Krankmeldung

Panzerwels89

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26.01.2010
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Hi an alle,
Habe kurze frage. Ich weiß das man am 3. Krankheitstag eine ärztliche Krankmeldung Brauch. Bei mir ist es so: am Montag wurde ich von meinen Kollegen gegen 18:45 Uhr heimgeschickt ( dienstbeginn 12:30 Uhr), Dienstag und Mittwoch habe ich mich auf Station krankgemeldet. Da ich einen leichten Infekt habe wollte ich nicht zum Arzt gehen. Zählt jetzt der angebrochene Tag schon als krank?
Lg
 

Da wär ich nicht sicher...!

Verdis Propaganda lasse ich mal wieder außen vor. Die verweisen dort auf ein 38 Jahre altes(!!) Urteil zu einem nicht mehr existenten Gesetz!

Wenn du dort KRANK nach Hause gehst, wird KRANK im Dienstplan stehen. Muss es ja. Was sonst? Frei? Dienst? geht beides nicht. Also krank - zumindest als zweite Dienstzeit oÄ.

Wenn du also an dem Tag bereits krank bist, bist du am nächsten Tag den 2. Tag krank.

Ob du am 3. oder erst 4. Tag eine brauchst kann intern anders geregelt sein, aber krank, ist krank ;)
 
Soweit ich weiß, gilt der Tag dann als gearbeitet.
 
Im Zweifelsfall direkt in der zuständigen Abteilung nachfragen, wie es hausintern geregelt ist, und dann ggfs. die Krankmeldung beibringen. So ein Akt ist deren Besorgung nun auch wieder nicht.
 
Gilt afaik als "Arbeitsversuch" und nicht als Krankheitstag. Im Zweifel, wie schon geschrieben, nachfragen.
 
Da wär ich nicht sicher...!

Verdis Propaganda lasse ich mal wieder außen vor. Die verweisen dort auf ein 38 Jahre altes(!!) Urteil zu einem nicht mehr existenten Gesetz!

Wenn du dort KRANK nach Hause gehst, wird KRANK im Dienstplan stehen. Muss es ja. Was sonst? Frei? Dienst? geht beides nicht. Also krank - zumindest als zweite Dienstzeit oÄ.

Wenn du also an dem Tag bereits krank bist, bist du am nächsten Tag den 2. Tag krank.

Ob du am 3. oder erst 4. Tag eine brauchst kann intern anders geregelt sein, aber krank, ist krank ;)

1. Lässt ver.di sowas von der Rechtsabteilung prüfen, ehe sie es ins Internet stellen.
2. der Ausdruck "verdis Propaganda" ist völlig daneben. Dass Du eher auf Seite der Arbeitgeber stehst, hast Du in letzter Zeit durch Deine Postings schon gezeigt, aber diese Aussage (die ich bislang echt nur von Arbeitgeberseite gehört habe) bestätigt dies
3. Kann es vieleicht sein, dass es in diesem Fall noch keine andere Rechtssprechung als die vom 04.05.71 gibt? Wenn das nämlich so wäre, würde es doch auch stehen. Nur mal so nebenbei, ein Urteil verjährt nicht, es kann nur später durch andere Urteile revidiert werden. Das scheint in diesem Fall aber nicht so zu sein.
 
Verdi stellt nicht immer den kompletten Zusammenhang dar. Sie stellen die Seite dar, die sie darstellen wollen und propagieren dies als DEN Fakt.
Das ist nicht immer ernst zu nehmen.

Darum geht es hier aber nicht.

Das Urteil ist uralt, mag also auch für irgendwelche Einzelfälle noch heranziehbar sein, aber bezieht sich a) auf ein nicht mehr existentes Gesetz und b) eben auf die Lohntfortzhalung und nicht die Definierung von Krankheit...


Und zu guter Letzt: Ich stehe auf garkeiner Seite!


Zur Frage noch mal: Was wird in die offizielle Dienstplanung in euern Häusern eingetragen?
Dienst? frei? Arbeitsversuch? Oder krank?
 
Ich habe bereits in mehreren Kliniken gearbeitet. Wenn jemand nach hause gegangen ist, dann galt überall der Dienst als angetreten und gearbeitet. Es wurde jedoch die Zeit eingetragen wann man gegangen ist, wegen dem Versicherungsschutz.
Der Tag galt als gearbeitet.

Ludmilla
 
Ich habe bereits in mehreren Kliniken gearbeitet. Wenn jemand nach hause gegangen ist, dann galt überall der Dienst als angetreten und gearbeitet. Es wurde jedoch die Zeit eingetragen wann man gegangen ist, wegen dem Versicherungsschutz.
Der Tag galt als gearbeitet.

Ludmilla

Korrekt! So wird es bei uns auch gehandhabt.
 
..und bei uns auch. :daumen:
 

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