Urlaubsanspruch nach Kündigung

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*Glücksbärchi*

Gast
Hallo ihr Lieben!
Ich bräuchte mal euren Rat.... ich werde durchs Internet einfach nicht schlauer :gruebel:

Seit 11.11.13 arbeite ich im KH (befristet für ein Jahr) als KS.
Nun wurden mir 2 Stellen in anderen KH´s angeboten, wenns klappt und passt könnte ich ab 1.September dort anfangen.

Ich habe für dieses Jahr (ab Sept) noch 1 Woche Urlaub geplant; steht mir dieser Urlaub dann noch zu? Kann es auch sein, dass mir dieser ausbezahlt wird? Kann ich das entscheiden?

Würde mich sehr freuen wenn mir da Jemand weiterhelfen könnte :)
 
Dein geplanter Urlaub ist also erst NACHDEM du gekündigt hast, korrekt?

Dir steht anteilig Urlaub zu. Also deinen Anspruch durch 12 teilen, mal 9,6x.
Diese tage stehen dir zu. Ist das mehr als du bisher genommen hast, bekommst du den Urlaub entweder noch, oder er kann dir auch ausgezahlt werden.
 
mal 9,6? Wie kommst du auf diese Zahl wenn ich fragen darf...
Danke :)
 
:)

Na weil du 9,6x Monate dort gearbeitet hast wenn du zum 31.8. kündigst
 
@maniac:
, oder er kann dir auch ausgezahlt werden.
Urlaub darf nicht ausbezahlt werden, es sei denn es besteht die objektive Unmöglichkeit diesen zu nehmen
z.B. Krank, Freistellulng, fristlose Kündigung, Kündigungsfrist zu kurz u.ä.
 
@maniac:
Urlaub darf nicht ausbezahlt werden, es sei denn es besteht die objektive Unmöglichkeit diesen zu nehmen
z.B. Krank, Freistellulng, fristlose Kündigung, Kündigungsfrist zu kurz u.ä.
Korrekt. Bei bestehendem Dienstplan dürfte das für den AG kein "Problem" sein, bzw. kann das Urlaub geben ein Problem darstellen und daher eine Auszahlung in Betracht kommen...
 
Wenn Du seit 11.11.13 Urlaubsansprüche erarbeitet hast, sind das (bis 31.8.14) 1,6 Monate von 2013 und 8 Monate von 2014. Passt doch.
Anmerkung:
Der Urlaub wird nur für volle Monate gewährt. Der November 2013 fließt deshalb in gar keinen Urlaubsberechnung ein.
2013 ist insoweit sowieso uninteressant, da Urlaub auch nach Kalenderjahr gewährt wird.

Die Berechnung ist wirklich sehr einfach. Für jeden vollen Monat 1/12 (ein Zwölftel) des Jahresanspruchs. Im Übrigen wird das Ergebnis kaufmännisch gerundet.

Die Abgeltung von Urlaubsansprüchen ist recht verbreitet bei Kündigungen des Arbeitnehmers.
 
Anmerkung:
Der Urlaub wird nur für volle Monate gewährt. Der November 2013 fließt deshalb in gar keinen Urlaubsberechnung ein.
2013 ist insoweit sowieso uninteressant, da Urlaub auch nach Kalenderjahr gewährt wird.

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Stimmt, vergessen, da noch niemals aufgetreten :|

(Den Dez2013-Urlaub wird sie ja vermutlich auch erst 2014 wegen Probzeit/Wartezeit bekommen haben, daher fürs Verständnis mit in die Rechnung...)
 
Man sollte aber zusehen das der Urlaub nicht ausbezahlt wird wenn man hinterher, bis zum Antreten der nächsten Arbeitsstelle, noch Arbeitslosengeld beziehen müßte.
Denn diese dürfen und werden das ausbezahlte Urlaubsgeld verrechnen, und erst wenn dieses Geld aufgebraucht ist wird von Seiten des Amts gezahlt.
 

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