Urlaubsanspruch in der Ausbildung und in der Probezeit

munas

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08.08.2012
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hey,ich hab mal ne frage. wenn ich eine ausbildung ab dem 01.04 beginnen würde,hätte ich dann im juli/august schon anspruch auf urlaub?
lg
ich bitte um anworten!
 
Welche Ausbildung?
 
Ich denke, dass euer kompletter Kurs gemeinsam Urlaub hat und das wird sicher nicht in der Probezeit sein.

In den meisten Pflegeschulen habe die Kurse aus organisatorischen Gründen zusammen Urlaub. Z. B. der UK im Oktober = nach der Probezeit, der MK im Sommer spät (Sept./Okt.) und der OK im Sommer früh (Juni/Juli), weil dann das Examen ansteht. Kommt natürlich auf das Bundesland an.

Die Azubis haben eine kleine Anzahl Urlaustage zur freien Verfügung, meistens 5 tage = 1 Woche. Der Rest wird von der Schule verplant.

LG opjutti
 
Hallo munas,

es ist so, wie es hier bereits gesagt wurde: die Schule verplant den Urlaub i.d.R. für den gesamten Kurs....in einigen Schulen (nicht überall!) haben die Schüler die Möglichkeit, einige wenige Tage (4-5) selber zu verplanen.
Die gesamte Ausbildung ist von der Schule vorausgeplant, also jeder Theorieblock, Praxiseinsatz und eben die Urlaube stehen zu Beginn der Ausbildung bereits fest.
Geschuldet ist dieses den sehr "strengen" Bestimmungen des Berufsgesetzes und der dazugehörigen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung, in welchen die zu absolvierenden Pflichteinsätze und die erforderliche Mindestzahl an Stunden festgelegt sind.

Wenn jeder Schüler selber Urlaub planen würde/müsste, gäbe es sicherlich Schwierigkeiten mit der Ableistung dieser Pflichtstunden....es würde auch bedeuten, dass jeder Schüler seinen kompletten Ausbildungsplan kennen und verantworten müsste, um eine Zulassung zum Examen nicht zu gefährden.

Wenn Du im April beginnst, hast Du ziemlich sicher im Juli/August noch keinen Urlaub ...
 

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