Aufhebungsvertrag als Arbeitnehmer erzwingbar?

Die Aufgaben, die sich aus dem Arbeitsvertrag ergeben, wurden vóm AG augenscheinlich net erbracht. Das bedeutet dann, ich muss mich der Willkür des AGs ausliefern? Nur der AG hat die Möglichkeit mich fristlos zu kündigen bei Verfehlungen?

Das du den AG net zwingen kannst als BR steht außer Frage. Du kannst- wie bei anderen Problemem auch- als Vermittler aktiv werden.

Für mich ist der Abschnitt 1 aus dem BGB ausschlaggebend. Und der TVöD sieht es ja offensichtlich net anders.

Handbuch Arbeitsrecht: Aufhebungsvertrag
Was auffällt, dass der AG sich offensichtlich ein Recht vorbehält einen Aufhebungsvertrag anzubieten bei für ihn wichtigen Gründen. Dem AN wird dies verwehrt? Eigenartig.

Was steht konkret im Arbeitsvertrag? Da haben wir nich gar net nach gefragt.

Elisabeth
 
Welche Verfehlung hat der AG denn Deiner Meinung nach begangen? Es gab nach einer Versetzung einige Unklarheiten mit dem Stellenanteil. Dieses konnte zugunsten der Arbeitnehmerin geklärt werden.

Das ist doch keine Straftat, die eine fristlose Kündigung rechtfertigen würde! Wenn jeder Arbeitnehmer, der sich mal schlecht organisiert oder einiges Chaos verursacht, vor die Tür gesetzt würde, läge die Arbeitslosenquote bei knappen 100%.

Kündigungsfristen gelten sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber. Von einem beiderseitigen Einvernehmen kann nicht die Rede sein, wenn eine Seite nicht einverstanden ist.

Ich weiß wirklich nicht, was daran nicht zu verstehen ist. Für mich ist die Sache glasklar.
 
Was soll der AN z.B. seinem Vermieter sagen? Entschuldigung, ich kann meine Verpflichtungen ihnen gegenüber net nachkommen. Mein AG muss sich erst mal überlegen, wie er mich bezahlt. Bei einer Forma, die offensichtlich keinen Überblick über ihre Finanzen hat, die einem AG anbietet den Fehler des AGs zu beseitigen in dem er auf 0,25 VK verzichtet ist wohl nicht als seriöser Vertragspartner zu werten.

Die Vertrauensbasis ist dahin und dies rechtfertigt durchaus einen Aufhebungsvertrag. Ein AG nimmt sich dieses Recht auch heraus. Warum darf dies ein AN nicht?

Wie begründet der AG eigentlich seine Verweigeruzng? Wäre schön, wenn die TE diese und andere Fragen beantworten würde. Wäre sicher sehr hilfreich.

Elisabeth
 
Die Vertrauensbasis ist dahin und dies rechtfertigt durchaus einen Aufhebungsvertrag. Ein AG nimmt sich dieses Recht auch heraus. Warum darf dies ein AN nicht?

Auch ein Arbeitgeber kann keinen Aufhebungsvertrag erzwingen. Er kann bei Straftaten fristlos kündigen - das ist aber ein gewaltiger Unterschied. Eine fristlose Kündigung geschieht sicherlich nicht mit dem Einverständnis des Arbeitnehmers. Ein Aufhebungsvertrag schon.

Übrigens muss der AG die Ablehnung des Aufhebungsvertrages nicht begründen. Ihm fehlt durch die Kündigung ein Arbeitnehmer. Wahrscheinlich wird er nicht sofort einen Ersatz einstellen können - denn der wird ebenfalls eine Kündigungsfrist haben.

Der Vermieter ist ein gutes Beispiel. Beim Mietvertrag gibt es auch Kündigungsfristen. In der Regel kannst Du die nur unterschreiten, wenn Du für einen Nachmieter sorgst - dem Vermieter also kein finanzieller Verlust entsteht. Nach Lust und Laune aus dem Mietvertrag aussteigen ist nicht möglich. Bei Arbeitsverträgen ist es genauso.

Arbeitnehmer wissen übrigens von Kündigungsfristen. Wer sich aus einem festen Arbeitsverhältnis heraus bewirbt, kann in aller Regel nicht sofort anfangen, und darauf stellt sich der neue Arbeitgeber auch ein.
 
Hi,

ich kann nur zum Ende eines Kalendervierteljahres kündigen.
Glücklicherweise hat mein künftiger Arbeitgeber Verständnis für die Situation und stellt mich nach Ablauf der Kündigungsfrist ein.

Ich habe mein Kündigungsschreiben an die Personalabteilung und nicht an die PDL gerichtet. Es war nicht böswillig, ich dachte lediglich, dass ich bei meinem Vertragspartner kündigen muss. Sprich dem der im Vertrag steht. Abgegeben habe ich sie bei der PDL.

Nun habe ich durch die Leitung erfahren, dass ich die PDL damit übergangen habe und soll mich entschuldigen. Mir wurde mit diesem Hinweis zudem mitgeteilt, dass ich nun nicht mehr auf einen Aufhebungsvertrag hoffen darf. Auch ein Grund für die Fragestellung.

Ich werde nun noch die restliche Zeit auf meiner Station geniesen, wir sind nämlich ein tolles Team und ich freue mich auf die neue Herausforderung.

Grüße
 
Und jetzt erklär mir einer, dass es hier net ums Nachtreten geht.

Elisabeth
 
Ich habe mein Kündigungsschreiben an die Personalabteilung und nicht an die PDL gerichtet. Es war nicht böswillig, ich dachte lediglich, dass ich bei meinem Vertragspartner kündigen muss. Sprich dem der im Vertrag steht. Abgegeben habe ich sie bei der PDL.

Nun habe ich durch die Leitung erfahren, dass ich die PDL damit übergangen habe und soll mich entschuldigen. Mir wurde mit diesem Hinweis zudem mitgeteilt, dass ich nun nicht mehr auf einen Aufhebungsvertrag hoffen darf. Auch ein Grund für die Fragestellung.

Also sollst Du Dich nicht für die Kündigung an sich entschuldigen (denn das hätte ich nicht verstanden), sondern dafür, dass Du sie an die falsche Stelle gesendet hast. Das könntest Du doch machen? Ich bin sicher, dass es nicht böswillig war, aber dumm gelaufen ist es trotzdem. Wer erfährt sowas schon gerne von Dritten? Wenn Du das Schreiben an die Personalverwaltung adressiert hast, hat die PDL es wahrscheinlich ungelesen weitergereicht, die Abteilung hat es gelesen und dann geöffnet zurück an die PDL gesandt. Ich kann nachvollziehen, dass die PDL sich auf den Schlips getreten fühlt.

Die Reaktion der PDL, deswegen keinem Aufhebungsvertrag zuzustimmen, ist natürlich übertrieben. In einem gemeinsamen Gespräch mit der MAV, in dem Du Dich eben für die Art, in der die PDL von Deiner Kündigung erfuhr, entschuldigst, könnte man dies aber immer noch klären.

Wenn Du keine Nachteile darin siehst, noch ein Quartal auf der alten Stelle zu arbeiten, ist dies natürlich auch in Ordnung.