Wie viele Dienste in Folge?

12 Tage sind bei einer 6-Tagewoche ganz normal, sonst würde der MA Minusstunden machen.
Den Zeitausgleich bekommst du dann eben nach den 19 Tagen, auch kein Problem, oder er landet auf deinem Zeitkonto und kann irgendwann genommen werden.

19 Tage erlaubt das Arbeitszeitgesetz. Der TVÖD regelt nicht die Tage am Stück die du arbeiten darfst. Gibt es in deinem Haus ggf. eine Vereinbarung die z.B. nur 10 Tage am Stück erlaubt?

Da du Azubi bist, was sagt deine Schule zu dem Thema?
 
Unsere Schule sieht es so, dass ein Azubi weder Plus- noch Minusstunden haben darf, weil es eine Beschäftigungspflicht gibt und ein Azubi eine zusätzliche Kraft ist und einer Fachkraft zugeordnet sein sollte. Wie wir alle wissen klafft ein Loch zwischen Theorie und Praxis.

Außerdem sieht die Schule es so, dass 2 WE im Monat für Azubis frei sein sollten und wenn wir am WE Dienst haben, dann soll das Frei zeitnah unter der Wochen emöglicht werden. Die We vor bzw. nach der Theorie sind grundsätzlich frei, was meine Einrichtung akzeptiert und einhält.
Die Schule geht von 7 Tagen max. am Stück aus und da sieht es meine Einrichtung etwas anders.

Ich bin trotzdem der Meinung, dass es irgendwo eine greifbaren gültige Aussagen dazu geben muss, soll, gesetzlich festgehalten...wie auch immer.

Ich werde noch einmal in meiner Einrichtung alles durchforsten und schauen, ob es nicht doch irgendwo sowas wie eine Vereinbarung gibt.
 
Wenn deine Schule es so sieht, dann muss das auch schriftlich fixiert sein und ist "Gesetz".
Unsere Schüler müssen das WE vor und nach dem Blockunterricht frei haben, das ist für uns so hinterlegt und es wird auch darauf geachtet, dass es eingehalten wird.
 
Ich werde der Sache noch einmal gründlich auf den Grund gehen.

Ich danke euch für die vielen Anregungen und Rückmeldungen.
 
12 Tage sind bei einer 6-Tagewoche ganz normal, sonst würde der MA Minusstunden machen.
Den Zeitausgleich bekommst du dann eben nach den 19 Tagen, auch kein Problem, oder er landet auf deinem Zeitkonto und kann irgendwann genommen werden.

19 Tage erlaubt das Arbeitszeitgesetz. Der TVÖD regelt nicht die Tage am Stück die du arbeiten darfst. Gibt es in deinem Haus ggf. eine Vereinbarung die z.B. nur 10 Tage am Stück erlaubt?

Da du Azubi bist, was sagt deine Schule zu dem Thema?

Bei uns gibt es einen Haustarifvertrag, der das regelt.

Was bin ich froh....
 
Auch für Schüler gilt das nicht. Wenn das eine interne Regelung bei Euch im Haus ist, kannst Du Dich sehr glücklich schätzen. Auch die maximal 10 Tage Arbeit am Stück sind in diesem Fall bei Euch eben durch Euren Tarifvertrag geregelt.

Ich habe nochmal nachgelesen und es ist tatsächlich im Tarifvertrag so geregelt, der an allen Unikliniken in BaWü gelten.
 
Ich habe nochmal nachgelesen und es ist tatsächlich im Tarifvertrag so geregelt, der an allen Unikliniken in BaWü gelten.

Was meinst Du nun genau? Die maximal zehn Tage am Stück? Die sind dort tatsächlich geregelt. Das jedes zweite Wochenende frei sein soll, allerdings nicht. Das wäre nun auch wirklich zu schön...

Hier gibt es den Tarifvertrag der Azubis der Uniklinika in Baden-Württemberg zum Download:

http://www.julian-seiler.com/downloads/tarifvertrag.pdf
 
Es gibt bei uns Extradienste für Azubi (früh und spät) und somit komme ich pro Dienst auf 8 h und an 5 Tagen würde ich meine 40 h drin haben. Aus dem Grund habe ich auch keine Bedenken nicht auf meine Stunden zu kommen.
Trotzdem würde mich interessieren, wie viele Tage am Stück ich arbeiten darf und dazu muss ich halt weiter recherchieren, denn irgendwo muss es eine Regelung dafür geben. Es kann doch nicht alles nur Gummi oder Auslegungssache sein, so wie es einem gerade passt.
 
Wenn im Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung nichts geregelt ist, gilt das Arbeitszeitgesetz. Und das gestattet nun mal maximal 19 Tage am Stück und mindestens zehn freie Sonntage im Jahr (letzteres regelt §12, Abs.1). http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__12.html

Bei Altenpflegerschülern sind die Arbeitgeber in Theorie und Praxis getrennt, nicht wahr? Dann gelten die Regelungen im Betrieb, und wenn es da keinen Tarifvertrag geben sollte - s.o.
 
Was meinst Du nun genau? Die maximal zehn Tage am Stück? Die sind dort tatsächlich geregelt. Das jedes zweite Wochenende frei sein soll, allerdings nicht. Das wäre nun auch wirklich zu schön...
Ich meinte, dass wir nur 10 Tage am Stück arbeiten dürfen, ist geregelt. Und in einem Stationseinsatz müssen wir im Durchschnitt jedes 2. WE frei haben. D.h. wenn wir 2 WE hintereinander arbeiten, dann haben wir danach 2 WE frei. Und das wird bei uns auch eingehalten.
 
Wir hatten heute in Recht meine Ausgangsfrage "Wie viele Dienste in Folge?" unserer Dozentin, die Rechtsanwältin ist, gestellt. Ihre Antwort: Laut Gesetz darf man 14 Tage in Folge/am Stück arbeiten und darauf MUSS mind. ein Tag frei folgen. Ist laut Betriebsvereinbarung o.ä. was anderes geregel, z.B. 10 Tage oder 12 Tage, gilt das.
 
Auf welches Gesetz und welchen § beruft sich die Anwältin - bitte nachfragen und dann hier einstellen.
 
Ich frage nach und stelle die Antwort hier rein. Allerdings kann das etwas dauern, da ich erst wieder im April Theorie habe und ich noch nciht weiß, wann wir bei ihr wieder Unterricht haben.
 
So, hier wie versprochen das genaue Gesetz mit dem Paragraphen.

Die Anwältin beruft sich auf den § 11 des Arbeitszeitgesetzes. Aus diesem Paragraphen stammt: 14 Tage am Stück möglich und nach den 14 Tagen ist ein Tag frei zu gewähren. Dieser Tag ist der gearbeitete Sonntag, der an einem anderen Tag als frei zu gewähren ist.
 
So, hier wie versprochen das genaue Gesetz mit dem Paragraphen.

Die Anwältin beruft sich auf den § 11 des Arbeitszeitgesetzes. Aus diesem Paragraphen stammt: 14 Tage am Stück möglich und nach den 14 Tagen ist ein Tag frei zu gewähren.

So lautet der Gesetzestext aber nicht. Rechnerisch kommt man trotzdem auf 19 Tage und nicht 14...Nochmal genau lesen !
 
Ich habe den Gesetzestext nicht zitiert, sondern interpretiert und ich habe noch einmal gelesen, obwohl wir genau das im Unterricht hoch und runter gekaut haben, weil die rechtliche Lage uns alle in der Klasse interessiert hat.

(3) Werden Arbeitnehmer an einem Sonntag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren ist. Werden Arbeitnehmer an einem auf einen Werktag fallenden Feiertag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von acht Wochen zu gewähren ist.

So, wenn man also viele viele Tage am Stück arbeitet, ist logischer Weise mind. ein Sonntag dabei und dann kommt man auf die Rechnung, dass spätestens nach 14 Tagen ein freier Tag folgen muss. Das ist die Interpretation der Rechtanwältin, die sich aufs Arbeitsrecht spezialisiert hat.
Mehr kann ich nicht dazu sagen, als das, dass mir ihre Aussage einleuchtet.
 
Der Ausgleichszeitraum von 14 Tagen kann aber auch erst an dem gearbeiteten Sonntag beginnen !
 
So gesehen ja, :gruebel: dann muss ich noch einmal nachhaken. Möglich, dass ich es falsch wider gegeben habe oder wir uns geirrt haben. Ich bleib dran.
 
auf meiner letzten station wurde es in der regel so gehandhabt dass jeder jedes 2. WE frei hatte.
12 Tage sind völlig normal. ich hatte im endeffekt 6 freie tage, 2 WE's und 2 werktage. wir haben 7-Stundentage (7,5 mit pause)
wie viele stunden haben eure arbeitstage? ich hätte es lieber 8 stunden zu arbeiten und dafür dann 2 tage mehr frei.
später ist das ja ein bisschen entspannter weil Nachtdienste (zumindest bei uns) 10 stunden gehn, man also schneller stunden beisammen hat und so mit "mehr" freie tage.

ich hoffe es zumindest. wenn ich 12 tage frühdienst habe bin ich ehrlich gesagt spätestens am 9. tag ein zombie. trotz viel schlaf. hoffe das wird noch besser.
 
Fakt ist, es juckt keinen wie lange du arbeitest, hauptsache der Laden läuft. Kenne ehemalige Kollegen die teils 22 Tage am Stück schuften!
 

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