Bundesland zu bist.

Für Niedersachsen gilt, dass die große Pflege 1 (bei uns heißt das nicht Morgentoilette) das Aufstehen nicht beinhaltet, das wird gesondert abgerechnet mit dem Komplex "Aufsuchen und Verlassen des Bettes".
Körperpflege beinhaltet "nur" Maßnahmen zur Lagerung, die der körperlichen Bequemlichkeit dienen, eine spezielle Lagerung mit Hilfsmittel, die zur Vorbeugung von Pflegeschäden dienen, wie Dekubitus oder auch zur Entlastung von Schmerzen, werden auch gesondert abgerechnet mit dem Leistungskomplex "spezielle Lagerung bei Immobilität".

Das kann man hier sehr schön nachlesen und so etwas gibt es auch für dein Bundesland:

http://www.dw-ol.de/images/iSozialstationen/ST_OL_Land/Sozialstationen_Katalog_Web.pdf

Letztendlich kommt es auf die individuellen Umstände an und was mit dem Kunden vereinbahrt wird.
 
Hi Psychiatriepfleger,
das verstehe ich jetzt nicht.... Du bist bei der Kasse und fragst, ob es abgerechnet werden kann?
Sitzt du nicht ander Quelle??
 

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