Kündigung durch Arbeitnehmer

percy

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27.09.2006
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102
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Berlin
Beruf
Krankenschwester
Funktion
Studentin Gesundheits-und Pflegemanagement
Hallo!

Im August letzten Jahres hatte ich einen Bandscheibenvorfall,war fast ein halbes Jahr arbeitsunfähig.Dann begann ich wieder zu Arbeiten,merkte aber schnell,daß ich es körperlich nicht schaffe.Vor kurzem habe ich gekündigt.Aufgrund der starken Rückenschmerzen habe ich mich darauf krank gemeldet.Jetzt wird natürlich häftig getratscht bei mir auf Arbeit,daß ich faulkrank mache...Kann mir der Arbeitgeber ein Strick daraus drehen?Ich habe eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung korrekt eingereicht....Können die mir was? Wie z.B.Lohnzurückhaltung?

Wär über Eure Erfahrungsberichte in ähnlichen Fällen dankbar...

Lieben Gruß
percy:weissnix:
 
Hallo Percy!

Wenn du deine Krankmeldung ordnungsgemäß eingereicht hast kann dir eigentlich keiner einen Strick daraus drehen, egal wieviel geredet wird.

Oder hast du bereits gekündigt?
Arbeitest du noch bei demselben Arbeitgeber?
Werde nicht ganz schlau aus deiner Beschreibung.

Viel Glück Skuld
 
Salut Percy,

ich nehme an du hast jetzt in deiner Kündigungsfrist den erneuten Krankenschein. Warum sollte Dir jemand daraus einen Strick drehen?:dudu:

:weissnix: Was ich aber nicht verstehe ist weshalb du gekündigt hast und deinen Dienstgeber aus der Pflicht gelassen hast.
Er ist verpflichtet dir ein Betriebliches Wiedereingliederungsmenagement (BEM) anzubieten und dir ggf eine entsprechenden "Schonposten" mit den Versicherungsträgern (Renten- u. Krankenkasse) einzurichten. Dies kann relativ kostenneutral für ihn geschehen.
 
Hallo RandyAndy,

Gekündigt habe ich, weil sich eine bessere Möglichkeit ergeben hat...Also nach meinem Austritt beim jetzigen Arbeitnehmer setze ich meine Arbeit fort,habe dort aber nicht mehr so krasse körperliche Belastung.
Ich hätte ja schon früher gekündigt,aber da hatte ich noch nichts fest in der Hand...Das war ein langer Prozess...und als ich es dann schwarz auf weiß hatte, daß ich was Neues habe, habe ich gekündigt...

Aus einem BEM kam mein Arbeitgeber fein raus, da ich eine Wiedereingliederungsmaßnahme von der Krankenkasse aus machen mußte...erst 4 Std,dann 6 Std und 7 Std stufenweise arbeiten.
Außerdem sagte mein Arbeitgeber, daß er keine Schonposition für mich hat,nicht in der Altenpflege...Ich habe ihm dazu ja Vorschläge gemacht...alles stoß auf taube Ohren...
Meine Befürchtung ist halt nur, daß irgendwelche Lohnkürzungen oder Lohnzurückhaltungen folgen könnten, da es auf Arbeit getratscht wird,daß ich faulkrank mache.Ich habe meine Kündigung abgegeben und am nächsten Tag habe ich mich krank gemeldet.Darf er das ? Obwohl ich einen korrekten Krankenschein abgegeben habe?
Mein anderes Problem ist: Ich bin jetzt eigentlich bis zum Antritt meines Resturlaubes krankgeschrieben.Das Wochenende vor dem Urlaub habe ich frei. Kann mich mein Arbeitgeber dazu verpflichten, daß ich das Wochenende vor dem Urlaub arbeite? :weissnix: :weissnix:

Bin echt ahnungslos,was all diese Dinge angeht...Habe zum ersten Mal in meinem Leben gekündigt....

Danke für Info und Tipps!!!!

Lieben Gruß
percy
 
Hi Skuld!!

Ich habe bereits gekündigt...habe einen Monat Kündigungsfrist...d.h., daß ich noch beim alten Arbeitgeber angestellt bin...Diesen Monat arbeite ich aber nicht, da ich erstmal arbeitsunfähig bin und danach meinen Resturlaub antrete.
Mein Arbeitgeber ist verärgert, weil ich nach der Abgabe meiner Kündigung mich krank gemeldet habe....

Ich hoffe, ich konnte es Dir verständlicher erklären....:thinker:

Lieben Gruß
percy
 
Hallo RandyAndy,

Gekündigt habe ich, weil sich eine bessere Möglichkeit ergeben hat...Also nach meinem Austritt beim jetzigen Arbeitnehmer setze ich meine Arbeit fort,habe dort aber nicht mehr so krasse körperliche Belastung.
Okay verstanden.
Ich hätte ja schon früher gekündigt,aber da hatte ich noch nichts fest in der Hand...Das war ein langer Prozess...und als ich es dann schwarz auf weiß hatte, daß ich was Neues habe, habe ich gekündigt...

Aus einem BEM kam mein Arbeitgeber fein raus, da ich eine Wiedereingliederungsmaßnahme von der Krankenkasse aus machen mußte...erst 4 Std,dann 6 Std und 7 Std stufenweise arbeiten.
Spielt keine Rolle aus dem BEM Kommt er nicht raus auch wenn du eine Arbeitserprobung, mit Hilfe der Krankenkasse gemacht hast.Diese kann jederzeit durch eine erneute Krankmeldung abgebrochen werden.
Außerdem sagte mein Arbeitgeber, daß er keine Schonposition für mich hat,nicht in der Altenpflege...Ich habe ihm dazu ja Vorschläge gemacht...alles stoß auf taube Ohren...
Kennt man, aber dies muß er im Fall der Fälle vor dem Arbeitgericht beweisen.
Meine Befürchtung ist halt nur, daß irgendwelche Lohnkürzungen oder Lohnzurückhaltungen folgen könnten, da es auf Arbeit getratscht wird,daß ich faulkrank mache.
Ja und spielt keine Rolle, Krankenschein ist Krankenschein, dein AG wird deinem Hausarzt wohl keinen Betrug anlasten, oder?
Ich habe meine Kündigung abgegeben und am nächsten Tag habe ich mich krank gemeldet.Darf er das ? Obwohl ich einen korrekten Krankenschein abgegeben habe?
Mein anderes Problem ist: Ich bin jetzt eigentlich bis zum Antritt meines Resturlaubes krankgeschrieben.Das Wochenende vor dem Urlaub habe ich frei. Kann mich mein Arbeitgeber dazu verpflichten, daß ich das Wochenende vor dem Urlaub arbeite? :weissnix: :weissnix:
Eigentlich ja, aber ich denke er wird wegen des "gestörten Vertrauensverhältnisses" keinen Gebrauch davon machen. Nur mit einem zufriedenstellenden Arbeitszeugnis, brauchst du erst einmal nicht zu rechnen, aber das kann man/frau einklagen.

Bin echt ahnungslos,was all diese Dinge angeht...Habe zum ersten Mal in meinem Leben gekündigt....

Danke für Info und Tipps!!!!
Bitteschön!!!!

Lieben Gruß
percy

Salut aus France (Ich arbeite aber in Deutschland):D
 
Alles verstanden!

Entspann dich, ich kann mich den Ausführungen von Randy Andy nur anschließen.

Viel Glück von Skuld:lol1:
 

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