Urlaubsanspruch bei Reduzierung auf Teilzeit

Hallo Ökotrine,
was sagt denn euer Personalrat/MAV dazu, dass dein Urlaubsanspruch neu berechnet wurde? Hast Du dich mal bei denen erkundigt?
Mein Gerechtigskeitssinn sagt immer noch "die ziehen Dich über den Tisch", auch wenn hier einige anderst gepostet haben. Du hattest wegen der Probezeit keine Möglichkeit vor Oktober deinen Urlaub zu nehmen und bekommst nun deutlich weniger Stunden.
Gruß Sr. S.
 
Mit kommt das auch etwas komisch vor :gruebel:. Der Urlaub der sich bis jetzt angesammelt hat, verfällt ja nicht (egal ob Probezeit oder nicht).

Andere Frage: warum durftest du in der Probezeit keinen Urlaub nehmen???

Gruß,
Lin
 
Danke Flexi für die Erklärung.
Diese Regelung gibt es bei uns nicht, deswegen wollte ich nachfragen.

Gruß,
Lin
 
Hallo Sr. S.,

was sagt denn euer Personalrat/MAV dazu, dass dein Urlaubsanspruch neu berechnet wurde? Hast Du dich mal bei denen erkundigt?
...das habe ich. Es ist laut Arbeitsrichtlinien definitv so, dass der Urlaub neu berechnet wird.
Mein Gerechtigskeitssinn sagt immer noch "die ziehen Dich über den Tisch", auch wenn hier einige anderst gepostet haben.
Ich war zuvor 4 Jahre und 5 Monate bei einem anderen Arbeitgeber (bis zum 31.3.2008). Mein komplettes Weihnachtsgeld musste ich zurückzahlen, weil ich bis zum 30.4. dort hätte arbeiten müssen um diese im Jahre 2007 erworbene "Sonderzahlung" behalten zu dürfen... .
...so war mir das anfangs gar nicht klar...jetzt bin ich schlauer... Es gibt Dinge, die stehen irgendwo, man muss sie nur wissen, indem man sich schlau macht... .
Du hattest wegen der Probezeit keine Möglichkeit vor Oktober deinen Urlaub zu nehmen und bekommst nun deutlich weniger Stunden.
Ich bin bestimmt ein kleiner Sonderfall...: Ich hätte gewiss ein paar Tage Urlaub bekommmen -hätte ich gefragt- wenn ich nicht kurzfristig einen Antrag auf Reduzierung meiner Stelle gestellt hätte. Zu dem Zeitpunkt war der Dienstplan für September schon im Druck.

Vlg Ökotrine

P.S. IMMER SCHÖN AUF´S KLEINGEDRUCKTE ACHTEN:)
 
Vlg Ökotrine
P.S. IMMER SCHÖN AUF´S KLEINGEDRUCKTE ACHTEN:)

trotz allem verstehe ich nicht, warum der erarbeite Urlaubsanspruch nicht so umgesetzt wird wie er entstanden ist, mit 100% (das halbe Jahr als Vollzeit)
o.k. dann stehen einem halt mehr Urlaubstage zu als noch (weil jetzt 25%) zu leistende Arbeitstage im aktuellen Kalenderjahr, weil es in der Probezeit eine Urlaubssperre gab.
Dafür kann aber der Arbeitnehmer (die AN Ökotrine) nix und ist dadurch massiv benachteiligt, Urlaubsansprüche sind doch kein Geschenk vom Arbeitgeber, dafür hat sie doch gerackert und hat ein Anrecht darauf.
Auch klar, dass der Urlaub nicht sofort, ggfs. nicht mehr in diesem Jahr genommen werden kann, aber dafür gibt es doch Ausnahmeregelungen die besagen, dass bis ins Folgejahr hinein der Urlaub abgegolten werden kann, wenn es nicht anders möglich ist.
Somit bleibt doch ausreichend Planungszeit.
Für mein Empfinden:
Absolute Ungerechtigkeit.
Jetzt alle Urlaubsansprüche in einen Topf zu werfen, als hätte sie die ganze Zeit nur 25% gearbeitet, ganz schön fies.
 
Hallo amezaliwa,
man diese Dinge immer von zwei Seiten beleuchten.
Also zunächst einmal ist der Urlaub zur Erholung. Um sich zu erholen hat man nach TVöD 26 Tage in der 5 Tage/Woche also ca. 5 Wochen.

Wenn nun also ein Kollege einen 1/5 Vertrag von Januar bis Oktober hat, hat er einen Urlaubsanspruch von 26 : 12 x 10 : 5 Tage = 4,3 Tage - aufgerundet 5 Tage. Also der Kollege könnte 5 Wochen Urlaub nehmen - jede Woche einen Tag.

Jetzt hat der Kollege zufälligerweise noch keinen Urlaub genommen.
Nun kann er bei dem AG einen vollen Vertrag bekommen und will im Dezember Urlaub nehmen. Um eine Woche Urlaub zu nehmen benötigt der Kollege nun 5 Tage. Er würde, wenn der alte Anspruch unverändert bestehen bleibt, nur 5 Tage haben, er könnte eine ganze Woche Urlaub nehmen. ( Das stimmt nicht ganz, der Kollege hat ja noch den Urlaubsanspruch von November und Dezember - 26 : 12 x 2 = 4, 3 Tage - 4 Tage es kann nur einmal im Jahr aufgerundet werden.

Das heißt im Endeffekt der Kollege hätte Anspruch auf 9 Tage = nicht einmal 2 Wochen und das für ein ganzes Jahr Arbeit. Ist das Fair??

Also muß halt immer bei Vertragswechsel umgerechnet werden.
Wenn man dann aus dem alten Stellenanteil noch Urlaub hat, gilt immer noch der Grundsatz der Urlaub ist zur Erholung und um sich zu erholen braucht man ca. 4 - 5 Wochen. Und besser gestellt werden als ein vergleichbarer Kollege mit dem gleichen Vertragsanteilen geht auch nicht, natürlich auch keine Schlechterstellung.
Grüsse
Spielemann
 
Hallo,

wir haben uns hier ja schon umfangreich über dieses Thema ausgetauscht, daß möchte ich nicht nochmal wiederholen.

Ein kleiner Rat an Alle für die Zukunft:

Informiert euch im Fall einer Änderung der wöchentlichen Stundenzahl vorher über alle Änderungen, die ein solcher Wechsel mit sich bringt und regelt Altansprüche (hier Urlaub), bevor ihr einen Änderungsvertrag unterschreibt. Wenn eine Arbeitszeitänderung von Seiten des Arbeitgebers gewünscht wurde, ist er sicherlich wesentlich kulanter bei der Regelung solcher Fragen.
 

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