Wieviel Gehalt als Krankenpflegehilfe bei der Caritas?

nicole1971

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Krankenpflegehelferin im Altenheim
Guten Abend zusammen,

Ich arbeite in einem privaten Altenheim auf 65 %und habe netto 800 Euro raus..Ich habe versucht schon mehrfach mehr Prozente zu bekommen da ich mit dem gehalt nicht hinkomme aber keine Chance...Nun stellt die Caritas KPhs ein aber nur 50 % Stellen,aber ich habe gehört die Bezahlen besser da hätte ich für ne 50 % Stelle genauso viel wie jetzt bei 65 %??Ich habe leider keine Ahnung davon vielleicht kennt sich hier jemand aus...Ich bin 41 Jahre alt,ledig,keine Kinder und habe als KPH gute 7 Jahre Berufserfahrung...Ich verstehe nicht welche Eingruppierung ich wäre oder Vergütungsgruppe...Mein jetziger arbeitsgeber zahlt auch keine Nachtzuschläge ab 20 Uhr und kein Urlaubs und Weihnachtsgeld,dieses würde die Caritas aber zahlen..freue mich über eure Antworten..

Vielen Dank
 
GuK mit Einstufung 7a/3 : Bruttoverdienst 1182,02€ bei 50% mit Zulagen bis zu 1330€, bin seit 4Jahren beim neuen AG.Netto- SteuerklasseV:838€
 
wie meinst du das genau?Bekomme ich 838 Euro raus netto???bei 50 %

Danke
 
googl doch mal Tvöd Entgeldgruppen, da findest du deine Gehaltsgruppe( KpH glaube ich in der 4 oder 5).
 
Die Caritas bezahlt nach AVR-Caritas.
Für Krankenpflegehelfer wäre nach meiner google-Suche die Eingruppierung in KR 3 (nach 2-jähriger Tätigkeit in KR 2).
Die Entwicklungsstufe ist Verhandlungssache.

Eine Seite mit den Gehaltstabellen und einem Gehaltsrechner... die variablen Lohnbestandteile (Zuschläge für Sonntag etc. kommt hier natürlich noch dazu):

Öffentlicher-Dienst.Info - Caritas AVR - Anlage 3a

Wenn dies finanziell ähnlich ist, besteht ja für Dich unter Umständen noch die Möglichkeit, einen Minijob woanders anzunehmen. Zeit hast Du ja dann.

Edit: das ist nur Resultat meiner Recherche dazu. Ich weiß allerdings nicht, wie groß die Unterschiede bei der Caritas zwischen Ost-/West o.ä. sind. Letztendlich müßtest Du genau fragen, nach welchem Tarifvertrag dort bezahlt wird.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

bitte gebt immer Bruttolöhne an....der Nettoverdienst lässt sich nicht vergleichen, da hier verschiedene Faktoren (Lohnsteuerklasse, Zulagen, Abzüge für arbeitgebergeförderte Zusatzrenten, Sonderzahlungen etc. ) großen Einfluss nehmen.

Bei den großen Tarifen wie dem TV-L, TVöD oder dem AVR Caritas lässt sich der Bruttolohn relativ gut herausfinden....mit einem guten Nettolohn-Rechner aus dem Internet kommst Du auch ungefähr auf den ausgezahlten Betrag.
 
Wenn dies finanziell ähnlich ist, besteht ja für Dich unter Umständen noch die Möglichkeit, einen Minijob woanders anzunehmen. Zeit hast Du ja dann.

Warum dann nicht lieber eine 75 % Stelle annehmen? Die spätere Rente berechnet sich nach dem Bruttoverdienst...Minijobs sind zwar "nett", bringen aber für die Altersversorgung nichts!
 
Warum dann nicht lieber eine 75 % Stelle annehmen?


Die Option besteht scheinbar nicht.

Nun stellt die Caritas KPhs ein aber nur 50 % Stellen

Auf der anderen Seite besteht ggf. die Möglichkeit, wenn wieder Stellen frei werden, jemand schwanger wird.. seine Prozente bei Gelegenheit zu erhöhen.
 
bitte gebt immer Bruttolöhne an....der Nettoverdienst lässt sich nicht vergleichen, da hier verschiedene Faktoren (Lohnsteuerklasse, Zulagen, Abzüge für arbeitgebergeförderte Zusatzrenten, Sonderzahlungen etc. ) großen Einfluss nehmen.

Gut gebrüllt und der wäre dann?

Wir blicken bei dem AVR Caritas nicht wirklich durch, was bedeuten denn hier nun 50%, 65% oder 75%? Geht man da von einer AZ á 40h die Woche aus und reduziert das Ganze dann? Sind 30h pro Monat dann 65%?
 
Als Ges.u.Krankenpfleger wird man im KH nach Anlage 31 vergütet. Das heißt auch: 38,5h/Woche.
75% sind also 38,5 durch 100, mal 75. Gehalt genauso.
 
Ich arbeite in einem privaten Altenheim
ergo 39 Std. / Woche bei Vollzeit schon korrekt, oder?
Ob Pflegefachkraft oder Pflegehilfskraft spielt lediglich bei der Entgeltgruppe, aber nicht der tariflichen Wochenarbeitszeit eine Rolle.
 
Oh, schon nicht mehr so weit zurück gelesen ;)

Jau!
 
Der/die TE scheint sich ja nicht mehr zu interessieren, oder hat schon???

Sämtliche Angaben sind so nicht genau aufzuklären, außer einer 39 Std. Wo. und 12,9 Monatsgehälter/Jahr.

Hier ist Caritas, Bayern :sdreiertanzs:

Anlage 32, aber 3a oder 4a ist ohne/mit Ausbildung
Caritas zahlt auch Ballungsraumzulage,
Zuschuß für VWL,
Betriebliche Altersversorgung,
selbstverständlich Schichtzulagen nach AVR
 
Hier ist Caritas, Bayern :sdreiertanzs:

Anlage 32, aber 3a oder 4a ist ohne/mit Ausbildung

...und wir Berlin.:cheerlead:

Ich suche verzweifelt den Caritas Gehaltsrechner Ost (Vergütungsgruppe 7a-Fachkraft), allerdings erscheinen bei dem Rechner für 2013 immer die AVR West und eine 7a fehlt.

Öffentlicher-Dienst.Info - Caritas AVR - Anlage 3a

Wird die Kinderzulage noch gezahlt? Ich lese dort, ab 2008 ohne Kinderzulage....hm...

Öffentlicher-Dienst.Info - Caritas AVR - Anlage 32

Was bedeutet ausgenommen Region Mitte? Bei diesem Rechner fehlt auch die 7a.

Gibt es auch regionale Unterschiede hinsichtlich "Vergütungsgruppe" oder "Entgeltgruppe"? :gruebel:

Kompliziert, kompliziert....
 
...und wir Berlin.:cheerlead:

Ich suche verzweifelt den Caritas Gehaltsrechner Ost (Vergütungsgruppe 7a-Fachkraft), allerdings erscheinen bei dem Rechner für 2013 immer die AVR West und eine 7a fehlt.

Öffentlicher-Dienst.Info - Caritas AVR - Anlage 3a

Wird die Kinderzulage noch gezahlt? Ich lese dort, ab 2008 ohne Kinderzulage....hm...

Öffentlicher-Dienst.Info - Caritas AVR - Anlage 32

Was bedeutet ausgenommen Region Mitte? Bei diesem Rechner fehlt auch die 7a.

Gibt es auch regionale Unterschiede hinsichtlich "Vergütungsgruppe" oder "Entgeltgruppe"? :gruebel:

Kompliziert, kompliziert....

AVR Anlage 3a Anlagen 2a und 2c zu den AVR fallenden Mitarbeiter

Bei Ost auf den Link das "hier" anzeigen lassen.

Tatsächlich ist mir selbst zwischen Berlin oder Bayern ein finanzieller regianaller Unterschied unbekannt.
Wir hier in Bayer bezahlen gestaffelte Kinderzuschläge und die Großstadtballungsraumzulage (75,--€)*

*) Sobald das Bruttogehalt 3.400,--€ übersteigt, entfällt die Ballungsraumzulage, auch ändert sich die Sonderzulage nach unten.

Ps. Der AVR ist bei uns gültig seit 01.07.12 - Steigerung ab 01.11.12 - Steigerung ab 01.02.2012

Grundgehalt wäre nun bei einem Berufseinsteiger (Helfer in der Pflege ohne Ausbildung)
EG 3a, Stufe 1 seit 01.11.12 1.846,06 €, ab 01.02.2013 1.871,90 € nach Anlage 32

zuzüglich der Schichtzulagen, Zuschläge Sonn- u. Feiertag, Ballungsraum, Kinder, Pflegezulage, betriebl. AV, gegebenenfalls Zuschuß für VWL, gegebenenfalls Jobticket,......

Die HL oder PDL, je nach Kompetenz hat ein klein wenig Gestaltungsspielraum.

Da ich die Marktlage für Pflegehilfskräfte und Pflegefachkräfte in Berlin nicht kenne, zumal die Grenznähe zu Polen gegeben ist, kann ich mir vorstellen, dass kein Gestaltungsspielraum benötigt wird?

Auch ist selbst bei uns sogar die Stellennachfrage von Pflegehilfskräften hoch und kaum ein Bedarf, im Gegensatz zu Fachkräften.

In jedem Fall sollte eine Pflegehilfskraft ohne Ausbildung, einen Kurs mit 110 oder 230 Std. machen, um zumindest in die Gehaltsgruppe 4a ( Kr 2 Ziffer 3 ) zu kommen.

Lg. aus München
 


Vielen Dank, hab ich gefunden. :up:
Leider kann ich dort die 7a auch nicht finden, nur die 7 ....dasselbe kann das ja nicht sein, oder? Wurden dort zur Berechnung 40h veranschlagt? Und eine Kinderzulage scheint mir dort auch keine Anwendung zu finden., oder?

Tatsächlich ist mir selbst zwischen Berlin oder Bayern ein finanzieller regianaller Unterschied unbekannt.
Wir hier in Bayer bezahlen gestaffelte Kinderzuschläge und die Großstadtballungsraumzulage (75,--€)*

Das ist doch mal eine coole Sache für diejenigen, die den Anspruch genießen dürfen.

zuzüglich der Schichtzulagen, Zuschläge Sonn- u. Feiertag, Ballungsraum, Kinder, Pflegezulage, betriebl. AV, gegebenenfalls Zuschuß für VWL, gegebenenfalls Jobticket,......

Noch bin ich nicht dahinter gestiegen, ob die Kinderzulage eben auch für Ost gezahlt wird. Und die Pflegezulage? Wird die zusätzlich gerechnet?

Da ich die Marktlage für Pflegehilfskräfte und Pflegefachkräfte in Berlin nicht kenne, zumal die Grenznähe zu Polen gegeben ist, kann ich mir vorstellen, dass kein Gestaltungsspielraum benötigt wird?

Bei der Entgeltstufe ist Spielraum möglich, ansonsten sind die Gehaltsgruppen ja durch den jeweils beruflichen Abschluss vorgegeben, oder was meinst du? Oder gehts nach der 7a noch weiter für eine GuK?

Auch ist selbst bei uns sogar die Stellennachfrage von Pflegehilfskräften hoch und kaum ein Bedarf, im Gegensatz zu Fachkräften.

Bei uns ist das genau umgekehrt. :smoking:
 

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