Urlaubsanspruch bei Teilzeit

Sonnenschein-07

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30.08.2007
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40
Beruf
Altenpflegerin
Akt. Einsatzbereich
ambulanter Pflegedienst
Hallo ich bin im Moment etwas ratlos und bräuchte eure Meinung. Ich arbeite seit Februar 07 bei einem privaten Pflegedienst mit 5 Mitarbeitern. Ich habe im Februar zum ersten Mal Urlaub genommen und mich hat jetzt als die Lohnabrechnung kam fast der Schlag getroffen. :knockin:
Ich habe einen Arbeitsvertag in dem folgendes steht: die Mindestarbeitszeit beträgt monatlich 50 Std. Der Arbeitnehmer erklärt sich bereit, über die vereinbarte Arbeitszeit hinaus auch Mehrarbeit zu leisten. Mit der vereinbarten Bruttovergütung sind diese dann abgegolten. Über die tatsächlich geleistete Arbeitszeit wird ein Zeitkonto in Form eines Stundenzettels geführt. Auf gut Deutsch heisst das - unser PDL macht einen Dienstplan und ich arbeite im Schnitt ziwschen 14 - 20 Tage mit 6 - 8 Std. Ich habe keinen Monat unter 80 Std gearbeitet. Auf meiner Lohnabrechnung vom Februar wird aber jeder Urlaubstag mit 2,5 Std gerechnet. Das kann doch nicht in Ordnung sein oder??? Wäre über Eure Meinung dankbar bevor ich zum Anwalt gehe.
 
Hallo,
wenn Deine Mindestarbeitszeit 50 Stunden beträgt, stimmen die 2.5 h pro Urlaubstag. Es wird immer die Sollarbeitszeit zu Grunde gelegt. Du hast im Februar 21 Arbeitstage bei einer 5-Tagewoche, 2,5 h x 21 Tage ergibt 52,5 h im Monat. Wenn die Überstunden in deiner Vergütung schon mit eingschlossen sind hat das auf die Berechnung der Stunden, die pro Urlaubstag angerechnet werden keinen Einfluss!
(Falls sich hiermit einer besser auskennt bitte korrigieren - aber meiner Meinung nach liegt das Problem eher in der pauschalen Vergütung der Überstunden...)
 
Hallo Sonnenschein,

wieviele Urlaubstage hast du pro Jahr zur Verfügung?
Die Berechnung stimmt nämlich nur, wenn dir der "normale" Urlaubsanspruch zur Verfügung steht.

Schönen Abend
Narde
 
Hallo Narde,
das heißt? Was verstehst Du unter "normalem" Urlaubsanspruch? Ich hab 26 Urlaubstage im Jahr. Bei meinen Teilzeitkollegen kommt es auch hin, hab grad ein Beispiel durchgerechnet vom aktuellen Dienstplan.
 
Hallo Susi,

ich kenne verschiedene Möglichkeiten, zum einen den "normalen" Anspruch jetzt z.B. 26 Tage, oder aber auch, dass dir bei Teilzeit z.B. 50% nur 13 Tage zur Verfügung stehen, dann zählt der Urlaubstag aber auch 7,7 Stunden (5 Tagewoche, 38,5 Wochenstunden)

Schönen Abend
Narde
 
Hallo,
ach, die zweite Variante war mir unbekannt, so wird bei uns im Haus nicht gerechnet!
Schönen Abend noch!
 
Hallo narde ich habe 24 Urlaubstage
 
ich hätte da noch eine Frage: mein Artz hat mich gestern krankgeschrieben, eigentlich hätte ich arbeiten müssen - laut Tourenplan 8 Std - bekomm ich dann auch nur 2,5 Std gutgeschrieben?
 
Hallo Sonnenschein_07,
normalerweise wird dir, wenn Du krank bist, die Arbeitszeit gutgeschrieben, die du arbeiten hättest müssen, also lt. deinem Tourenplan 8 Std. So ist es zumindest bei uns im stationären Bereich. Ich denke aber, dass es in der amb. Pflege genauso sein müsste (bitte verbessern, wenn es einer besser weiß!).
 

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