Minusstunden verfallen?

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diselia

Gast
Hallo ihr Lieben, ich suche Rat bezüglich der Abrechnung. Folgende Situation eine Schwangere geht in das Beschäftigungsverbot mit einem Arbeitskonto von über -100 Stunden. Nun nach einem Jahr möchte Sie wieder anfangen zu arbeiten. Eigentlich fängt sie ja jetzt wieder bei 0 an, da ja im Vertrag steht, dass etwaaige Minusstunden nach 3 Monaten verfallen. So schön so gut. Aber die Mitarbeiter die damals fast alle ins Minus gerrutscht sind, haben die Stunden heraus gearbeitet. Hätte dann nicht auch nach 3 Monaten immer die Minusstunden des Monats abgezogen werden müssen ? Wie wird das bei euch gehandhabt ? Stechuhr gibt es leider keine, sondern alles per Hand.
Vielen Dank für eure Hilfe
 
Was steht im Vertrag bzgl. der Minusstunden bei Krankheit oder Beschäftigungsverbot? Abzug kann ich mir schlecht vorstellen - dass sie in diesem Fall erhalten bleiben, genau wie Plusstunden oder Urlaubstage, wäre dagegen möglich.
 
Eigentlich fängt sie ja jetzt wieder bei 0 an, da ja im Vertrag steht, dass etwaaige Minusstunden nach 3 Monaten verfallen.


Unter welchen Voraussetzungen verfallen sie ? Was genau steht im Vertrag ?
 
Auf Nachfrage meines Kollegen habe ich nunmal meinen eigenen Vertrag zur Hand genommen, dort steht nur was von Überstunden die in 3 Monaten nicht abgefeiert werden können, das diese extra zu Vergüten sind. Meine Kollege meinte jedoch das es sich mit Minusstunden gesetzlich ebenso verhalten würde ??? Weiss da jemand bescheid, kann bei google diesbezüglich nicht viel finden. Im Vertrag steht nichts von Minusstunden, würde also auch besagen, dass diese Mitarbeiterin mit ihrem Zeitkonto von - 100 Stunden wieder beginnt oder ? Vielen Dank für eure HIlfe
 
Im Vertrag steht nichts von Minusstunden, würde also auch besagen, dass diese Mitarbeiterin mit ihrem Zeitkonto von - 100 Stunden wieder beginnt oder ?
So ist es. Der Vertrag besteht ja nsch wie vor und ändert sich nicht, nur durch Beschäftigungsverbot oder Krankheit. Selbst Urlaub der üblicherweise nach einer gewissen Zeit verfällt, bleibt bei langer Krankheit oder Beschäftigungsverbot erhalten. Bei den Minusstunden oder bei Plusstunden wäre es ebenso. das Arbeitszeitkonto bleibt von Krankheit oder BV vollkommen unberührt.
 
Im Vertrag steht nichts von Minusstunden, würde also auch besagen, dass diese Mitarbeiterin mit ihrem Zeitkonto von - 100 Stunden wieder beginnt oder ?

Wie entstehen den Minusstunden, wenn im Vertrag nichts geregelt ist?
Der AG ist im Annahmeverzug, ausser die Minusstunden enstehen auf Wusch des AN. Ich biete ja meine Arbeitskraft an, und es ist eben nicht mein Problem, wenn der AG sie nicht abruft.
 
Auf Nachfrage meines Kollegen habe ich nunmal meinen eigenen Vertrag zur Hand genommen, dort steht nur was von Überstunden die in 3 Monaten nicht abgefeiert werden können, das diese extra zu Vergüten sind. Meine Kollege meinte jedoch das es sich mit Minusstunden gesetzlich ebenso verhalten würde ??? Weiss da jemand bescheid, kann bei google diesbezüglich nicht viel finden.
Da wird Dir auch keine andere Suchmaschine helfen können: Ein solches Gesetz existiert nicht.

Tarifliche oder betriebsinterne Regelungen kann es geben. Bei einem Arbeitszeitkonto z.B. hat der AG die Möglichkeit, in einer Flaute seine Mitarbeiter ins Minus zu planen. Und in einem solchen Fall sollten die Stunden bei Krankheit, Beschäftigungsverbot, Mutterschutz oder Erziehungszeit einfach bestehen bleiben - so, wie Überstunden und Urlaubstage ja auch.

Wende Dich doch an Euren Betriebsrat oder Personalrat. Dem müssten Eure betriebsinternen Regelungen vorlegen.
 
Genau darin liegt das Problem, sowas haben wir leider nicht...
 
Und was sagt die Pflegedienstleitung? Die müsste das auch wissen.
 
Alles bei uns in einem, in einem privaten Ambulanten Dienst. Der Arbeitgeber ist Chef, PDL, Verwaltung alles in einem und irgendwie alles sehr uneinsichtig. lg
 
Und der sagt, die Minusstunden der Kollegin verfallen? Das ist doch cool. Da bekäme sie rückwirkend zweieinhalb Wochen Extra-Frei. Damit könnte ich leben.
 
Wenn zu Minusstunden nichts geregelt ist gilt das als Annahmeverzug. Und HInz und Kunz zu befragen, wie denn nun was geregelt ist kann doch nicht ernst gemeint sein, oder? Jeder AG wird natürlich antworten, dass Minusstunden nachzuarbeiten sind. Hier lassen sich KollegInnen ohne vertragliche Regelung ins Minus planen und arbeiten diese Stunden brav nach. Selbstverschuldetes Elend. Und einen Betriebsrat gibt es deshalb nicht, weil ihn genau die KollegInnen nicht wählen, die so etwas mit sich machen lassen.
 
Kommen wir doch mal vom Beschäftigungsverbot weg. Ihr habt ein Arbeitszeitkonto. Überstunden, die nach drei Monaten nicht durch Freizeit ausgeglichen werden konnten, werden ausbezahlt. Wird Euch dafür wirklich bei Minusstunden, die so lange stehen bleiben, Lohn abgezogen? Oder verfallen die auch bei Euch, die Ihr nicht schwanger oder sonstwie an der Arbeit gehindert seid?
 
Hallo Claudia,

Annahmeverzug ist anscheinend ein Fremdwort für dich. Das hier ist aber schon das Forum Arbeitsrecht, oder? Es gibt keinen Tarifvertrag, keinen Betriebsrat und im Arbeitsvertrag steht nichts von Minusstunden.
Hier wälzt ein AG das Betriebsrisiko auf seine Mitarbeiter ab. Ich rufe sie an, wenn ich sie brauche. Mehr gibt es da nicht herumzudeuteln.
 

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