Schwanger in der Ausbildung - kann ich auf Teilzeit wechseln?

murmeltier95

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Hallo, ich habe meine Ausbildung als Kinderkrankenschwester im Oktober 06 angefangen und habe schon einen Sohn, der im Sommer 5 geworden ist. Vor einigen Wochen haben wir (mein Mann u ich) erfahren, dass ich schwanger bin, der ET ist Anfang März 08.
Da mein Mann ab März dann Erziehungsurlaub nehmen wird, ist es für mich mehr oder weniger "kein" Problem die Ausbildung fertig zu machen.
Doch ich merke schon jetzt, dass mich die Situation mehr belastet als erwartet.
Zudem haben mein Sohn u ich sehr wenig Zeit füreinander, da ich eben im Schichtdienst bin, und er abends zeitig ins Bett muss. Es gibt Wochen, da sehe ich ihn 2-3 Tage gar nicht oder auch nur 1-2 Stunden.
Meine Noten in den praktischen Einsätzen sind 1-2 und die Klausuren 2-4, was allerdings daran liegt, dass ich lediglich 1 Tag vor einer Klausur lerne...
Mir liegt ziemlich viel daran die Ausbildung zu beenden, jedoch fällt es mir schwer, wenn ich merke, dass auch mein Sohn darunter leidet, weil ich 1. unregelmäßig und 2. Vollzeit arbeiten gehen.
Klar hätte mir das vorher bewusst sein können, aber wirklich erfahren wie es dann ist, kann man erst, wenn sich die Situation ergeben hat. Am Anfang lief es ja auch gut, ich merke eben, dass die Dauer, von jetzt ca einem halben Jahr, das immer mehr prägt... nach außen hin läuft ja auch alles gut, vormittags ist er im KiGa und abends kümmert sich mein Mann.
Was aber vielleicht noch wichtig ist, dass mein Mann nicht sein Vater ist. Um es kurz zu machen... -die Mutter-Kind Beziehung kommt einfach zu kurz.

Jetzt zu meinen eigentlichen Fragen:

Kann ich jetzt, nach ca 1 Jahr auf Teilzeit wechseln? -wenn ja, was müsste ich tun? (laut Gesundheitspflegegesetz ist eine Ausbildung auf Teilzeit generell möglich)

Kann man die Ausbildung nicht doch (und wenn es nur der praktische Teil ist) irgendwie verkürzen? Im Pflegegesetz stehen 200 Anleitungsstunden als Pflichtzeit, was ist, wenn ich diese 200 Std vorher nachweisen kann, also vor 3 Jahren?

Gibt es irgendwo genaue Gesetze o Vorschriften für Schwangere in der Ausbildung zur KiKra-Schwester, neben dem MuSchG?
- und, laut §8 darf ich nur Sonntags arbeiten, wenn ich mindestens einen Tag in der Woche 24h nach der Nachtruhe (20-6h) frei habe. kann ich dann quasi von Di bis darauf die Woche Sa arbeiten? So dass quasi der Montag in der einen Woche und der Sonntag in der zweiten Woche als "freier Tag der Woche" gelten?

Vielen Dank schonmal für eure Antworten, und auch über weitere Tipps u Anregungen würde ich mich sehr freuen!:)

LG euer Murmeltier
 
Hallo Murmeltier,

diese Fragen musst du mit deiner Schule besprechen, ob diese damit einverstanden sind. Ich habe es noch nicht erlebt, was ich kenne ist, dass jemand ein Jahr pausiert und dann wieder einsteigt.

Sonnige Grüsse
Narde
 
Dürfte schwierig werden, da eine bestimmte Stundenanzahl in der Praxis erfüllt werden muss. Es geht also nicht um Anwesenheitstage, sondern um Anwesenheitsstunden. Du sparst also kein Jahr ein im Gegensatz zu nardes Modell.

Elisabeth
 
Hallo, sorry das ich dies jetzt schreibe was weniger schmeichelhaft ist. Aber warum verhütet man während der Ausbildung nicht?????????? Höre is sooooo oft, dass Leute während der Ausbildung schwanger werden. Kann man nicht erst die Ausbildung machen, und dann an Kinderplanung denken????? Natürlich die "sog. Tropis" augenommen, was für mich auch Schmarrn ist und eine Ausrede.
Sorry klingt zwar hart ist aber so.
 
Also ich weiß das man in der Altenpflege eine Teilzeitausbildung machen kann,aber in unserem Beruf gibt es das glaub ich nicht!Ich hatte eine im Kurs die hat ihre Schwangerschaft un Ausbildung knall hart durchgezogen.Hat in unserem geplanten Urlaub gearbeitet um die Stunden des Mutterschutzes aufzuholen und ist trotz Mutterschutz zum Blockunterricht.Aber das is ganz schön knapp mit den Fehlstunden.Sowas sollte man sich halt doch zweimal in der Ausbildung überlegen.Sorry ist leider so!Wo man heutzutage eh froh sein kann wenn man ein Ausbildungsplatz hat.
Trotzdem alles gute für dich!!!!
 
Erstmal Danke für eure Antworten... :)

Mit der Schule habe ich insofern schon gesprochen, dass ich die 6 Wochen vor dem ET auf jedenfall arbeiten werde, und nach der Entbindung muss man gucken, wie sich das gesetzlich regeln lässt, meine Lehrerin sagt, die 8 Wochen nach ET seien Pflicht...
Aber meinen Sohn hab ich ja auch bekommen, als ich zur Schule ging, und da hatte ich weder die 6 Wochen davor frei, noch die acht Wochen danach....

Klar, wenn sich das mit der Teilzeit nicht regeln lässt, werde ich die Ausbildung so durchziehen, hab ich mit Schule und ABI ja auch geschafft, wäre halt nur schöner wenn es anders ginge.

Ich hätt halt nur gehofft, dass mir hier evtl jemand sagen könnte, wie das ablaufen würde... ich möchte das Thema ungern in der Schule ansprechen ohne mir genaue Gedanken dazu gemacht zu haben.

--nochmal so allgemein... ich denke, dass ich mich nicht dazu rechtfertigen muss, wieso, weshalb und warum auch immer ich schwanger geworden bin... ist halt so, und wir freuen uns auf das Kind.
 
, meine Lehrerin sagt, die 8 Wochen nach ET seien Pflicht...
Aber meinen Sohn hab ich ja auch bekommen, als ich zur Schule ging, und da hatte ich weder die 6 Wochen davor frei, noch die acht Wochen danach....

Fakt ist, dass kein Arbeitgeber dich während der 8 Wochen nach der Entbindung beschäftigen darf. Da gibt es keine Ausnahmeregelung soweit ich das weiß!
Während der Schulzeit gibt es sicher andere Regelungen, da du ja nicht arbeitest.

Ob man die Stunden während des Mutterschutz angerechnet bekommt, wenn man zur Schule geht, keine Ahnung! Ein vorteil ist sicher, dass man an Theorie nicht soviel versäumt.
Gruß
Behid
 
Hallo,
bei Willkommen beim IWK! - IWK - Institut für Weiterbildung in der Kranken- und Altenpflege gibt es die Möglichkeit die Krankenpflegeausbildung in Teilzeit zu machen. Bedingung ist aber daß due einen Arbeitgeber hast. Ist also nicht unbedingt das Wahre für dich.
Lt. Mutterschutzgesetz besteht in den 8 Wochen nach der Geburt für Angestellte ein absolutes Beschäftigungsverbot. Jeder AG macht sich strafbar wenn er Frau da beschäftigt. Bei Früh- und Mehrlingsgeburten sind es 12 Wochen.
Die 6 Wochen vorher können individuell gestaltet werden. Wobei Frau dann die Freiheit hat von heute auf morgen zu Hause zu bleben wenn sie merkt daß es mit dem arbeiten nicht geht.
Wenn dein Mann schon bereit ist Elternzeit zu nehmen dann denke ich ist es für dich und deine Kinder besser wenn du deine Ausbildung weiter machst und beendest. Immerhin hast du schon die Hälfte um wenn dein 2. Kind geboren wird. Nach deiner Ausbildung kannst du dir dann ja eine Teilzeitstelle suchen und hast dann mehr Zet für deine Kinder.
Andrea
 

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