Dokumentieren ist natürlich sehr wichtig.
Bei jedem Patienten liegt eine Doku-Mappe vor. In der DokuMappe befinden sich Basisdaten zum Patienten, Medikamentenplan etc. Hier werden täglich sowohl die ermittelten BZ-Werte als auch die Maßnahme eingetragen.
Zudem werden auf einem Extrabogen Besonderheiten schriftlich fixiert.
In solch einem Fall dokumentiere ich in der Mappe:
- Ermittelte Werte
- Aktionen zur Klärung, z.B. Telefonate mit Datum/Uhrzeit/Gesprächspartner und Ergebnis.
- Maßnahme und ggf. Begründung
Zusätzlich lege ich ein Gesprächsprotokoll an welches in der Station in der Akte des Patienten deponiert wird. Außerdem kopiere ich dort das aktuelle Blatt mit den BZ-Werten und deponiere die Kopie ebenfalls in der Akte und schreibe eine Begründung meiner Handlung. Ich sorge dann auch dafür, dass das Ergebnis meiner Handlung, also die nächstfolgenden BZ-Werte ebenfalls im Büro zusätzlich in der Akte dokumentiert sind.
Die zusätzliche Dokumentation in der Patientenakte mache ich aus dem grund, weil es schon Manipulationen an DokuMappen von Patienten gab.
Eins sollte klar sein. Wenn ich z.B. den diensthabenden Notarzt anrufe, verläuft die gesamte Klärung in der Regel via Telefon. Eigentlich eine heikle Situation, da ich keine schriftliche Basis habe, auf die ich mich beziehen kann. Man könnte mir z.B. unterstellen, dass ich eine Anweisung nicht richtig verstanden und falsch umgesetzt habe. Beweisen kann ich das nicht.
Müßte nicht im Falle eines "bewußten" ärztlichen Fehlers die entsprechende Behörde KV oder KK darüber informiert werden... zum Schutze dieses und weiterer Pat.?
Ich glaube nicht, dass solche fehlerhaften Anweisungen als "bewusste" Fehler bezeichnet werden können. Man darf nicht vergessen, da ruft irgendeine KS an, schildert eine Situation, der Arzt kennt den Patienten nicht und soll innerhalb kürzester Zeit das komplexe Problem erfassen und richtig bewerten, was ggf. sein Kollege der Hausarzt in etlichen Wochen nicht geschafft hat.
Außerdem beobachte ich, dass die Ärzte die Problematik der ambulanten Pflege, also fehlende kontinuierliche Beobachtungsmöglichkeit des Patienten
total unterschätzen, vor allem, wenn dann auch noch eine Demenz hinzukommt und die damit verbundene fehlende Compliance des Patienten.
Teilweise reagieren sie sogar hilflos, wenn sie erfasst haben, wie unzulänglich die Versorgung des betroffenen Patienten im heutigen Gesundheitssystem ist. Sie haben auch nicht die Möglichkeit das zu verhindern. Selbst wenn sie eien BZ-Messung nach Bedarf verordnen, verhindert das die Krankenkasse durch die Ablehnung der Verordnung.
Teilweise wird der Arzt von den Kassen ja regelrecht bevormundet und ich kann mir gut vorstellen, dass manch ein Arzt gerne anders handeln würde auch ohne die Euro-Scheine vor den Augen zu sehen.