Spät-Frühdienst

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Ich würde dir wirklich empfehlen, eine eigene Wohnung zu nehmen oder ins Schwesternwohnheim zu ziehen, aber ich würde die Usbildung auf keinen Fall hinschmeißen. Natürlich ist Spät - Früh blöd, aber ich kann dir sagen, das schaffst du. Was das Gesetz betrifft, müssen 10 Stunden zwischen Anfang und Ende liegen, Fahrtwege werden da unglücklicherweise nicht mit berechnet. Ich hab mir für die Ausbildung auch eine eigene Wohnung genommen, weil ich 75 km von zu Hause weg musste und finanziell komme ich super klar. Das solltest du dir wirklich überlegen. Und frag auf jeden Fall im Spätdienst, ob es nicht mal die Möglichkeit gibt, dass du vielleicht ne Stunde früher gehen kannst oder so, abends ist ja meistens nicht mehr die Welt los. Bei uns jedenfalls ist das absolut kein Problem
 
Hallo Pinni,

also bei uns ist das so..

wenn wir Zwischendienst hatten, der bei uns bis um 20:00 Uhr geht dürfen wir am nächsten Tag kein Frühdienst machen, weil mindestens 10 Stundendazwischen liegen müssen!!!! Und das auch laut Gesetz!!! Genauso verhält sich das auch, wenn wir am Wochenende vor der Schule arbeiten, dann dürfen wir Sonntags auch kein Spätdienst machen und wir müssen die Woche vor der Schule ein Tag frei haben! Wir dürfen auch nur maximal 10 Tage am Stück arbeiten und dann muss mindestens 1 Tag frei sein... Bei unter 18-jährigen ist das dann noch härter... diese dürfen nur maximal 5 tage in der woche arbeiten... und auch keinen spätdienst machen, welcher bis 22 uhr geht. Des Weiteren darf man auch erst ab zweite Hälfte des zweiten Ausbildungsjahres Nachtschichten machen.. das gilt ebenso für über 18-jährige!

Das steht alles im Jugendschutzgesetzt und der Ausbildungs-Prüfungsverordnung für Krankenpfleger

Liebe Grüße
Stephie
 
wenn wir Zwischendienst hatten, der bei uns bis um 20:00 Uhr geht dürfen wir am nächsten Tag kein Frühdienst machen, weil mindestens 10 Stundendazwischen liegen müssen!!!! Und das auch laut Gesetz!!!
Wann geht bei euch der Frühdienst los?
 
Hallo Pinni,

also bei uns ist das so..

wenn wir Zwischendienst hatten, der bei uns bis um 20:00 Uhr geht dürfen wir am nächsten Tag kein Frühdienst machen, weil mindestens 10 Stundendazwischen liegen müssen!!!! Und das auch laut Gesetz!!! Genauso verhält sich das auch, wenn wir am Wochenende vor der Schule arbeiten, dann dürfen wir Sonntags auch kein Spätdienst machen und wir müssen die Woche vor der Schule ein Tag frei haben! Wir dürfen auch nur maximal 10 Tage am Stück arbeiten und dann muss mindestens 1 Tag frei sein... Bei unter 18-jährigen ist das dann noch härter... diese dürfen nur maximal 5 tage in der woche arbeiten... und auch keinen spätdienst machen, welcher bis 22 uhr geht. Des Weiteren darf man auch erst ab zweite Hälfte des zweiten Ausbildungsjahres Nachtschichten machen.. das gilt ebenso für über 18-jährige!

Das steht alles im Jugendschutzgesetzt und der Ausbildungs-Prüfungsverordnung für Krankenpfleger

Liebe Grüße
Stephie
Wenn man sich in etwas nicht auskennt, ist das nicht schlimm. Aber wenn man dann behauptet, dass das eigene (dzurch Hörensagen erworbene?) Wissen DIE Fakten schlechthin sind, dann ist das Irreführung und bringt nur Unfrieden. Finde ich nicht gut.

Du hast teilweise recht mit dem ganzen, das meiste stimmt jedoch nicht, bzw kommt drauf an. Ich habe keine Lust alles auseinander zu klamüsern. Lies doch bitte selbst im Arbeitszeit- und Jugendarbeitsschutzgesetz nach, was Sache ist! Konkrete Nachfragen, gerne!

Ganz wichtig hierbei: Gibt es einen Tarifvertrag? Dann ändert sich das ganze nochmal völlig; bzw kann sich ändern.
Hierzu kann ich nur für die AVR (Caritas) reden, den Rest müsste ich mir selbst erlesen.
 
wenn wir Zwischendienst hatten, der bei uns bis um 20:00 Uhr geht dürfen wir am nächsten Tag kein Frühdienst machen, weil mindestens 10 Stundendazwischen liegen müssen!!!! Und das auch laut Gesetz!!!
Wenn der Frühdienst um 6.00 Uhr beginnt, dann darfst du!

Das steht alles im Jugendschutzgesetzt und der Ausbildungs-Prüfungsverordnung für Krankenpfleger
hast du da schon mal drin gelesen? Wenn ja, musst du wohl eine andere Ausgabe benutzen...
Zum Nachlesen:
beides findest du hier: juris BMJ - Aktuelle Texte
 
Beispielhafte Auszüge aus dem Jugendarbeitsschutzgesetzt!!!!

(1) Jugendliche dürfen nur in der Zeit von 6 bis 20 Uhr beschäftigt werden.

(2) Jugendliche über 16 Jahre dürfen in mehrschichtigen Betrieben bis 23 Uhr arbeiten.

(4) An dem einem Berufsschultag unmittelbar vorangehenden Tag dürfen Jugendliche auch nach Absatz 2 Nr. 1 bis 3 nicht nach 20 Uhr beschäftigt werden, wenn der Berufsschulunterricht am Berufsschultag vor 9 Uhr beginnt.

Jugendliche dürfen nur an fünf Tagen in der Woche beschäftigt werden. Die beiden wöchentlichen Ruhetage sollen nach Möglichkeit aufeinander folgen.

(2) Zulässig ist die Beschäftigung Jugendlicher an Samstagen und Sonntagen nur in Krankenanstalten sowie in Alten-, Pflege- und Kinderheimen und andere

Mindestens zwei Samstage im Monat sollen beschäftigungsfrei bleiben.
(3) Werden Jugendliche am Samstag beschäftigt, ist ihnen die Fünf-Tage-Woche (§ 15) durch Freistellung an einem anderen berufsschulfreien Arbeitstag derselben Woche sicherzustellen.

Jeder zweite Sonntag soll, mindestens zwei Sonntage im Monat müssen beschäftigungsfrei bleiben.
(3) Werden Jugendliche am Sonntag beschäftigt, ist ihnen die Fünf-Tage-Woche (§ 15) durch Freistellung an einem anderen berufsschulfreien Arbeitstag derselben Woche sicherzustellen. In Betrieben mit einem Betriebsruhetag in der Woche kann die Freistellung auch an diesem Tag erfolgen, wenn die Jugendlichen an diesem Tag keinen Berufsschulunterricht haben.



(1) Am 24. und 31. Dezember nach 14 Uhr und an gesetzlichen Feiertagen dürfen Jugendliche nicht beschäftigt werden.

(2) Zulässig ist die Beschäftigung Jugendlicher an gesetzlichen Feiertagen in den Fällen des § 17 Abs. 2, ausgenommen am 25. Dezember, am 1. Januar, am ersten Osterfeiertag und am 1. Mai.
(3) Für die Beschäftigung an einem gesetzlichen Feiertag, der auf einem Werktag fällt, ist der Jugendliche an einem anderen berufsschulfreien Arbeitstag derselben oder der folgenden Woche freizustellen. In Betrieben mit einem Betriebsruhetag in der Woche kann die Freistellung auch an diesem Tag erfolgen, wenn die Jugendlichen an diesem Tag keinen Berufsschulunterricht haben.
 
Da steht aber nix, dass der Wechsel von Spät auf Früh verboten ist...

Wenn der Spätdienst um 20 Uhr endet und der Frühdienst um 6 Uhr beginnt, wieviele Stunden liegen dann dazwischen?
 
Beispielhafte Auszüge aus dem Jugendarbeitsschutzgesetzt!!!!
Gesetz schreibt man immer noch ohne t am Ende...

Den wichtigsten § haste leider übersehen:
§ 13 Tägliche Freizeit Nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit dürfen Jugendliche nicht vor Ablauf einer ununterbrochenen Freizeit von mindestens 12 Stunden beschäftigt werden.
und noch wichtiger:
Das Gesetz gilt tatsächlich nur für die Beschäftigung von Personen, die noch nicht 18 Jahre alt sind
Leider gibt es keinen Hinweis auf das Alter von Pini (TE), allerdings meine ich, aus dem Geschriebenen von Ihr herauslesen zu können, das sie älter ist.


 
(1) siehe (2)
(2) Jugendliche über 16 Jahre dürfen in mehrschichtigen Betrieben bis 23 Uhr arbeiten.
Ein Krankenhaus IST ein mehrschichtiger Betrieb...!

(4) An dem einem Berufsschultag unmittelbar vorangehenden Tag dürfen Jugendliche auch nach Absatz 2 Nr. 1 bis 3 nicht nach 20 Uhr beschäftigt werden, wenn der Berufsschulunterricht am Berufsschultag vor 9 Uhr beginnt.
Korrekt, bis 20 Uhr.
Einen tag frei gibts nur als Ausgleich für Samstag oder Sonntag. Und das für Jugendliche! Unter 18!! Nicht alle Azubis!
wenn wir Zwischendienst hatten, der bei uns bis um 20:00 Uhr geht dürfen wir am nächsten Tag kein Frühdienst machen, weil mindestens 10 Stundendazwischen liegen müssen!!!! Und das auch laut Gesetz!!! Wie schon gesagt: Durch tarifverträge (AVR zB) reichen 9 Stunden Genauso verhält sich das auch, wenn wir am Wochenende vor der Schule arbeiten, dann dürfen wir Sonntags auch kein Spätdienst machen und wir müssen die Woche vor der Schule ein Tag frei haben! Oben schon beantwortet Wir dürfen auch nur maximal 10 Tage am Stück arbeiten und dann muss mindestens 1 Tag frei sein... Falsch, wo steht das??? Bei unter 18-jährigen ist das dann noch härter... diese dürfen nur maximal 5 tage in der woche arbeiten... und auch keinen spätdienst machen, welcher bis 22 uhr geht. Oben selbst beantwortet
.....
 
Okay, nur mal so zur allgemeinen Aufklärung. Meine Mutter arbeitet in der Baubranche und die haben genau wie wir Spät und Wochenenddienste. Sie ist Sachbearbeiterin und rechnet die ganzen Stunden nach Arbeitsgesetz ab und hat mir folgendes erklärt: Wir dürfen 12 Tage am Stück arbeiten und müssen dann aber einen entsprechenden Freizeitausgleich haben, in der Baubranche beträgt dieser 3 Tage, ich weiß jetzt nicht genau, wie es bei uns ist. Ein Wechsel zwischen Spät und Früh ist sowieso erlaubt, solange mind. 10 Stunden dazwischen liegen bzw. 12 Stunden für Minderjährige, wobei Fahrtwege nunmal NICHT berechnet werden. Dann natürlich nur jedes zweite Wochenende, das ist ja klar. Spätdienst und am nächsten Tag Frühdienst ist deshalb eindeutig erlaubt. Bei uns ist es nämlich so, dass der Spätdienst um halb neun endet und die Schule um viertel nach acht beginnt, rechnen dürft ihr jetzt selbst. Einen Tag frei haben musst du nur, weenn du zum Beispiel Nachtdienst hattest. Womit ich zum nächsten Punkt komme. Einige unserer Mittelkursschüler machen jetzt bereits Nächte und müssen nicht bis zur zweiten Hälfte der Ausbildung warten.
 
Okay, nur mal so zur allgemeinen Aufklärung. Meine Mutter arbeitet in der Baubranche und die haben genau wie wir Spät und Wochenenddienste. Sie ist Sachbearbeiterin und rechnet die ganzen Stunden nach Arbeitsgesetz ab und hat mir folgendes erklärt: Wir dürfen 12 Tage am Stück arbeiten und müssen dann aber einen entsprechenden Freizeitausgleich haben, in der Baubranche beträgt dieser 3 Tage, ich weiß jetzt nicht genau, wie es bei uns ist. Ein Wechsel zwischen Spät und Früh ist sowieso erlaubt, solange mind. 10 Stunden dazwischen liegen bzw. 12 Stunden für Minderjährige, wobei Fahrtwege nunmal NICHT berechnet werden.
*grr*

Nochmal: 1. Durch Tarifverträge (zB AVR) darf die Ruhezeit auch nur 9h betragen!
2. 19 Tage am Stück sind maximal. Und danach reichen 2 tage frei.
Minimum! Ob das schön ist, ist was anderes. Aber gesetzlich möglich!
 
Wie viele Tage am Stück man arbeiten darf richtet sich einzig und allein danach, wann der Ersatzruhetag für den Sonntag gegeben werden muss.
Im Gesetz steht, dass dieser Ersatzruhetag innerhalb eines Zeitraumes von 14 Tagen, einschließlich des gearbeiteten Sonntag gegeben werden muss.
Danach kann sich doch jeder selbst ausrechnen, wann ihm/ihr spätestens ein freier Tag zusteht.
Fakt ist demnach, dass MAXIMAL 19 Tage am Stück möglich sind und zwar dann, wenn der 14 tägige Rhythmus der Sonntagsarbeit unterbrochen ist. (z.B. nach dem Urlaub, oder aber speziell bei Azubis, wenn sie Theorieblöcke haben und da sonntags nicht gearbeitet haben...ect.)
Bei regelmäßigem 14 tägigem Wechsel sind maximal 12 Tage Arbeit am Stück möglich. Daraus lässt sich aber eben nicht generell ableiten, dass das immer so sein muss, siehe erster Abschnitt.

Gesonderte Betriebsvereinbarungen, Tarifverträge und dergleichen können natürlich Vereinbarungen enthalten, die weniger Tage am Stück vorschreiben, solche Vereinbarungen dürfen immer besser, aber niemals schlechter sein.

Für Jugendliche gelten andere Bestimmungen, die jedoch sofort erlöschen, sobald der Jugendliche seinen 18. Geburtstag feiert, unabhängig davon, ob dieser in einer Ausbildung ist oder nicht.
 
@ maniac und flexi: Ein bodenlose frechheit meine Aussagen als "von hörensagen erworben" darzustellen!!! :wut: Ich spreche hier nur dafür so wie es nunmal bei UNS gehandhabt wird!!! Wir haben hier einen eigenen Haustarif und wir ein privater dienstleister! Da kann es schon sein das es da abweichungen geben. Bei uns ist alles einheitlich geregelt egal ob minderjährig oder nicht.. find ich auch besser so.... man kommt sonst ständig durch einander!!!

@narde: Unser frühdienst beginnt 6:00 Uhr, unser eigentlicher zwischendienst inkl. Pausenzeit bis 20:30 Uhr! Unser Spätdienst bis 22:00Uhr. Bei uns ist es einheitlich geregelt dass wir dann kein Früh machen dürfen es sei den wir können mit den einzelnen stationen vereinbaren, dass wir früh später anfangen können!

Außerdem finde ich das einige ihre Kommentare mal stecken lassen können hier wie auch die Admins völlig egal (ich denk da so an jemand namens flexi!!!)... rechtschreibfehler hin oder her.. es schleichen sich bei mir auch oftmal mal tippfehler ein.. da brauch man einen nicht als dumm hin stellen das **** mich so an!!!! Ein bisschen Anstand und Respekt hätte ich mir schon erwartet bei doch so "empathievollen Pflegepersonal" :emba:
 
@ Stephie181
Ich habe in deinem Post aber auch nirgends gelesen, daß ihr einen extra Haustarifvertrag habt, und gewisse Betriebsvereinbarungen dazu.
 
wenn wir Zwischendienst hatten, der bei uns bis um 20:00 Uhr geht dürfen wir am nächsten Tag kein Frühdienst machen, weil mindestens 10 Stundendazwischen liegen müssen!!!!
@narde: Unser frühdienst beginnt 6:00 Uhr, unser eigentlicher zwischendienst inkl. Pausenzeit bis 20:30 Uhr! Unser Spätdienst bis 22:00Uhr. Bei uns ist es einheitlich geregelt dass wir dann kein Früh machen dürfen es sei den wir können mit den einzelnen stationen vereinbaren, dass wir früh später anfangen können!
Wenn du eure Dienstzeiten, euren Haustarifvertrag schon anfänglich erwähnt hättest, dann hätte es auch nicht soviel Verwirrung gegeben.
Wenn also der Zwischendienst um 20 Uhr endet, spricht nichts gegen einen Frühdienst morgens um 6 Uhr - endet er um 20.30 Uhr, dann darf der Frühdienst um 6.30 Uhr beginnen. Für uns ist nämlich nicht ersichtlich ob es sich um einen Tippfehler handelt, wir lesen halt nur das Geschriebene, so wie du auch.
Außerdem finde ich das einige ihre Kommentare mal stecken lassen können hier wie auch die Admins völlig egal (ich denk da so an jemand namens flexi!!!)... rechtschreibfehler hin oder her.. es schleichen sich bei mir auch oftmal mal tippfehler ein.. da brauch man einen nicht als dumm hin stellen das **** mich so an!!!! Ein bisschen Anstand und Respekt hätte ich mir schon erwartet bei doch so "empathievollen Pflegepersonal" :emba:
Vielleicht solltest du dein Sachohr/auge (Schulz von Thun, die Vier Seiten einer Nachricht) öffnen und nicht das der Emotionen um Beiträge zu lesen. Leider fehlen im Inet Mimik und Gestik was auf allen Seiten zu Irrungen und Verwirrungen führen kann.

Für unsere Schüler ist auch so geregelt, dass das WE vor dem Blockunterricht arbeitsfrei ist - allerdings eine Hausinterne Regelung und weder im Arbeitsrecht noch im Tarifvertrag so festgelegt.
 
Mir ging es um diese Äußerung und die muss sich keiner Anhören.. und ich weis sehr wohl was Kommunikation ist!!!!!!! :wut:
Na ja, auch wir werden es vermutlich noch irgendwann lernen, was Kommunikation ist - Entschuldigung, dass ich deine Kommunikation nicht als kontruktiv empfinde, aber wir arbeiten natürlich an uns:fidee:
 
@ maniac und flexi: Ein bodenlose frechheit meine Aussagen als "von hörensagen erworben" darzustellen!!! :wut: Ich spreche hier nur dafür so wie es nunmal bei UNS gehandhabt wird!!! Wir haben hier einen eigenen Haustarif und wir ein privater dienstleister! Da kann es schon sein das es da abweichungen geben. Bei uns ist alles einheitlich geregelt egal ob minderjährig oder nicht.. find ich auch besser so.... man kommt sonst ständig durch einander!!!
Ich werde dir gerne die entsprechenden Passagen aus deinem Post nochmal hier hin kopieren, damit du nicht durcheinander kommst:
[...]
Und das auch laut Gesetz!!! [...]
Das steht alles im Jugendschutzgesetzt und der Ausbildungs-Prüfungsverordnung für Krankenpfleger
Und das stimmte eben nicht. Laut Gesetz sind da Abweichungen möglich.

Aber sei es drum. Wie eben schon jemand sagte: Hättest du gesagt, dass du dich einzig auf eure Betriebsvereinbarungen beziehst und die "laut Gesetz"-Aussage weggelassen, hätte niemand etwas gegenteiliges gesgat und dich nur beglückwünscht...

Und jetzt haben wir uns wieder lieb ;)
 
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