- Registriert
- 03.08.2007
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Hallo, ich habe meine Ausbildung als Kinderkrankenschwester im Oktober 06 angefangen und habe schon einen Sohn, der im Sommer 5 geworden ist. Vor einigen Wochen haben wir (mein Mann u ich) erfahren, dass ich schwanger bin, der ET ist Anfang März 08.
Da mein Mann ab März dann Erziehungsurlaub nehmen wird, ist es für mich mehr oder weniger "kein" Problem die Ausbildung fertig zu machen.
Doch ich merke schon jetzt, dass mich die Situation mehr belastet als erwartet.
Zudem haben mein Sohn u ich sehr wenig Zeit füreinander, da ich eben im Schichtdienst bin, und er abends zeitig ins Bett muss. Es gibt Wochen, da sehe ich ihn 2-3 Tage gar nicht oder auch nur 1-2 Stunden.
Meine Noten in den praktischen Einsätzen sind 1-2 und die Klausuren 2-4, was allerdings daran liegt, dass ich lediglich 1 Tag vor einer Klausur lerne...
Mir liegt ziemlich viel daran die Ausbildung zu beenden, jedoch fällt es mir schwer, wenn ich merke, dass auch mein Sohn darunter leidet, weil ich 1. unregelmäßig und 2. Vollzeit arbeiten gehen.
Klar hätte mir das vorher bewusst sein können, aber wirklich erfahren wie es dann ist, kann man erst, wenn sich die Situation ergeben hat. Am Anfang lief es ja auch gut, ich merke eben, dass die Dauer, von jetzt ca einem halben Jahr, das immer mehr prägt... nach außen hin läuft ja auch alles gut, vormittags ist er im KiGa und abends kümmert sich mein Mann.
Was aber vielleicht noch wichtig ist, dass mein Mann nicht sein Vater ist. Um es kurz zu machen... -die Mutter-Kind Beziehung kommt einfach zu kurz.
Jetzt zu meinen eigentlichen Fragen:
Kann ich jetzt, nach ca 1 Jahr auf Teilzeit wechseln? -wenn ja, was müsste ich tun? (laut Gesundheitspflegegesetz ist eine Ausbildung auf Teilzeit generell möglich)
Kann man die Ausbildung nicht doch (und wenn es nur der praktische Teil ist) irgendwie verkürzen? Im Pflegegesetz stehen 200 Anleitungsstunden als Pflichtzeit, was ist, wenn ich diese 200 Std vorher nachweisen kann, also vor 3 Jahren?
Gibt es irgendwo genaue Gesetze o Vorschriften für Schwangere in der Ausbildung zur KiKra-Schwester, neben dem MuSchG?
- und, laut §8 darf ich nur Sonntags arbeiten, wenn ich mindestens einen Tag in der Woche 24h nach der Nachtruhe (20-6h) frei habe. kann ich dann quasi von Di bis darauf die Woche Sa arbeiten? So dass quasi der Montag in der einen Woche und der Sonntag in der zweiten Woche als "freier Tag der Woche" gelten?
Vielen Dank schonmal für eure Antworten, und auch über weitere Tipps u Anregungen würde ich mich sehr freuen!
LG euer Murmeltier
Da mein Mann ab März dann Erziehungsurlaub nehmen wird, ist es für mich mehr oder weniger "kein" Problem die Ausbildung fertig zu machen.
Doch ich merke schon jetzt, dass mich die Situation mehr belastet als erwartet.
Zudem haben mein Sohn u ich sehr wenig Zeit füreinander, da ich eben im Schichtdienst bin, und er abends zeitig ins Bett muss. Es gibt Wochen, da sehe ich ihn 2-3 Tage gar nicht oder auch nur 1-2 Stunden.
Meine Noten in den praktischen Einsätzen sind 1-2 und die Klausuren 2-4, was allerdings daran liegt, dass ich lediglich 1 Tag vor einer Klausur lerne...
Mir liegt ziemlich viel daran die Ausbildung zu beenden, jedoch fällt es mir schwer, wenn ich merke, dass auch mein Sohn darunter leidet, weil ich 1. unregelmäßig und 2. Vollzeit arbeiten gehen.
Klar hätte mir das vorher bewusst sein können, aber wirklich erfahren wie es dann ist, kann man erst, wenn sich die Situation ergeben hat. Am Anfang lief es ja auch gut, ich merke eben, dass die Dauer, von jetzt ca einem halben Jahr, das immer mehr prägt... nach außen hin läuft ja auch alles gut, vormittags ist er im KiGa und abends kümmert sich mein Mann.
Was aber vielleicht noch wichtig ist, dass mein Mann nicht sein Vater ist. Um es kurz zu machen... -die Mutter-Kind Beziehung kommt einfach zu kurz.
Jetzt zu meinen eigentlichen Fragen:
Kann ich jetzt, nach ca 1 Jahr auf Teilzeit wechseln? -wenn ja, was müsste ich tun? (laut Gesundheitspflegegesetz ist eine Ausbildung auf Teilzeit generell möglich)
Kann man die Ausbildung nicht doch (und wenn es nur der praktische Teil ist) irgendwie verkürzen? Im Pflegegesetz stehen 200 Anleitungsstunden als Pflichtzeit, was ist, wenn ich diese 200 Std vorher nachweisen kann, also vor 3 Jahren?
Gibt es irgendwo genaue Gesetze o Vorschriften für Schwangere in der Ausbildung zur KiKra-Schwester, neben dem MuSchG?
- und, laut §8 darf ich nur Sonntags arbeiten, wenn ich mindestens einen Tag in der Woche 24h nach der Nachtruhe (20-6h) frei habe. kann ich dann quasi von Di bis darauf die Woche Sa arbeiten? So dass quasi der Montag in der einen Woche und der Sonntag in der zweiten Woche als "freier Tag der Woche" gelten?
Vielen Dank schonmal für eure Antworten, und auch über weitere Tipps u Anregungen würde ich mich sehr freuen!

LG euer Murmeltier