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diselia
Gast
Hallo ihr Lieben, ich suche Rat bezüglich der Abrechnung. Folgende Situation eine Schwangere geht in das Beschäftigungsverbot mit einem Arbeitskonto von über -100 Stunden. Nun nach einem Jahr möchte Sie wieder anfangen zu arbeiten. Eigentlich fängt sie ja jetzt wieder bei 0 an, da ja im Vertrag steht, dass etwaaige Minusstunden nach 3 Monaten verfallen. So schön so gut. Aber die Mitarbeiter die damals fast alle ins Minus gerrutscht sind, haben die Stunden heraus gearbeitet. Hätte dann nicht auch nach 3 Monaten immer die Minusstunden des Monats abgezogen werden müssen ? Wie wird das bei euch gehandhabt ? Stechuhr gibt es leider keine, sondern alles per Hand.
Vielen Dank für eure Hilfe
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