- Registriert
- 16.02.2017
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- 1
- Akt. Einsatzbereich
- Krankenschwester
Hallo,
ich arbeite seit einigen Jahren in einer kleinen Klinik gGmbH als Nachtwache in Teilzeit.
Seit Januar bin ich nun im Tagesdienst und habe nebenbei mittlerweile mehr als 100 Überstunden, die irgendwie in geraumer Zeit abzubummeln aussichtslos ist.
Angestellt bin ich für 19,25 h / Woche in einer 5-Tage Woche, mein Urlaubsanspruch nach Arbeitsvertrag beträgt 30 Tage.
Ich arbeite 10 Tage im Monat a 7,5 Stunden, jedoch unregelmäßig, z.B. im März vom 14. bis 20. und vom 25. bis 27.
Nun möchte ich vom 2. bis 13. März in den Urlaub fliegen und mein Arbeitgeber sagt, dass ich dafür Urlaub einreichen muss. Das verstehe ich nicht, da ich meine Stunden leiste und im Frei kann ich ja machen, was ich will, da ich ja nicht für Bereitschaftsdienst bezahlt werde.
Der Arbeitgeber begründet es unter anderem damit, dass ich ja bei den 10 Tagen a 7, 5 Stunden nicht auf die 19,25 Stunden pro Woche komme und daher abgesehen vom ständigen Vertreten aufgrund von Krankheit der Kolleginnen, jeden Monat ein Minus von ca. 8 Stunden habe.
Außerdem stehe ich dann ja nicht für mögliche zusätzliche Dienste zur Verfügung.
Ich halte die gesamte Argumentation für rechtlich nicht haltbar, aber leider nur vom Gefühl her.
Der Betriebsrat wäre zu dieser Frage sicher der falsche Ansprechpartner, aufgrund von enger Verbandelung mit der Leitung der Klinik.
Hat jemand einen Rat oder genauere Kenntnisse der Materie?
Viele Grüße
Annika
ich arbeite seit einigen Jahren in einer kleinen Klinik gGmbH als Nachtwache in Teilzeit.
Seit Januar bin ich nun im Tagesdienst und habe nebenbei mittlerweile mehr als 100 Überstunden, die irgendwie in geraumer Zeit abzubummeln aussichtslos ist.
Angestellt bin ich für 19,25 h / Woche in einer 5-Tage Woche, mein Urlaubsanspruch nach Arbeitsvertrag beträgt 30 Tage.
Ich arbeite 10 Tage im Monat a 7,5 Stunden, jedoch unregelmäßig, z.B. im März vom 14. bis 20. und vom 25. bis 27.
Nun möchte ich vom 2. bis 13. März in den Urlaub fliegen und mein Arbeitgeber sagt, dass ich dafür Urlaub einreichen muss. Das verstehe ich nicht, da ich meine Stunden leiste und im Frei kann ich ja machen, was ich will, da ich ja nicht für Bereitschaftsdienst bezahlt werde.
Der Arbeitgeber begründet es unter anderem damit, dass ich ja bei den 10 Tagen a 7, 5 Stunden nicht auf die 19,25 Stunden pro Woche komme und daher abgesehen vom ständigen Vertreten aufgrund von Krankheit der Kolleginnen, jeden Monat ein Minus von ca. 8 Stunden habe.
Außerdem stehe ich dann ja nicht für mögliche zusätzliche Dienste zur Verfügung.
Ich halte die gesamte Argumentation für rechtlich nicht haltbar, aber leider nur vom Gefühl her.
Der Betriebsrat wäre zu dieser Frage sicher der falsche Ansprechpartner, aufgrund von enger Verbandelung mit der Leitung der Klinik.
Hat jemand einen Rat oder genauere Kenntnisse der Materie?
Viele Grüße
Annika