- Registriert
- 03.07.2007
- Beiträge
- 62
- Beruf
- Gesundheits- und Krankenpflegerin
- Akt. Einsatzbereich
- Geburtshilfe, Gyn
Hallo ihr Lieben,
ich habe eine Frage zum Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft und der Lohnfortzahlung in dieser Zeit.
Eine Freundin von mir ist schwanger (gerade erst festgestellt) und hat jetzt Sorge, dass sie dadurch finanzielle Probleme im Falle eines Beschäftigungsverbots bekommen kann.
Mittlerweile ist es ja (leider) so, dass fast alle Schwangeren aus unterschiedlichsten Gründen kurz nach Mitteilung der Schwangerschaft an den Vorgesetzten, durch den Betriebsarzt ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen bekommen.
Üblich ist für diese Zeit eine Lohnfortzahlung, welche sich aus den Durchschnittseinkünften der vergangenen 13 Wochen, vor Bekanntgabe, berechnet. Soweit so gut.
Wie vehält es sich jetzt aber, wenn die Schwangere bereits vor der Schwangerschaft eine Arbeitszeiterhöhung auf 100% (ab Februar) von vorher 60% beantragt und genehmigt bekommen hat, weil sie finanziell mit den 60% nicht mehr hin kommt ?
Angenommen sie teilt es jetzt dem Arbeitgeber mit und es kommt wirklich zu einem Beschäftigungsverbot, dann würde sie finanziell natürlich noch schlechter da stehen als vorher, da sie nur das durchschnittliche Einkommen der letzten 13 Wochen mit 60% gezahlt bekommt und die Schichtzulagen weg fallen.
Oder hat sie ein Anrecht auf das höhere Gehalt, weil sie die 100% bereits vor Eintritt der SS mit dem Arbeitgeber vertraglich vereinbart hat?
Natürlich darf die Angst vor einem niedrigen Gehalt bzw. einem finanziellen Nachteil bei einem potenziellen BV, kein Argument für das Mitteilen der Schwangerschaft an den Arbeitgeber sein, da sie zum einen verpflichtet ist, dies dem Vorgesetzten mittzuteilen und zum anderen sicher auch zum Schutze der werdenden Mutter!
Jedoch überlegt sie nun aber doch, wann sie die Schwangerschaft dem Arbeitgeber mitteilt. Würde sie noch 4-5 Wochen warten, hätte sie doch etwas mehr Geld im Falle eines BV(da sie dann zumindest noch 4 Wochen das Gehalt der 100% Stelle mit eingerechnet bekommt).
Jetzt frage ich mich aber, ist sie nicht auch verpflichtet die SS umgehend dem Arbeitgeber mitzuteilen? und darf ihr überhaupt durch die SS ein finanzieller Nachteil entstehen? Immerhin war die Stellenerhöhung bereits vor der SS vereinbart und sie hat mit mehr Einkommen fest gerechnet...
Ich hoffe es ist verständlich wo die "Problematik" liegt und es hat jemand vielleicht schon von einem ähnlichen Fall gehört!
Liebe Grüße
ich habe eine Frage zum Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft und der Lohnfortzahlung in dieser Zeit.
Eine Freundin von mir ist schwanger (gerade erst festgestellt) und hat jetzt Sorge, dass sie dadurch finanzielle Probleme im Falle eines Beschäftigungsverbots bekommen kann.
Mittlerweile ist es ja (leider) so, dass fast alle Schwangeren aus unterschiedlichsten Gründen kurz nach Mitteilung der Schwangerschaft an den Vorgesetzten, durch den Betriebsarzt ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen bekommen.
Üblich ist für diese Zeit eine Lohnfortzahlung, welche sich aus den Durchschnittseinkünften der vergangenen 13 Wochen, vor Bekanntgabe, berechnet. Soweit so gut.
Wie vehält es sich jetzt aber, wenn die Schwangere bereits vor der Schwangerschaft eine Arbeitszeiterhöhung auf 100% (ab Februar) von vorher 60% beantragt und genehmigt bekommen hat, weil sie finanziell mit den 60% nicht mehr hin kommt ?
Angenommen sie teilt es jetzt dem Arbeitgeber mit und es kommt wirklich zu einem Beschäftigungsverbot, dann würde sie finanziell natürlich noch schlechter da stehen als vorher, da sie nur das durchschnittliche Einkommen der letzten 13 Wochen mit 60% gezahlt bekommt und die Schichtzulagen weg fallen.
Oder hat sie ein Anrecht auf das höhere Gehalt, weil sie die 100% bereits vor Eintritt der SS mit dem Arbeitgeber vertraglich vereinbart hat?
Natürlich darf die Angst vor einem niedrigen Gehalt bzw. einem finanziellen Nachteil bei einem potenziellen BV, kein Argument für das Mitteilen der Schwangerschaft an den Arbeitgeber sein, da sie zum einen verpflichtet ist, dies dem Vorgesetzten mittzuteilen und zum anderen sicher auch zum Schutze der werdenden Mutter!
Jedoch überlegt sie nun aber doch, wann sie die Schwangerschaft dem Arbeitgeber mitteilt. Würde sie noch 4-5 Wochen warten, hätte sie doch etwas mehr Geld im Falle eines BV(da sie dann zumindest noch 4 Wochen das Gehalt der 100% Stelle mit eingerechnet bekommt).
Jetzt frage ich mich aber, ist sie nicht auch verpflichtet die SS umgehend dem Arbeitgeber mitzuteilen? und darf ihr überhaupt durch die SS ein finanzieller Nachteil entstehen? Immerhin war die Stellenerhöhung bereits vor der SS vereinbart und sie hat mit mehr Einkommen fest gerechnet...
Ich hoffe es ist verständlich wo die "Problematik" liegt und es hat jemand vielleicht schon von einem ähnlichen Fall gehört!
Liebe Grüße