Wieviel Urlaubsanspruch habe ich?

Da genügt es schon, wenn man den AG wechselt und der den Urlaub eben anders berechnet.
Bei uns bekommen auch Teilzeitkräfte 30 Tage Urlaub. Wechseln sie jetzt den AG und bekommen bei 50% nur noch 15 tage Urlaub, ist das zunächst irritierend. Und da man in der einen Einrichtung meist auch nicht erklären kann, was in der anderen Einrichtung anders gemacht wurde, bleibt einem das Forum.
 
30 Tage á 8 Stunden? Samit würde eine 50%-Kraft mehr Urlaub bekommen als eine Vollzeitkraft. Ob das wohl stimmt?

Elisabeth
 
Schade, kannst du auch nicht erklären, was in der anderen Einrichtung anders gemacht bzw. berechnet wurde.
Fakt ist: eine Teilzeitkraft bekommt bei einem AG 30 Tage Urlaub, bei einem anderen nur 15 Tage. Wie kann das sein?
Anstrengen Elisabeth, du schaffst das.
 
Wenns als 50% TZ-Kraft 30 Tage kriegst, dann werden die mit 4 Stunden berechnet. Das solltest dazu schreiben. Sonst geht morgen wieder einer los und beschwert sich, dass in anderen Häusern mehr Urlaub gewährt wird.

Elisabeth
 
Fakt ist: eine Teilzeitkraft bekommt bei einem AG 30 Tage Urlaub, bei einem anderen nur 15 Tage. Wie kann das sein?
Irgendwie erklärt man ja immer das gleiche... sogar innerhalb eines Threads.

Tagewoche...

ist meine Sollzeit auf die 5-TAge-Woche verteilt oder nur auf die 2,5-Tage-Woche.. usw. usf...

Sind meine 19,25 Std. auf 5 Tage verteilt, hat der Urlaubstag einen anderen Wert (nämlich 19,25:5) als in der 3 Tage-Woche (19,25:3).

In dem Fall, Sollarbeitszeit für 4 Wochen geteilt durch 6 Arbeitstage ist gleich Sollarbeitszeit pro Tag.
Und so viel zählt halt auch der Urlaubstag.

Wenn jemand fast ausschließlich einen festen Rhythmus hat, dann ist es sinnvoll ihn auch so zu hinterlegen. Ist die Dienstplanung flexibel, dann ist es leichter nachvollziehbar in der 5-Tage-Woche.
 
Ich weiß auch nicht, ob ihr das immer absichtlich so kompliziert macht?
Man hat, Phi mal Daumen, ungefähr 6 Wochen Jahresurlaub.
Ob als Teilzeit- oder Vollzeitkraft.
Wenn jemand nur einmal die Woche arbeitet, gibt er auch nur einen Tag Urlaub ab für eine Woche.
Arbeitet jemand durchschnittlich 2,5 Tage pro Woche, besteht sein Urlaub aus 2,5 Tagen pro Woche.
Manche rechnen das inzwischen in Stunden um (bei uns) aber im Endeffekt bleibt das immer das Gleiche!!!!!

Also.:mrgreen:
 
Manche verwechseln die eigene Einrichtung mit der Welt.
Wenn du jetzt zu einem AG wechselst, bei dem du als teilzeitkraft 30 Tage Urlaub hast, obwohl du nur 2,5 Tage in der Woche arbeitest, kommt dann die Nachfrage: Wieso?, aber das war doch bisher nicht so, ist das rechtens?, werde ich da nicht über den Tisch gezogen, wenn pro Urlaubstag nur noch x-Stunden berechnet werden?...
Hier macht es sich (fast) niemand zu einfach. Es geht um die Realität.
 
Man hat, Phi mal Daumen, ungefähr 6 Wochen Jahresurlaub.
Naja.. wenn Du in Deiner Personalabteilung nachfragst, wieviel Urlaub Du hast, dann wirst Du dich mit Pi mal Daumen wohl nicht zufrieden geben wollen. Der Urlaubsanspruch kann von 20 Tagen bis 30 Tagen in der 5-T-Woche variieren und so auch die Anzahl der Wochen von 4-6.
Dann gibt´s Urlaub nur für volle Monate..., fängste am 3. November das Arbeiten an, kriegste gar keinen Tag...
Dann wechselst Du vielleicht unter dem Jahr die Tage-Woche. Das muß auch "kompliziert" nachgerechnet werden. Hier müssen dann auch Rundungen vorgenommen werden (im Übrigen darf nur 1mal im Jahr gerundet werden)..... Auch wenn es am Ende "nur" 1 Tag ist - wer will den schon verschenken. Und das sind nur die häufigsten Korrekturen am Erholungsurlaub.

Was ich sagen will: es gibt ganz klare Regelungen zur Berechnung des Urlaubsanspruchs. Die Anzahl der Wochen kann man als Richtwert nehmen. Aber es werden halt auch nicht immer ganze Wochen genommen - und bei einem Grundurlaub von 28 Tagen (z.B.) hat man gar keine volle Wochenzahl am Ende.
 
Dann wechselst Du vielleicht unter dem Jahr die Tage-Woche. Das muß auch "kompliziert" nachgerechnet werden.

Das ist tatsächlich so und auch so mancher Vorgesetzter scheint damit seine Probleme zu haben.
Ob man das aber nun in Tage, Stunden oder Wochen umrechnet, am Ende muss dasselbe rauskommen, sonst hat man sich kompliziert verrechnet, und dessen bin ich mir ganz sicher!



Würde mich mal interessieren, wo man nur 4 Wochen Jahresurlaub hat, beispielsweise.
 
Würde mich mal interessieren, wo man nur 4 Wochen Jahresurlaub hat, beispielsweise.
Es gibt einen gesetzlichen Mindestanspruch. Und der ist auf die 5TageWoche bezogen...


Btw: Ich hab nur 4. 2 lasse ich auf Bildungszeiten anrechnen ;)
 
Der gesetzliche Mindestanspruch ist sogar auf die Sechs-Tage-Woche bezogen! 24 Urlaubstage, sechs Tage pro Woche - macht vier Wochen Urlaub im Jahr.

In den meisten Tarifverträgen ist es mehr Urlaub.
 
AVR caritas.bei 8tagen urlaub kann ich ja noch nicht mal 2Wochen mit familie in urlaub fahren.

Arbeitnehmer haben Anspruch auf mindestens 24 Werktage Urlaub (auch der Samstag ist ein Werktag!). Das Bundesurlaubsgesetz geht also von einer 6-Tage-Woche aus. Arbeitet Ihr Betrieb nur in einer 5-Tage-Woche, dann müssen Sie den Urlaubsanspruch von 24 Werktagen auf Arbeitstage umrechnen:
24 Werktage Urlaub : 6 Werktage = 4 Wochen

4 Wochen x 5 Arbeitstage = 20 Arbeitstage Urlaub


[h=3]Wenn Mitarbeiter in Teilzeit arbeiten:[/h](Teilzeiter arbeiten nur an ein paar Tagen in der Woche)
Hier lautet die Formel:
Anzahl der Urlaubstage der Vollzeitkraft x Arbeitstage pro Woche der Teilzeitkraft / Arbeitstage pro Woche der Vollzeitkraft

Die Teilzeit verteilt sich unregelmäßig (etwa im Wechsel mal auf 2, mal auf 3 Tage):

Hier nimmt man einen längeren Bezugszeitraum, um eine gewisse Regelmäßigkeit festzustellen (z. B. 13 Wochen) und rechnen dann:
(Urlaubstage im Unternehmen x Arbeitstage des Mitarbeiters über 13 Wochen) / Arbeitstage der übrigen Vollzeitmitarbeiter über 13 Wochen

Bei Caritas Bayern (AVR) gilt generell für jeden AN 30 Tage Urlaubsanspruch (Vollzeit/ = 100)
Somit sollte es sich doch leicht ermitteln lassen?
 

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