Schicht auf Station nicht abgedeckt, geteilter Dienst

Chrismo84

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18.05.2009
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3
Beruf
exam. Gesundheits- und Krankenpfleger
Akt. Einsatzbereich
Chirurgie
Funktion
Mentor
Ich habe ein großes Problem. Arbeite auf einer 38 Bettenstation im Krankenhaus und wir sind seit ca 1 Jahr chronisch unterbesetzt, haben alle von 77 bis 215 Überstunden und jetzt ist der Dienstplan zusammengebrochen mit 8 Krankmeldungen und wir können unsere Station an 4 Tagen nicht mit Personal abdecken. Unsere PDLs wissen schon lange bescheid und haben uns eigentlich nicht geholfen. Wir mußten nur noch mehr und mehr arbeiten und jetzt haben wir schon einmal geteilt gearbeitet, aber das verstößt nicht nur arbeitsrechtlich gegen alles was ich kenne, sondern jetzt sollen wir vermutlich auch noch Nachmittags allein arbeiten. Und ganz zu schweigen davon, dass ich diesen Monat dann wieder einmal ca 30 Überstunden dazu gewinne:angry:Kann jemand mir vielleicht irgendeinen Tipp geben was man da machen kann?! Betriebsrat weiß auch schon bescheid, aber der bringt auch nicht mehr personal und zur Zeit findet auch immer mehr das Wort arbeitsverweigerung von Vorgesetzten uns gegenüber seinen Platz. Aber wenn ich aus loyalität und Dummheit meinem Arbeitgeber gegenüber schon 143 Überstunden habe und dann mal nicht einspringen kann, weil man ja auch noch ein Leben hat, dann ist das doch keine Arbeitsverweigerung. Bin sehr verzweifelt:angry:
 
Habt ihr schon eine Entlastungsanzeige geschickt an falls vorhanden: Ärztlichen Direktor, Chefarzt, Pflegedirektor, Pflegedienstleitung, Bereichsleitung, Betriebsrat. Wohl gemerkt: keine Überlastungs- sondern eine Entlastungsanzeige.

In diese gehört: Patientenzahl und pflegerischer Arbeitsaufwand (lässt sich über PPR abbilden), zusätzliche Arbeitsaufgaben, Mitarbeiterzahl, Überstunden, was bisher getan wurde um die Überstunden zu minimieren.
Dann muss hinein, welche Tätigkeiten infolge Personalmangels nicht mehr geleistet werden können. Wir haben ehedem noch Urteile angehängt bezüglich Verantwortung der Leitung bezüglich Arbeitsorganisation und Urteil bezüglich Rechtssprechung bei Schaden infolge unzureichender pflegerischer Betreuung.

Obs hinterher sofort Personal gibt, steht auf einem anderen Blatt. Aber erst mal habt ihr deutlich gemacht: es gibt Grenzen.
Wer ist vom Team bei verdi o.ä. Gewerkschaften? Dort nachfragen nach Unterstützung.
Wer hat im Team eine Rechtsschutzversicherung und kann sich da erkundigen, welche Rechte er als AN hat.

Als schnelle Hilfe: Anrufbeantworter einrichten. Überstunden müssen mindestens 24 Stunden vorher angekündigt sein. Und wer will dir verbieten nicht ans Telefon zu gehen? den Arbeitsrichter möchte ich sehen, der einer Kündigungsklage zustimmt, weil du dein Telefon nicht ständig bei dir trägst- respektive den AB abhörst.

Und das allerwichtigste- aber auch das schwerste- absolute Einigkeit im Team. Da darf keiner, wirklich gar keiner, ausscheren...auch nicht unter Druck.

Elisabeth
 
Danke für die Nachricht! Es kam natürlich so, dass sogar über ein Wochenende nur mit je einer exam. Kraft der Station Frühdienst und Spätdienst abgedeckt wurde. Sehr traurig alles und vor allem gefährlich. Sämtliche Teamversuche sich bei Betriebsrat und PDL zu beschweren oder um Hilfe zu bitten, wurden von neuer Stationsleitung unterbunden. Nach einem sinnlosen Teamgespräch mit der PDL (an dem 4 Leute teilnahmen) ist es also nun an der Zeit nochmal mit dem gesamten Team eine Unterhaltung mit neuer Stationsleitung zu führen und bei anhaltender Arbeitsunzufriedenheit und extrem schlechten Bedingungen nochmals ein Schreiben an Alle (PDL, Betriebsrat, Geschäftsführer...) zu senden, auch ohne Zustimmung der Sationsleitung und sich aber zeitgleich auch schon einen neuen Arbeitgeber zu suchen! Und das auch seinen Kollegen zu raten.
 
Hallo Chrismo,

eine SPL kann und darf Überlastungsanzeigen nicht verhindern.Sie sitzt mit im Boot wenn etwas passiert.
Unabhängig von der Leitung habt ihr sogar die Pflicht nicht mehr zumutbare Arbeitsbedingungen anzuzeigen.Ist gesetzlich geregelt, habe die nicht genau im Kopf, muss nachgucken.
Allerdings wundert es mich, dass der Betriebsrat sich nicht von allein meldet aufgrund der hohen Überstunden die vorliegen.Bei uns wäre der sofort auf der Matte, weil die ja in die Pläne gucken.
Ich suche mal das Gesetz raus.
LG
papu
 
Hallo
Elisabeth hat recht. Holt Euch Unterstützung von außen. Wer gewerkschaftlich Organisiert ist, ist klar im Vorteil.
Es ist auf KEINEN Fall eine Arbeitsverweigerung wenn euch jemand im Frei zu Hause anruft um euch zum Dienst zu holen und ihr sagt NEIN.
Wer da mit Drohungen arbeitet schrammt knapp an einer Nötigung vorbei und die ist strafbar.
Wenn ALLE Möglichkeiten ausgeschöpft sind, und von oben kommt gar nichts sollte sich jeder Sorgen um seine Gesundheit machen, zum Arzt gehen und sich zu Hause ordentlich auskurieren.
Dieses aber nur als LETZTE aller Möglichkeiten.
Wir sind Momentan in der schriftlichen Kommunikationsphase, ein Anwalt wurde bereits zu Rate gezogen und wird wenn sich bei uns nicht bald was ändert auch persönlich für uns in Erscheinung treten.
Als erster kleiner Erfolg werden bei uns jetzt Betten geschlossen.
In guter Hoffnung
Alesig
 
Ist der neuen, offensichtlich noch unbedarften SL, eigentlich bekannt, dass sie die Organisationsverantwortung allein trägt. Im Falle eines falles kann sich keine PDL erinnern jemals von diesem Problem Kenntnis bekommen zu haben.

Mich verwundet auch die Einstellung des BR. Wahrscheinlich ist die optimalste Lösung tatsächlich: Arbeitsplatzwechsel.

Herr, gib mir die Kraft, das zu ändern, was ich ändern kann,
gib mir die Gelassenheit, das anzunehmen, was ich nicht ändern kann,
und gib mir die Weisheit, das eine vom andern zu unterscheiden.

Man sollte nicht alles annehmen wollen und müssen.

Elisabeth
 
hey....
ich hab sowas auch erlebt und ein jahr mitgemacht und es hat sich nix geändert während der zeit....hatte 120 überstunden und keine chance auf abbau....sind immer mehr geworden.hab dann nachdem ich fast ein burn out hatte den job gewechselt,im moment kriegt man ja schnell und leicht was neues.un jetz bin ich total happy fühl mich wohl un mein job macht mir wieder spaß....endlich...
also letztendlich,überleg es dir!!im moment hats du gute chancen was besseres zu bekommen!!was hast du zu verlieren??
mfg
 
Hallo,
habe es hier im Forum gefunden...
Zitat Arbeitsschutzgesetz:

§ 15 Pflichten der Beschäftigten
[FONT=Arial,Arial][FONT=Arial,Arial](1) [/FONT][/FONT][FONT=Arial,Arial][FONT=Arial,Arial]1[/FONT][/FONT][FONT=Arial,Arial][FONT=Arial,Arial]Die Beschäftigten sind verpflichtet, nach ihren Möglichkeiten sowie gemäß der Unterweisung und Weisung des Arbeitgebers für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Sorge zu tragen. [/FONT][/FONT][FONT=Arial,Arial][FONT=Arial,Arial]2[/FONT][/FONT][FONT=Arial,Arial][FONT=Arial,Arial]Entsprechend Satz 1 haben die [/FONT][/FONT]Beschäftigten auch für die Sicherheit und Gesundheit der Perso-nen zu sorgen, die von ihren Handlungen oder Unterlassungen bei der Arbeit betroffen sind[FONT=Arial,Arial][FONT=Arial,Arial]. [/FONT][/FONT][FONT=Arial,Arial]
[/FONT][FONT=Arial,Arial][FONT=Arial,Arial]1 [/FONT][/FONT][FONT=Arial,Arial][FONT=Arial,Arial]§ 16 Besondere Unterstützungspflichten [/FONT][/FONT][FONT=Arial,Arial]
[/FONT][FONT=Arial,Arial][FONT=Arial,Arial](1) Die Beschäftigten haben dem Arbeitgeber oder dem zuständigen Vorgesetzten [/FONT][/FONT][FONT=Arial,Arial][FONT=Arial,Arial]jede [/FONT][/FONT][FONT=Arial,Arial][FONT=Arial,Arial]von ihnen fest-gestellte unmittelbare erhebliche [/FONT][/FONT][FONT=Arial,Arial][FONT=Arial,Arial]Gefahr für die Sicherheit und Gesundheit [/FONT][/FONT][FONT=Arial,Arial][FONT=Arial,Arial]sowie jeden an den Schutzsystemen festgestellten Defekt [/FONT][/FONT][FONT=Arial,Arial][FONT=Arial,Arial]unverzüglich zu melden[/FONT][/FONT][FONT=Arial,Arial][FONT=Arial,Arial].(2) [/FONT][/FONT][FONT=Arial,Arial][FONT=Arial,Arial]1[/FONT][/FONT][FONT=Arial,Arial][FONT=Arial,Arial]Die Beschäftigten haben gemein-sam mit dem Betriebsarzt und der Fachkraft für Arbeitssicherheit den Arbeitgeber darin zu unterstützen, die Sicherheit und den [/FONT][/FONT][FONT=Arial,Arial][FONT=Arial,Arial]Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten [/FONT][/FONT][FONT=Arial,Arial][FONT=Arial,Arial]und seine Pflichten entsprechend den behördlichen Auflagen zu erfüllen. [/FONT][/FONT][FONT=Arial,Arial][FONT=Arial,Arial]2[/FONT][/FONT][FONT=Arial,Arial][FONT=Arial,Arial]Unbeschadet ihrer Pflicht nach Absatz 1 sollen die Beschäftigten von ihnen festgestellte Gefahren für Sicherheit und Gesundheit und Mängel an den Schutzsystemen auch der Fachkraft für Arbeitssicherheit, dem Betriebsarzt oder dem Sicherheitsbeauftragten nach § 22 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch mitteilen. [/FONT][/FONT]

LG
papu
 
Danke für eure Antworten, mal schauen was ich alles umsetzen kann, bringe euch mal DIenstag oder Mittwoch auf den neusten Stand, arbeiten ist auf Station noch schlimmer geworden. Liebe Grüße.
 

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