Schicht- und Wechselschichtzulage

aragon77blau

Newbie
Registriert
21.09.2010
Beiträge
1
Morgen

Bei welchen Vorraussetzungen kann einem Pfleger im Krankenhaus die Schicht- und Wechselschichtzulage gekürzt bzw gestrichen werden.

Unser Fall:
Ein Mitarbeiter hat die erste 3 Wochen im Monat Urlaub, vor seinem Urlaub hat der Mitarbeiter noch 5 Nachtdienste geleistet in der letzten Woche des Monats hat der Mitarbeiter noch 3 Spätdienste und dann fängt er wieder mit Nachtdienst an.Er hat also in diesem Monat keinen Frühdienst.
Darf im der Arbeitnehmer an den Schicht- und Wechselschichtzulage etwas kürzen.

Gruss Aragon
 
Die Sichtweise ist verkehrt. Es geht nicht darum eine Zulage zu streichen, sondern die Frage ist, ob sich der Mitarbeiter in diesem Zeitraum seine Wechselschichtzulage erarbeitet hat.

Wann es eine (und welche) Zulage gibt, steht im Tarifvertrag. Müsstest du hier angeben, oder eben google bemühen.
 
Die Sichtweise ist verkehrt. Es geht nicht darum eine Zulage zu streichen, sondern die Frage ist, ob sich der Mitarbeiter in diesem Zeitraum seine Wechselschichtzulage erarbeitet hat.

Der Mitarbeiter kann sich "seine" Wechselschichtzulage nur dann erarbeiten, wenn er seinen Dienstplan auch selbst schreibt. Ansonsten ist er darauf angewiesen, wie er eingeteilt wird. D.h. im Klartext: die Dienstplanersteller können Mitarbeitern das Gehalt kürzen.

Falls es einen Betriebsrat gibt, rate ich zu einer Dienstvereinbarung. Soweit der AN bereit ist, Schichtdienst zu übernehmen, sollte er sie auch erhalten. Ich kenne einen Fall, da hat eine Mitarbeiterin auf Wunsch der PDL vom Spätdienst in den Frühdienst gewechselt und als Dank dann keine Schichtzulage erhalten. Das wurde zwar rückgängig gemacht, der Frust war aber erst mal da.
 
Der Mitarbeiter kann sich "seine" Wechselschichtzulage nur dann erarbeiten, wenn er seinen Dienstplan auch selbst schreibt. Ansonsten ist er darauf angewiesen, wie er eingeteilt wird. D.h. im Klartext: die Dienstplanersteller können Mitarbeitern das Gehalt kürzen.

Ein Mitarbeiter hat die erste 3 Wochen im Monat Urlaub,
Könnte man so sehen, wenn der Urlaub zugewiesen wurde. Wer aber 3 Wochen Urlaub macht, kann nicht erwarten, dass der rest so wirr zusammengestrickt wird, dass noch dieselbe Vergütung bei rumkommt.
 
In dem von dir geschilderten Fall steht dem MA die Schichtzulage zu, aber nicht die Wechselschicht, dazu fehlt ein Frühdienst.

Wäre es möglich sich einen Frühdienst zu ertauschen, gäbe es eine Wechselschichtzulage.
 

Ähnliche Themen