hypurg
Poweruser
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Genehmigter Urlaub ist genehmigter Urlaub. Da hat der Arbeitgeber halt Pech gehabt.Der Urlaub musste im Januar/Februar für das gesamte Jahr eingetragen werden, dabei habe ich für das Jahr gesehen 3 Tage zu viel genommen nach dem Aufhebungsvertrag.
Jetzt obliegt es dem nachfolgenden AG, ob er eine Bescheinigung über genommenen Urlaub in dem Kalenderjahr anfordert oder nicht.