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Auskurieren und nochmals zum Arzt um eine weitere Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu bekommen.
Keiner hat was davon, wenn du Patienten oder Kollegen ansteckst und krankheitsbedingt eh nicht wie sonst belastbar bist. Die genannten 30 Tage (wohl möglich von deiner Schule so genannt) sind eine grobe bzw. minimale Schätzung. Lt. Gesetz sind es 10 Prozent der Praxis und 10 Prozent der Theorie die du folgenlos versäumen darfst (z.B. wegen Krankheit, exklusive Urlaub, Schwangerschaft extra geregelt).
In der Regel habt ihr etwas mehr Stunden in Theorie und Praxis über die 3 Jahre verplant, als mindestens vom Gesetz verlangt - darum wäre die beste Stelle für Nachfragen bzw. genauere Infos deine Schule bzw. Kursleitung. Möglich, dass da doch etwas mehr "Platz" für das Zeigen von Verantwortung im Krankheitsfall gegenüber Patienten und Kollegen ist, wenn du schon so beinander wie beschrieben bist
Moment mal, als ich meine Antwort verfasst habe war das noch eine andere, situationsbezogene/kontextuiertere und detailliertere Frage! Wo ich gerade die Antwort von @Jillian (#4) lese fällt mir das erst auf. Man beachte die Edit-Doku im Fuß des ersten Beitrag.
Im Groben: Ausbildung im Pädiatrie-Einsatz, nach einigen Tagen noch nicht ausreichend genesen, Folge-AU vom Arzt (bis Freitag/Gestern lag wohl eine AU vor) holen oder trotzdem zum Dienst erscheinen?... und der damit zusammenhängenden Fehlzeitenproblematik in der Ausbildung. Daher meine ausführendere Antwort in #2.