Wieviel Gehalt kann ich verlangen?

Pips11

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16.02.2009
Beiträge
45
Beruf
Gesundheits-/Krankenpflegerin; Fachkaft für ausserklinische Intensivpflege
Akt. Einsatzbereich
Heimbeatmung
Ich bin examinierte Krankenschwester seit 5Jahren.
Arbeite für einen ambulanten Pflegedienst in der Betreuung eines heimbeatmeten Patienten.
Mache gerade eine Fachweiterbildung zur "Fachkraft für außerklinische Intensivpflege".

Jetzt würde mich interessieren, wieviel Gehalt ich nach abgeschlossener Weiterbildung verlangen kann bzw. wieviel mehr?

Will ja bei dem Pflegedienst bleiben, aber möchte gern mehr Gehalt mit Fachweiterbildung.

Was meint ihr?
 
In einem anderen Thread habe ich vor kurzem geschrieben, dass in meiner Entgeltstufe die Fachweiterbildung brutto Euro 150 und netto Euro 80 betragen würde. Ungefähr so viel mehr würdest Du nach zehn Berufsjahren im TVÖD verdienen.

Wenn Dir diese traurige Bilanz weiterhilft...:cry:
 
Wer hat den die Fachweiterbildung bezahlt? Wenn das dein Arbeitgeber war kannst du froh sein, wenn er dich nicht noch verpflichtet, ein oder zwei Jahre bei ihm zu bleiben. Eine Gehaltserhöhung ist dann aber auf keinen Fall drin, schließlich hat er die Weiterbildung bezahlt und deine Ausfallzeiten getragen.

Wenn du die Weiterbildung selber finanziert hast sieht das natürlich anders aus. Dann bleibt die Frage nach den Ausfallzeiten. Wenn du trotzdem dann auch noch deine Arbeitszeiten voll erfüllt hast oder eine Kürzung in deines Gehaltes in der Zeit hinnehmen mustest, dann würde ich jetzt schon mehr fordern oder mir einen neuen AG suchen...

ich hoffe, ich konnte helfen.

lg Cassy
 
Die Weiterbildung selbst hat AG bezahlt, aber musste mich auch für 2Jahre verpflichten.

Kosten für Übernachtung und Fahrt hab ich selbst getragen.
 
Hallo,

die Frage ist halt, ob es ein tarifliches Rahmenwerk Deines AG gibt, welches so etwas regelt.
Leider führt eine WB nicht mehr zwingend zu einer Gehaltssteigerung...bei den kirchlichen Trägern gibt es z.B. keine Unterschiede!

Den TVÖD kannst Du als Referenzwert heranziehen...macht aber eigentlich nur Sinn, wenn Dein jetziges Gehalt in etwa dem einer GuKP auf einer Intensivstation entspricht.
 
Hallo,

eigentlich hast du dir die Frage schon selbst beantwortet.

1.
Arbeite für einen ambulanten Pflegedienst in der Betreuung eines heimbeatmeten Patienten.
das ist dann sicherlich Privatbetrieb?

2. Warum sollte der AG dir die Fortbildung bezahlen, wenn er dann hinterher noch mehr Lohn bezahlen soll?

Ich denke die 2Jahre will dein AG sein Geld wieder "reinvestiert" sehen.

Aber Fragen kostet ja nix, mehr wie nein sagen geht nicht!

Gruß renje
 
also ich arbeite zwar in einem Krankenhaus aber bei uns ist das auch so dass der arbeitgeber die Fachweiterbildung bezahlt und wir dann von tvöd 7(ja sowas gibts noch wir kriegen nur 7auf intensiv also quasi genausoviel wie uaf station) auf 9hochsteigen.......von daher wieso sollte das bei einem privaten anders sein???entweder will jemand qualifiziertes personal oder nicht.....dann muss er dafür auch bezahlen......wieso sonst geht jemand in ne weiterbildung???dann kann man dem auch ein buch über beatmung kaufen.....
 
Hallo medicalmike, kannst du bitte in der normalen deutschen Schriftprache schreiben?
So ist dein Beitrag leider nicht lesbar.
 
Hallo medicalmike,

ich habe extra geschrieben - Privatbetrieb - eben nicht öffentlicher Dienst da ist es Tariflich geregelt.

Ich verstehe nicht warum ich als Privater doppelt investieren sollte???

1. Ich schicke meinen AN auf Fortbildung und sage hinterher bekommst du 100€ mehr.
2. Ich schicke meinen AN auf Fortbildung und sage ich bezahle dir das, aber dafür musst du als Gegenleistung mindestens noch 2Jahre bei mir arbeiten.

Als Privatunternehmer müsst ich dann mein betriebswirtschaftliches Konzept überlegen, wenn ich für die selbe Leistung zweimal bezahle - oder?

Im öffentlichen Dienst ist es eh wurscht, da zahlt letztendlich die Zeche sowieso der Steuerzahler.

Gruß renje
 
Ich denke da eher mal an die Steuerzahler, nämlich wir alle, die den öffentlichen Dienst bezahlen. Vielleicht sollte man hier (zumindest in diesem Falle) mal etwas zurückschrauben, wie es in der Privatwirtschaft üblich ist. Ausserdem hat man, nachdem man seine Pflichtjahre erfüllt hat, immer noch die Möglichkeit über eine Gehaltserhöhung zu verhandeln oder den Pflegedienst zu wechseln.

Ich finde das gut, das man erstmal seine Weiterbildungen und Qualifizierungen "abarbeiten" mus, jedoch sollte man auch auf den Zeitraum achten, wie lange die Bindung ist. Die Bindung sollte nicht länger als ein Jahr pro 1000 € Kosten sein. (Währe dann wie 1000 € pro Jahr Gehaltserhöhung anzusehen).

lg Cassy
 

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