Elisabeth Dinse
Poweruser
- Registriert
- 29.05.2002
- Beiträge
- 19.809
- Beruf
- Krankenschwester, Fachkrankenschwester A/I, Praxisbegleiter Basale Stimulation
- Akt. Einsatzbereich
- Intensivüberwachung
Die Aufgaben, die sich aus dem Arbeitsvertrag ergeben, wurden vóm AG augenscheinlich net erbracht. Das bedeutet dann, ich muss mich der Willkür des AGs ausliefern? Nur der AG hat die Möglichkeit mich fristlos zu kündigen bei Verfehlungen?
Das du den AG net zwingen kannst als BR steht außer Frage. Du kannst- wie bei anderen Problemem auch- als Vermittler aktiv werden.
Für mich ist der Abschnitt 1 aus dem BGB ausschlaggebend. Und der TVöD sieht es ja offensichtlich net anders.
Handbuch Arbeitsrecht: Aufhebungsvertrag
Was auffällt, dass der AG sich offensichtlich ein Recht vorbehält einen Aufhebungsvertrag anzubieten bei für ihn wichtigen Gründen. Dem AN wird dies verwehrt? Eigenartig.
Was steht konkret im Arbeitsvertrag? Da haben wir nich gar net nach gefragt.
Elisabeth
Das du den AG net zwingen kannst als BR steht außer Frage. Du kannst- wie bei anderen Problemem auch- als Vermittler aktiv werden.
Für mich ist der Abschnitt 1 aus dem BGB ausschlaggebend. Und der TVöD sieht es ja offensichtlich net anders.
Handbuch Arbeitsrecht: Aufhebungsvertrag
Was auffällt, dass der AG sich offensichtlich ein Recht vorbehält einen Aufhebungsvertrag anzubieten bei für ihn wichtigen Gründen. Dem AN wird dies verwehrt? Eigenartig.
Was steht konkret im Arbeitsvertrag? Da haben wir nich gar net nach gefragt.
Elisabeth