Aufhebungsvertrag - danach Krankmeldung

Aber sie hat ihre Arbeitskraft ja eben nicht angeboten. Sie war krank und damit arbeitsunfähig. Dafür kann sie zwar nichts, aber der AG genauso wenig.

Der Rechtsanwalt sollte klären, was da machbar ist - könnte im Tarif- oder Arbeitsvertrag nicht festgehalten sein, dass bei einem Ausscheiden aus dem Betrieb etwaige Minusstunden verrechnet werden?
 
Aber sie hat ihre Arbeitskraft ja eben nicht angeboten. Sie war krank und damit arbeitsunfähig.
Aber sie war eben nicht mit ihrem vertraglichen Soll geplant. Sonst hätte sie nach dem Prinzip: Krank ist wie gearbeitet auch keine Minus-Std. gehabt. Zauberwort: Annahmeverzug.
 
Na ja, sie hat einen Aufhebungsvertrag unterschrieben, da war ja nicht mehr viel Zeit, die Minusstunden auszugleichen, selbst ohne Krankheit.

Der AG muss nicht unbedingt im Annahmeverzug sein. Stichwort: Arbeitszeitkonto.

Wie gesagt, sollte der Rechtsanwalt regeln, der wird ja sicher auch den Arbeitsvertrag etc. lesen.
 
Na ja, sie hat einen Aufhebungsvertrag unterschrieben, da war ja nicht mehr viel Zeit, die Minusstunden auszugleichen, selbst ohne Krankheit.

Hä? Seit wann sind denn Minusstunden im Krank auszugleichen? Manchmal scheinst du mir, du sitzt zu Hause bei deinen gestopften Socken und schimpfst einfach, weil es sich zu schimpfen lohnt. Sorry, aber so kommt es mir hier vor. Bei deiner Bibliograghie hier, die länger wie keine andere ist, wundern mich deine Prahlerei oder deine Präsenz nicht im geringsten mehr.
 
Mäßigung ist das Gebot der Stunde!

Durch Krank kommt ein AN nicht in Minus! Die Minusstunden kommen durch schlechte Planung für die der AN in aller Regel nix kann, daher haben Arbeitsgerichte in der Vergangenheit in solchen Fällen meistens Pro AN entschieden.
Aber vor Gericht und auf hoher See gilt: wir alle sind in Gottes Hand! Würde ich auf alle Fälle zum (von VERDI oder DBfK finanzierten) Anwalt tabsen und mir Beistand holen um zu Prüfen was im Kongeten Fall meine Optionen sind. Ohne alle Facts zu kennen und bei fehlendem rechtlichen Backround, ist das hier wie im Nebel stochern (oder in Nardes frischgeputzte Kristallkugel schauen)!
 
Mäßigung ist das Gebot der Stunde!

Durch Krank kommt ein AN nicht in Minus! Die Minusstunden kommen durch schlechte Planung für die der AN in aller Regel nix kann, daher haben Arbeitsgerichte in der Vergangenheit in solchen Fällen meistens Pro AN entschieden.
Aber vor Gericht und auf hoher See gilt: wir alle sind in Gottes Hand! Würde ich auf alle Fälle zum (von VERDI oder DBfK finanzierten) Anwalt tabsen und mir Beistand holen um zu Prüfen was im Kongeten Fall meine Optionen sind. Ohne alle Facts zu kennen und bei fehlendem rechtlichen Backround, ist das hier wie im Nebel stochern (oder in Nardes frischgeputzte Kristallkugel schauen)!
Ich gehe mit matras Ansicht konform. Wir können hier noch 3 Seiten mit sinnlosen Diskussionen verschwenden ohne das wir auf einen grünen Zweig kommen. Ich gehe zwar auch ehr davon aus, dass der AG an dem Minusstunden "schuld" ist und nun die Konsequenzen tragen muss sprich trotzdem das volle Arbeitsentgeld zahlen, aber letzten Endes wird nur der Richter tatsächlich entscheiden können, wer "Recht" bekommt und wer nicht.
Natürlich wäre es besser gewesen, es auf die Kündigung anzulegen statt einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben, aber nun ist es eben zu spät sich darüber einen Kopf zu zerbrechen. Man macht Fehler, damit man aus Ihnen lernen kann.

Also ab zum Berufsverband oder zu verdi und sich da Hilfe holen. Da bekommst du sie und die wissen auch genau was sie machen, da die sich mit dererlei Dingen auskennen
 
Verdi bzw. Berufsverband finanzieren nur den Rechtsbeistand für Mitglieder. Wenn dort keine Mitgliedschaft dann den Anwalt nach Prozesskostenbeihilfe fragen.

Elisabeth
 
Jetzt hast Du meine Hoffnung Mitglieder für den Einen oder Anderen Verband/Gewerkschaft zu ködern vereitelt!!!
 
Berufsverband und Gewerkschaft haben (hoffentlich) mehr zu bieten als eine Rechtsberatung bzw. einen Rechtsbeistand. Wenn ich jahrelang gezahlte Miitgliedsbeiträge mit den Kosten eines Anwaltes vergleiche... .

Wenn ich aber z.B. schon mindestens 3 Monate Mitglied von verdi bin, dann dürfte es wohl mehr als nahe liegen, mich durch verdi vertreten zu lassen.

Elisabeth
 
Ich frage mich wieviel Minusstunden mal in einem Jahr sammeln kann die ein Abzug von 500€ rechtfertigen:weissnix: hast du denn etwas schriftliches bekommen mit einer Auflistung der Abzüge? Ich würde mich einfach mal mit einer Gewerkschaft in Verbindung setzen und deine Lage schildern. Ich selber hatte vor Monaten auch riesen Probleme mit meinem Arbeitgeber wegen nicht eingehaltener mündlicher Zusagen. Ich habe mich erst an den Betriebsrat und dieser dann zusammen mit mir an Ver.di gewendet. In meinem Fall konnte das Problem ganz gut gelöst werden, mit einem freundlichen aber klar zu verstehenden Brief wurde eine Lösung gefunden. Also muss nicht immer sofort der Schritt vor Gericht sein, ich glaube da sind doch beiden Seiten froh, wenn so eine Lösung gefunden werden kann und wenn nicht dann kann dir eine Gewerkschaft mit Sicherheit auch weiterhelfen! :boxen:
 
dann kann dir eine Gewerkschaft mit Sicherheit auch weiterhelfen!...

Beratung kostet für Nichtmitglieder bei Verdi 15 € pro angesprochener Viertelstunde .Da wird aber nur beraten ,handeln tut Verdi in solchen Fällen nicht .
Also honey ganz schnell zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht .
 
Ich frage mich wieviel Minusstunden mal in einem Jahr sammeln kann die ein Abzug von 500€ rechtfertigen:weissnix:
Das entspräche im TVÖD ungefähr 20% - 25% des Bruttolohnes, je nach Entgeltgruppe und -stufe. Auf die monatliche Arbeitszeit umgerechnet wäre das ca. eine Woche - die kann jetzt innerhalb eines Jahres leicht entstehen, sowohl im Plus als auch im Minus.
 
Vielen Dank für die vielen Beiträge. Ich habe mich mit dem DbFk in Verbindung gesetzt und es ist nicht gerechtfertigt diese vom Lohn abzuziehen. Ich werde schrieftlich Widerspruch einlegen und hoffe es passiert etwas wenn nicht gehe ich damit vor Gericht. Es sind grob 38 Minusstunden um die es sich handelt.

ich habe heute mit der Pflegedirektion telefonisch Rücksprache gehalten und mir wurde erklärt, dass die Minusstunden dadurch entstanden sind, dass ich früher gegangen bin und im Nachtdienst frei bekommen habe. Es handelt sich um 38 Stunden. Es sind zudem 3 Urlaubstage zu viel berechnet worden. Was ist eure Meinung dazu?
 
Wie- "früher gegangen"? Mitten aus dem Dienst? Bist du an dem Tag zum Arzt gegangen und hast dich krank schreiben lassen? Wurde der Nachtdienst wegen der schriftlich eingegangenen Krankschreibung verlegt? Oder wurde dir im Voraus frei gewehrt und du bist nun in der eigentlich vorgesehenen Arbeitszeit krank geworden? I-wie alles ein bisschen eigenartig.

Wenn drei Urlaubstage zuviel berechnet wurden- da kannst wohl nix machen wenn du die schon genommen hast. Die kann der AG zurück fordern.

Elisabeth
 
Der Urlaub musste im Januar/Februar für das gesamte Jahr eingetragen werden, dabei habe ich für das Jahr gesehen 3 Tage zu viel genommen nach dem Aufhebungsvertrag.
Früher gegangen dabei handelt sich um 10- 20 Minuten vor Dienstschluss.
Nachtdienst musste ich nicht machen da wir nur 20 Patienten hatten und 2 zu viel wären.
 
Wenn der Dienstplan verändert wird, ist das Sache des AGs. Da wird es ja sicher einen Plan geben, der diese Veränderung nachweist. Um wieviele Nächte ging es da? Der AG wird doch sicher einen anderen Dienst statt des ND geplant haben.

Zu den Minuten? Ist das die Norm oder die absolute Ausnahme gewesen?

Elisabeth
 
Es ist die Ausnahme gewesen nachdem ich mich entscheiden musste zwischen der fristlosen Kündigung oder Aufhebungsvertrag. Bin eigentlich immer bis zum Schluss geblieben. Es ging um 1 Nacht und 2 Tage habe ich frei bekomen nachdem mir gesagt worden ist ob ich eine fristlose Kündigung möchte oder Aufhebungsvertag.
 
Kann es sein, dass dein Aufhebungsvertrag auf den Tag datiert, an dem du ihn unterschreiben hast?

Elisabeth
 
Wenn drei Urlaubstage zuviel berechnet wurden- da kannst wohl nix machen wenn du die schon genommen hast. Die kann der AG zurück fordern.
Da bin ich nicht sicher. Das Bundesurlaubsgesetz sagt was anderes: BUrlG - Einzelnorm

Allerdings ist die TE nicht in der ersten Hälfte des Kalenderjahres ausgeschieden. Bezieht sich der Passus auf die Wartezeit oder das Ausscheiden?

Laut §6 wird der "zuviel" gegebene Urlaub aber mit dem beim neuen AG verrechnet: BUrlG - Einzelnorm
 

Ähnliche Themen