Urlaubsanspruch nach Beschäftigungsverbot + Elternzeit

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Guten morgen.
Da ich mir gerade die Finger wund gegoogelt habe und immer noch nicht schlauer bin, hoffe das hier jemand ist der mir helfen kann.

2013 bin ich schwanger geworden und habe ein Beschäftigungsverbot bekommen. Zu dieser Zeit hatte ich noch 13 Resturlaubstage die ich nicht nehmen konnte.

Mein Kind ist Anfang Mai 2014 geboren worden, somit war ich bis Ende Juni 2014 im Mutterschutz. Habe dann für 3 Jahre Elternzeit beantragt ( also bis Mai 2017), arbeite aber seit Mai 2015 in Elternteilzeit auf Minijobbasis (450€/monatlich) bei meinem Arbeitgeber.

Während meiner Minijob Tätigkeit habe ich meine Chefin mehrmals wegen Urlaub angesprochen, dies hat sie abgelehnt. "Aushilfen" bekommen keinen bezahlten Urlaub.

Jetzt habe ich aber im Internet gelesen das mir sogar für die Elternzeit Urlaub zusteht, dieser zwar vom Arbeitgeber gekürzt werden kann um 1/12, aber nicht nicht wenn ich während der Elternzeit bei ihm in Teilzeit gearbeitet habe.

Wie errechne ich mir denn jetzt wieviel Urlaubstage mir noch zustehen? Mein jährlicher Urlaubsanspruch sind laut Vertrag 28 Tage


Vielen Dank schonmal im Voraus
 
Also Dein Resturlaub aus 2013 ist inzwischen verfallen, so lese ich das jedenfalls hier raus:
"Bis wann muss der Resturlaub genommen werden?

Auch wenn entsprechende Gründe vorliegen, die eine Übertragung Ihres Urlaubsanspruches rechtfertigen, können Sie diesen nicht im gesamten nächsten Jahr nutzen.

Resturlaub, der ins nächste Jahr mitgenommen wird, muss bis zum 31. März genommen werden.

Wurde der Resturlaub bis zu dieser Frist nicht genutzt, verfällt er ganz und der Arbeitnehmer hat keinen Anspruch mehr auf einen Ersatz.

Eine andere Regelung gilt für neue Mitarbeiter (in der Probezeit), die zum Ende des laufenden Jahresnoch keine sechs Monate im Unternehmen angestellt sind.

In diesem Fall kann der Resturlaub auch über das erste Quartal des neuen Jahres hinaus noch genommen werden."
Quelle:
Resturlaub: Wann verfällt mein Anspruch? | karrierebibel.de
Während meiner Minijob Tätigkeit habe ich meine Chefin mehrmals wegen Urlaub angesprochen, dies hat sie abgelehnt. "Aushilfen" bekommen keinen bezahlten Urlaub.
Der steht Dir aber zu:
Minijob-Zentrale - Urlaubsanspruch
bzw.
Urlaubsanspruch bei geringfügiger Beschäftigung
 
Nein, ich meine der Anspruch aus dem Beschäftigungsverbot verfällt nicht. (Wobei es möglich ist, dass der Anspruch inzwischen verjährt ist)

Und die Aussage, dass Minijobbern kein Urlaub zusteht ist schlichtweg falsch. Einen Betriebsrat habt Ihr wahrscheinlich nicht, daher würde ich mich von einem Arbeitsrechtler beraten lassen und den Urlaub wenigstens aus der Minijobzeit einklagen.

Allerdings musst Du Dir danach wahrscheinlich einen neuen Arbeitgeber suchen.
 
Bachstelze hat recht:

Der nicht genommene Urlaub aus dem Beschäftigungsverbot bis zum Ende des Mutterschutzes verfällt nicht, egal ob die Elternzeit 1, 2 oder 3 Jahre in Anspruch genommen wird.

Chaosprinzessin stehen somit die 13 Tage Rest aus 2013 und 11/12 Tage bis Mai 2014 zu = 24/25 Tage bleiben auf dem U-Konto stehen, bis sie ihren Dienst beim selben AG wieder aufnimmt.

Nach Beendigung der Elternzeit im Juni 2017 stehen ihr für die Monate Juni bis Dezember noch 16 Tage aus 2017 zu.

Gesetzestext oder Link habe ich leider nicht zur Hand.

Aber so wurde es mir von meinem Personalchef so erklärt.
Bei mir in der Abteilung kehren 2017 3 Mitarbeiterinnen aus dem Beschäftigungsverbot mit anschl. Elternzeit zurück.

Wie sich das mit Urlaub als Minijobber verhält, hat Martin verlinkt.

LG
 
@Bachstelze und @opjutti...., nach euren Beiträgen kann ich mir meinen Senf dazu ja sparen und es bleibt mehr Zeit die Sonne zu genießen ☀☀☀☀, ich wollte genau das Gleiche schreiben!
 

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