Urlaubsanspruch Teilzeit

Annika75

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16.02.2017
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Krankenschwester
Hallo,

ich arbeite seit einigen Jahren in einer kleinen Klinik gGmbH als Nachtwache in Teilzeit.
Seit Januar bin ich nun im Tagesdienst und habe nebenbei mittlerweile mehr als 100 Überstunden, die irgendwie in geraumer Zeit abzubummeln aussichtslos ist.

Angestellt bin ich für 19,25 h / Woche in einer 5-Tage Woche, mein Urlaubsanspruch nach Arbeitsvertrag beträgt 30 Tage.
Ich arbeite 10 Tage im Monat a 7,5 Stunden, jedoch unregelmäßig, z.B. im März vom 14. bis 20. und vom 25. bis 27.
Nun möchte ich vom 2. bis 13. März in den Urlaub fliegen und mein Arbeitgeber sagt, dass ich dafür Urlaub einreichen muss. Das verstehe ich nicht, da ich meine Stunden leiste und im Frei kann ich ja machen, was ich will, da ich ja nicht für Bereitschaftsdienst bezahlt werde.

Der Arbeitgeber begründet es unter anderem damit, dass ich ja bei den 10 Tagen a 7, 5 Stunden nicht auf die 19,25 Stunden pro Woche komme und daher abgesehen vom ständigen Vertreten aufgrund von Krankheit der Kolleginnen, jeden Monat ein Minus von ca. 8 Stunden habe.
Außerdem stehe ich dann ja nicht für mögliche zusätzliche Dienste zur Verfügung.
Ich halte die gesamte Argumentation für rechtlich nicht haltbar, aber leider nur vom Gefühl her.

Der Betriebsrat wäre zu dieser Frage sicher der falsche Ansprechpartner, aufgrund von enger Verbandelung mit der Leitung der Klinik.
Hat jemand einen Rat oder genauere Kenntnisse der Materie?

Viele Grüße

Annika
 
wenn dein DP freigegeben ist, dann is der verbindlich. eine verpflichtung zum einspringen gibt es nicht, ausser es steht explizit in deinem vertrag und du hast es so unterschrieben.

warum frägst du überhaupt deinen AG?? blick ich jetzt nich wirklich... DP is fertig und du hast da frei..
 
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Außerdem stehe ich dann ja nicht für mögliche zusätzliche Dienste zur Verfügung.
Dein Dienstplan März ist bereits verbindlich (meiner ist es, aufgrund der internen Regelung)?
Dann ist das nicht Dein Problem.
Gibt es eine andere interne Regelung, womit der März DP aktuell noch offen ist - dann dürfte er noch geändert werden.
Liegt der (noch offene) Vorab DP "nur" zur Ansicht aus, wird bei uns allerdings nicht ungefragt abgeändert, das ist dem gedeihlichen miteinander - zuträglich.
 
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Wie Flora schon schreibt:
Sollte in deinem Vertrag nicht ausdrücklich drin stehen, dass du kurzfristig einspringen musst, kannst du einfach dein Telefon aus machen und in Urlaub fliegen :freakjoint:.

LG Einer
 
Woher weiß Dein AG, dass Du im genehmigten Frei ins Urlaub fliegst?
Geht ihn nichts an und wenn er möchte, dass Du in dieser Zeit für evtl. Dienste zur Verfügung stehst muss er Dir Rufbereitschaft zahlen.
Du stellst Deine Arbeitskraft im Umfang der vertraglich vereinbarten Stunden zur Verfügung. Die kann er verplanen. Aber mit dem Aushängen des DP ist dieser erst mal für beide verbindlich, auch wenn er Dich im März mit weniger als den vertraglichen Stunden geplant hat. Will er was ändern kann er das nur mit Deiner Zustimmung.
Ruft er Dich im Frei an musst Du nicht mal mit ihm reden.
Un wo Du Dich aufhälst in Deiner Freizeit ist allein Deine Sache. Du bist Arbeitnehmer, nicht Leibeigener.
Ansonsten würde ich da gar nicht mehr drüber reden und fliegen.
 
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Dein Dienstplan hängt bereits aus, und ist vom Betriebsrat genehmigt ? Du hast frei ? Dann flieg in den Urlaub. Dein Dienst kann nur mit deinem Einverständnis geändert werden. Der Dienstplan ist noch nicht genehmigt durch BR und du willst unbedingt in Urlaub, dann musst du Urlaubstage opfern. Ein nicht genehmigter DP kann noch geändert werden. Jemand könnte auf die Idee kommen dir mitten in den Freizeitblock einen Dienst einzutragen. Habt ihr eine Betriebsvereinbarung bis wann der Betriebsrat den Dienstplan gesichtet und freigegeben haben muss? Wenn nicht, kannst du beim BR nachfragen ob der Plan schon freigegeben wurde, ohne Angabe von Gründen, da du deinem BR nicht traust . Du könntest in deiner Freizeit auch einen wichtigen Arzttermin haben der dich am Arbeiten hindert und du deine Station nicht mit deiner Abwesenheit belasten willst. Unsere Dienstplangestalter hatten in der Vergangenheit schon mal die Anweisung keine langen Freizeitblöcke zu gewähren, maximal 2 freie Tage. Der Grund war ganz einfach, wer nur wenige Tage am Stück frei hat fährt nicht weit weg. Wer zu Hause ist, kann angerufen und zum Einspringen genötigt werden.
Vielleicht gibt es ja doch 1 Betriebsratsmitglied dem du vertraust.
Schönen Urlaub Alesig
 
Muss der DP nicht entsprechend gekennzeichnet sein - als nicht genehmigt oder genehmigt?
Ansonsten könnte der AG doch immer behaupten: war noch nicht genehmigt.
Bei uns kommt der DP immer nur genehmigt in den Ordner, also sobald er darin ist, kann ich tun und lasssen was ich will in meiner Freizeit.
Diese Klarheit hat der BR gefordert und bekommen
 
Bis wann muss der Dienstplan denn spätestens genehmigt werden?
Bei uns war es immer so, dass der vorläufige Dienstplan in der Regel 6 Wochen vor Monatsanfang stand, aber erst 2-3 Tage vor Monatanfang als genehmigt frei gegeben wurde...
 
Bei mir wird am letzten Tag des Vormonats (= am 28.02. wird der April-DP) der unterschriebene und damit freigegebene DP ausgehängt. Den DP gebe ich unterschreibe ich und gebe ihn frei. Im System ist er als festgeschrieben hinterlegt und jede Änderung sofort ersichtlich.
Jeder Tausch, der anschl. evtl. wegen Personalengpass anfallen würde, wird mit den AN abgesprochen.
Wenn die MA selber tauschen wollen, müssen sie sich einen Tauschpartner (1:1) suchen, damit die Anzahl der MA für die zu besetzenden Dienste nicht reduziert wird.

Das der DP vom BR freigegeben werden muss ist mir neu!

Wenn ein TZ-MA in seiner Planung mehrere Tage am Stück frei hat, kann er/sie diese Tage nach seinem/ihrem Gusto gestalten. Ich werde den Teufel tun, weder einen VZ- noch einen TZ-MA in seinem frei zum einspringen zu überreden.

@Annika75:
1. Wieso erzählst du deinem AG, dass du an deinen arbeitsfreien Tagen wegfliegen möchtest?
2. Wenn dein DP festgeschrieben ist, kann er nur mit deinem Einverständnis geändert werden. Du bist AN und kein
Sklave, wie Kalimera schon bemerkt hat!
3. Wenn dein AG dich für den März nicht mit deiner Stundenzahl von 19,25 eingeplant hat, ist das nicht dein, sondern
sein Problem. Er hätte sein Direktionsrecht ausschöpfen und dich mit vollen Stundenumfang einplanen können.
Aber diese Argumentation passt nicht. Nur weil du nicht auf die volle Stundenzahl kommst, musst du nicht zu Hause
auf den Stuhl sitzen und warten bis dein AG anruft!!
4. Wenn der BR nicht für, sondern gegen die AN agiert, weil er mit irgendeiner Leitung verbandelt ist, liegt es an euch
bei der nächsten Wahl darauf zu reagieren!

Ganz nebenbei: Es gibt auch Leben neben dem Dienst!!

LG
 
Hallo,

...... im Frei kann ich ja machen, was ich will, da ich ja nicht für Bereitschaftsdienst bezahlt werde.
Viele Grüße
Annika

In Deinem Frei kannst Du tatsächlich machen was Du möchtest, wenn der DP aushängt und verbindlich ist. Meine Mitarbeiter sagen mir auch nicht was sie im Frei machen..... interessiert keinen!!
Also klären ob verbindlicher DP existiert und dann "Abflug"
Nächstes mal keinem erzählen was Du planst, könnte sein Du hast sonst keine so lange Zeiten ohne Dienst um Dich in der Nähe und einspringbereit zu halten.... :-)
 
...

Das der DP vom BR freigegeben werden muss ist mir neu!
...

Ich wage mal zu behaupten, dass die meisten BR den Dienstplan stillschweigend genehmigen. Rein rechtlich, muss der BR den Plan zwar genehmigen, aber wie soll das praktisch aussehen?
Bei uns läuft es so ab, wir haben uns als BR dagegen ausgesprochen aktiv in die Genehmigung zu gehen, der Schuss kann für den BR nur nach hinten los gehen. Einmal falsch kontrolliert und im Endeffekt heißt es dann von Seite der SL oder PDL 'aber der BR hat es doch so genehmigt'. Diesen Schuh werden sich die wenigstens BR anziehen wollen.
Wir greifen ein, wenn es Beschwerden über den DP gibt. Des weiteren gucken wir über stichprobenartig über die Dienstpläne.
 
Ich wage mal zu behaupten, dass die meisten BR den Dienstplan stillschweigend genehmigen. Rein rechtlich, muss der BR den Plan zwar genehmigen, aber wie soll das praktisch aussehen?
Bei uns läuft es so ab, wir haben uns als BR dagegen ausgesprochen aktiv in die Genehmigung zu gehen, der Schuss kann für den BR nur nach hinten los gehen. Einmal falsch kontrolliert und im Endeffekt heißt es dann von Seite der SL oder PDL 'aber der BR hat es doch so genehmigt'. Diesen Schuh werden sich die wenigstens BR anziehen wollen.
Wir greifen ein, wenn es Beschwerden über den DP gibt. Des weiteren gucken wir über stichprobenartig über die Dienstpläne.
Bei uns wird jeder Dienstplan vom BR geprüft und freigegeben. Ohne diese ist er immer vorläufig/vorbehaltlich dieser Genehmigung.
 

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