Spät-Früh-Dienste

Ein Werktag ist allerdings nicht von 0:00 bis 24:00 Uhr, das wäre ein Kalendertag.
Werktag ist die Zeit von individuellen Dienstbeginn des Mitarbeiters bis 24h später.
Im europäischen Kulturkreis sind die Tage von Montag bis Samstag als Werktage üblich, jeweils von 0-24 Uhr.
Die ununterbrochene Ruhezeit von 10 Stunden beginnt am Ende der Arbeitszeit und zählt bis zum Beginn der neuen täglichen Arbeitszeit, praktisch: wer um 21.00 Uhr aufhört, darf nach 10 Stunden wieder eingesetzt werden, also am nächsten morgen um 7.00 Uhr.
 
Hallo,

@Maniac: Diese "Empfehlung" ist von der LASI (Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik) und hat keinen Gesetzescharakter. Ein Ausschuss kann sich ja nicht einseitig über das Gesetz stellen. Allerdings wurde genau dieser Artikel, der auch in den alten Kommentaren zum Arbeitszeitgesetz aufgeführt wurde, bei uns diskutiert und wir haben das durch eine Rechtsanwältin für Arbeitsrecht prüfen lassen. Er ist nicht relevant.

@flexi: Umgangssprachlich gebe ich dir vollkommen recht. Allerdings ist die juristische Definition des Wortes werktäglich so wie ich es geschildert habe. Da ich den Kommentar an der Arbeit habe, werde ich dir die Quelle gerne nachtragen. Schon mal vorab, was ich so im Netz gefunden habe:
Entgegen dem üblichen Sprachgebrauch ist die werktägliche Arbeitszeit nicht die Arbeitszeit, die an einem Kalendertag zwischen 0 und 24 Uhr erbracht wird. Der Werktag ist vielmehr individualisiert.
Er beginnt dann, wenn der Arbeitnehmer die Arbeit aufnimmt und endet 24 Stunden später. Die in dieser Spanne liegende Arbeitszeit wird für die Berechnung herangezogen.
Praxisbeispiel: Beginnt eine Angestellte am Montag um 9.15 Uhr mit ihrer Arbeit, darf sie bis einschließlich 9.15 Uhr am Dienstag höchstens 10 Stunden arbeiten. Absolviert sie 10 Stunden am Montag, darf sie am Dienstag nicht vor 9.15 Uhr die Arbeit wieder aufnehmen (§ 3 ArbZG). Kommt sie dagegen erst um 11 Uhr, fängt ihr nächster Werktag erst dann an und geht bis Mittwoch 11 Uhr.
Quelle: Arbeitszeit - Recht & Steuern

Die Kommentarquelle reiche ich noch nach.

Gruß
Dirk
 
Hallo zusammen,

ich glaube, wir sprechen von unterschiedlichen Dingen, dirk.

Du sprichst von werktäglicher Arbeitszeit, die eigens definiert ist.
In deinem obigen Beitrag definierst du ergänzend den Werktag
Ein Werktag ist allerdings nicht von 0:00 bis 24:00 Uhr, das wäre ein Kalendertag.
welches mir dann (weil falsch) aufgestossen ist und ich mich in Richtung Ruhezeit verleiten lassen habe.

Man sieht allerdings an diesem Beispiel, wie kompliziert die Begriffsauslegungen im Tarifrecht sind. Man muss wirklich jedes Wort dreimal lesen, ob der jeweils andere das gleiche meint wie man selbst.
Über die praktischen Auswirkungen solcher Regelung sind wir uns sicher alle im Klaren!
 
In deinem obigen Beitrag definierst du ergänzend den Werktag
Ja, da hab ich mich in der Begrifflichkeit vertan. Allerdings ändert das an der Richtigkeit meines Beispiels nichts.

Man sieht allerdings an diesem Beispiel, wie kompliziert die Begriffsauslegungen im Tarifrecht sind. Man muss wirklich jedes Wort dreimal lesen, ob der jeweils andere das gleiche meint wie man selbst.
Wie wahr.

Über die praktischen Auswirkungen solcher Regelung sind wir uns sicher alle im Klaren!
Wenn ich mir hier die Zeitbeispiele so ansehe, dann habe ich daran Zweifel.

Gruß
Dirk
 
So, nun reiche ich nochmal die Kommentarquelle nach:

Rudolf Buschmann und Jürgen Ulber
Arbeitszeitgesetz, Basiskommentar
5. Auflage (2007)
Seite 78 und folgende

Gruß
Dirk

P.S.: Sorry, für den Doppelpost, aber ich konnte meine Beiträge nicht editieren.
 
hallo ihr lieben,
habe diesen thread ausgegraben und habe eine frage:
ich arbeite in einer klinik nach TV UK. spätschicht bis 21uhr, früh ab 6uhr.
summa summarum 9h "ruhezeit". mir wurde von der SL gesagt die klinik habe die reglegung, dass die "ruhezeit" 5 (oder 6, schlag mich tot ich habs vergessen) mal unterschritten werden darf.
jetzt arbeite ich oft 10d am stück, da drin 3mal spät-früh, plus etwas längere fahrzeit ---> bin oft nach dem früh am ende!!!!
okay, die längere fahrzeit ist mein persönliches pech, alles schön und gut, aber die regelung mit mehrmals im monat ruhezeit unterschreiten empfinde ich persönlich wie: 3mal im monat darfst du betrunken fahren.
kann mir da jemand rechtlich weiterhelfen? also sagen, ob das so okay ist?
dankeschön
 
Quelle: Arbeitszeitgesetz
Ruhezeit
(1) Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit
eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben.
Arbeitszeitgesetz 7
(2) Die Dauer der Ruhezeit des Absatzes 1 kann in Krankenhäusern
und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von
Personen
, in Gaststätten und anderen Einrichtungen zur Bewirtung
und Beherbergung, in Verkehrsbetrieben, beim Rundfunk sowie in der
Landwirtschaft und in der Tierhaltung um bis zu eine Stunde verkürzt
werden
, wenn jede Verkürzung der Ruhezeit innerhalb eines Kalendermonats
oder innerhalb von vier Wochen durch Verlängerung einer anderen
Ruhezeit auf mindestens zwölf Stunden ausgeglichen wird.
.
Da ein Tarifvertrag kann keine Regelung treffen kann die schlechter ist als die vom Gesetz vorgegebene, läuft bei Euch was mehr als verkehrt!
Also Einspruch erheben und bei Gegenwind das Gesetz auf den Tisch.
 
hallo joerg,
vielen dank für deine schnelle antwort!
bin mir nur total unsicher, weil ich noch nicht lange dort arbeite.
eine frage hätte ich noch: mal angenommen, diese regelung wurde in einvernehmen mit dem personal getroffen, geht es dann?
möchte nur sichergehen und nicht staub aufwirbeln. frage mich nämlich auch, wieso unsere pdl pläne dieser art genehmigt, wenn es ja offensichtlich gesetzeswidrig ist....
vielen dank.
 
hallo joerg,
vielen dank für deine schnelle antwort!
bin mir nur total unsicher, weil ich noch nicht lange dort arbeite.
eine frage hätte ich noch: mal angenommen, diese regelung wurde in einvernehmen mit dem personal getroffen, geht es dann?
möchte nur sichergehen und nicht staub aufwirbeln. frage mich nämlich auch, wieso unsere pdl pläne dieser art genehmigt, wenn es ja offensichtlich gesetzeswidrig ist....
vielen dank.

Auch dann nicht! Es müsste ja jeder einzelne Mitarbeiter gefragt werden ob er wissentlich gegen ein Gesetz verstoßen will.
Weiterhin ist da noch das Gewerbeaufsichtsamt, die in das Recht haben die Dienstpläne einzusehen und die interessiert es herzlich wenig ob ein MA mit dem Gesetzesverstoß einverstanden ist oder net. Für die zählt nur das Gesetz.
 
Also ich würde mich freuen, wenn ich wieder Schaukeldienste machen könnte. Wir arbeiten seit anfang Januar im Frühdienst von 6:30 bis 14:42 und im Spätdienst von 13:30 bis 21:45. Der Wechsel von Spät auf Früh geht also nicht mehr und man wird total unflexibel, weil man ständig den gleichen Dienst am Stück hat und für den Wechsle einen freien Tag opfern muss. Und am WoE muss man Früh/Früh oder Spät/Spät arbeiten... :motzen:
 
vielen vielen dank!
@cosmopolitan: also ich hatte vorher eine stelle, wo wir einfach "im block" mit früh angefangen haben und dann eben erst gegen ende spät oder mal nen freien tag zwischenrein. das fand ich auch okay. hauptsächlich gehts mir eben auch darum, dass mir nach 7,5h hammeranstrengender arbeit (wirklich) keine 5h schlaf reichen um nochmal so nen tag durchzustehen und das in einem "block" bis zu 3mal oder eben 6mal im monat. bin auch der meinung, dass man pläne so schreiben kann, dass man nicht in 10 tagen dreimal hin und her schaukelt. bzw. ich weiß ja dass es möglich ist.
nun ja, aber auf jeden fall bin ich dankbar, dass ihr mir hier helfen konntet.
lg
 
Bevor jetzt alle Amok laufen sollte die Hobby- Juristen unter uns noch schnell ins Arbeitszeitgesetz schauen und den Paragrafen 7 lesen und verstehen- dann seid Ihr bei den legalen ( erlaubten ) 9 Stunden Ruhezeit
http://www.bmj.bund.de/



§ 7 Abweichende Regelungen

(1) In einem Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrags in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung kann zugelassen werden,
1. ..

2. ...

3.
abweichend von § 5 Abs. 1 die Ruhezeit um bis zu zwei Stunden zu kürzen, wenn die Art der Arbeit dies erfordert und die Kürzung der Ruhezeit innerhalb eines festzulegenden Ausgleichszeitraums ausgeglichen wird,

Zusamenfassend lässt sich sagen:

Das Gesetz sieht 11 Stunden vor, erlaubt aber den Krankenhäusern und anderen genannten Einrichtung eine Kürzung um eine Stunde. Liegt die speziellere Regelung eines Tarifvertrags vor kann dort auf 9 Stunden verkürzt werden.
Um zu prüfen ob Eure Spät/Früh Schichtfolge gegen das Arbeitszeitgesetz verstößt müsst Ihr in Eure Tarifverträge gucken, respektive prüfen ob der Tarifvertrag eine Betriebsvereinbarung zu diesem Punkt zulässt.
Und für die "Pseudo" Tarifverträge gilt dies ebenso. Die PseudoTarifverträge sind BAT-KF, AVR-Diakonie, AVR-Caritas und was es noch so für AVRen gibt ( gibt echt noch mehr !!)
Alles Gute !
 
Nun....

jeder so, wie er es mag - aber :

hast du ständig einen "*******-Turnus" (1 Wo. F, 1 Wo. S, dann frei); tausch du vor deinem Frei-WE gerne mal z.B. so:
Do. aus dem S-Dienst darauf gleich Fr. morgens in den F-Dienst ....
Du fällst zwar Freitag Nachmittag vor dem WE-Einkauf bald
"ins Wachkoma"; aber du kommst Sa. morgens wieder ausgeschlafen aus der Kiste und: du hast definitiv etwas mehr von deinem freien WE - wenn auch lt. Arb.Zt. Scutzges. auf eigene Kappe ... !

Nee ?

LG
Painkiller

PS: Wie gesagt - ist kein MUSS .....
 
Seitdem unsere Klinik Stechuhren eingeführt hat, ist dieser Dienst endlich kein Thema mehr. Denn ein Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz ist teuer für die Kliniken. Seitdem beginnt derjenige, der um 22:30 Uhr bei uns Feierabend hat auf keinen Fall mehr um 6 Uhr. Liebe Grüße Christa
 
Ich lese hier hauptsächlich Wechsel von Spät auf Frühdienst....lieber Leute ich habe (mal wieder)12 Tage am Stück Teildienst....jeden morgen um 6 beim ersten Patienten sein,sprich halbe Stunde früher im Büro und um 22.30 beim letzten raus...dann noch Übergabe und Schlüssel weg bringen und um 23.30 zu Hause....das hat mit *wer macht Dienst am Wochenende*nichts mehr zu tun ;-)
und im übrigen fahren wir am We von 6-14 uhr und dann oft nochmal von 18-21 oder 21.30h :angryfire:
 
Ich lese hier hauptsächlich Wechsel von Spät auf Frühdienst....lieber Leute ich habe (mal wieder)12 Tage am Stück Teildienst....jeden morgen um 6 beim ersten Patienten sein,sprich halbe Stunde früher im Büro und um 22.30 beim letzten raus...dann noch Übergabe und Schlüssel weg bringen und um 23.30 zu Hause....das hat mit *wer macht Dienst am Wochenende*nichts mehr zu tun ;-)
und im übrigen fahren wir am We von 6-14 uhr und dann oft nochmal von 18-21 oder 21.30h :angryfire:

Das bei Euch gleich mehrfach gegen das Arbeitszeitgesetz verstossen wird ist Dir klar, oder?
Wieso macht Ihr nichts? Wieso lasst Ihr Euch das gefallen?
Habt Ihr einen Betriebsrat? Wenn nein, gründet einen, mehr als 5 Angestellte werdet Ihr ja sein. Holt Euch Unterstützung von einer Gewerkschaft, sofern Mitglied.
Sprecht mit dem Chef über die Zustände. Wenn sich nichts ändern, hilft in dem Falle auch mal ein anonymer Hinweis an das Gewerbeaufsichtsamt.
Aber nur meckern und alles über sich ergehen lassen ist nicht die Art die war ändert.
 

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