Urlaubsanspruch - 12-Stunden-Dienste bei Teilzeit

sonnnenblume

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19.03.2010
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48
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Krankenschwester
Hallo,

habe folgendes Problem:

arbeite in einem ambulanten PD mit vorwiegend 12 Stunden Diensten, unter anderem auch Nachtdienste.

Arbeite in Teilzeit bei einer 25 Stunden Woche...somit reichen 2 Dienste, um die Wochensollarbeitszeit zu erfüllen.

Lt. Vertrag 24 Urlaubstage in der 6 Tage Woche.

Meine Chefin meinte, somit stünden mir 8 Tage zu, weil ich ja nur an 2 Tagen die Woche arbeiten würde.

1. arbeite ich 12 Stunden Dienste,
2. leiste ich Nachtdienste, bei denen ich eigentlich an 2 Tagen anwesend bin ,

3. finde ich das viel zu wenig !!

Kann das so rechtens sein ?

Dann müssten ja sogar 40 Stunden Kräfte den Urlaub gekürzt bekommen...die sind ja auch "nur" 3-4 Tage pro Woche da.

Danke schonmal für Eure Bemühungen...(habe mich selbst schon bei Googleerkundigt und finde nichts aussagekräftiges dazu..., daß 12 Stunden Dienste eigentlich verboten sind, habe ich schon erfahren....)

Gruß SB
 
Wir würde sie dann rein theoretisch die 8 Tage berechnen mit 12h oder wie????
 
Mal ganz einfach ohne irgendwelche Stundenzahlen gerechnet:

24 Tage Urlaub bei einer 6 Tage Woche = 24:6 = 4 Wochen
8 Tage Urlaub bei einer 2 Tage Woche = 8:2 = 4 Wochen

Kommt aufs gleiche raus. 4 Wochen sind 4 Wochen, ob Vollzeit oder Teilzeit.

Kannst ja schlecht bei einer 2 Tage Woche auch 24 Tage Urlaub bekommen, das wären dann ja 12 Wochen....
 
@ Bluestar:

Für diese Rechnung ist aber die Vorraussetzung, dass der Arbeitgeber ihr für die 8 Tage Urlaub auch pro Tag 12h anrechnet.... Und das ist eben hier die entscheidende Frage....
 
Der Urlaub soll sicher mit

25 : 6= 4,16 h pro Tag berechnet werden...



Es heißt im Vetrag bzgl . des Urlaubs " die gesetzlichen Regelungen werden angewendet"...

Auf meine Nachfrage hin hieß es bei der Chefin..." 8 Tage Urlaub "

Ich weiß auch nicht weiter.
 
@ Bluestar:

Für diese Rechnung ist aber die Vorraussetzung, dass der Arbeitgeber ihr für die 8 Tage Urlaub auch pro Tag 12h anrechnet.... Und das ist eben hier die entscheidende Frage....


Davon bin ich mal ausgegangen. Alles andere wäre ja Quatsch...
 
Der Urlaub soll sicher mit

25 : 6= 4,16 h pro Tag berechnet werden...
Das ist ja gerade die Frage! Wenn Dein Urlaub in die 6-Tagewoche umgerechnet wird, dann erhälst Du ebenso viele Tage wie Deine Vollzeitkollegen.
Andernfalls hat es Dir ja schon Bluestar ausgerechnet.
Beispiel: in der 6 Tage-Woche brauchst Du für 14 Tage 12 Tage Urlaub, wobei der U-Tag mit 4,16 Stunden berechnet wird. Ergibt am Ende gerundet Deine 50 Arbeitsstunden, die Du erbringen müsstest.
In der 2 Tagewoche brauchst Du 2 Tage Urlaub wobei der U-Tag mit 12 STunden berechnet wird. Ergibt wieder ungefähr das gleiche Ergebnis.
Wenn Du Nachtdienst mit mehr Stunden machst dann müssten diese Strunden als Überstunden zählen, die nicht auf die Berechnung der Urlaubstage angerechnet werden. Für Deinen Urlaubsanspruch ztzählt die vertraglich vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit.
 
Hallo,

habe folgendes Problem:

arbeite in einem ambulanten PD mit vorwiegend 12 Stunden Diensten, unter anderem auch Nachtdienste.

Arbeite in Teilzeit bei einer 25 Stunden Woche...somit reichen 2 Dienste, um die Wochensollarbeitszeit zu erfüllen.

Lt. Vertrag 24 Urlaubstage in der 6 Tage Woche.

Meine Chefin meinte, somit stünden mir 8 Tage zu, weil ich ja nur an 2 Tagen die Woche arbeiten würde.

1. arbeite ich 12 Stunden Dienste,
2. leiste ich Nachtdienste, bei denen ich eigentlich an 2 Tagen anwesend bin ,

3. finde ich das viel zu wenig !!

Kann das so rechtens sein ?

Dann müssten ja sogar 40 Stunden Kräfte den Urlaub gekürzt bekommen...die sind ja auch "nur" 3-4 Tage pro Woche da.

Danke schonmal für Eure Bemühungen...(habe mich selbst schon bei Googleerkundigt und finde nichts aussagekräftiges dazu..., daß 12 Stunden Dienste eigentlich verboten sind, habe ich schon erfahren....)

Gruß SB

du hast 24 tage plus die we`s urlaub,da kann sich deine arbeitgeberin drehen und wenden wie sie will, es bleiben 24 tage.
 

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