Panagioti
Newbie
- Registriert
- 15.10.2002
- Beiträge
- 29
- Beruf
- Krankenpfleger
- Akt. Einsatzbereich
- Krankenhaus
Hallo @all
Die AU gilt natürlich über Mitternacht hinaus.
Der juristische Arbeitstag entspricht nicht dem Kalendertag, daher ist die Vorgehensweise Ihres Arbeitgebers auf keinen Fall korrekt.
Wäre dies nicht so, müßte jede Nachtwache Punkt 24 Uhr den Dienst beenden, da gemäß Arbeitszeitgesetz zum Ende der täglichen Arbeitszeit zwingend eine Ruhezeit zu gewähren ist.
Nachtrag:
Ich war jetzt länger nicht im Forum aktiv und muss mit Entsetzen und Erstaunen eine nochmalige deutliche Verschärfung im Umgangston feststellen- Schade.
Insbesondere die reflexartige Kategorisierung von AG /AN Beiträgen finde ich traurig. Natürlich wird viel gejammert und natürlich unterscheiden viele KollegInnen nicht zwischen krank und arbeitsunfähig krank- aber Tatsach ist doch auch und dies in ganz besonderem Maße , dass wir zum großen Teil von Vorgesetzten "betreut" werden die schlecht ausgebildet sind, keine Vorbilder sind und ( dies vor allem) keinen ***** in der Hose haben um den Geschäftsführern vernünftigen Widerstand entgegen zu setzen.
2. Nachtrag:
Ich wusste nicht, dass es mittlerweile eine gewisse Indizierung (Zensur) gibt
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