Kollektive Abmahnung wegen Dekubitus?

Cute Mary

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Hallo,

Auf unserer Station hat ein Patient leider einen Dekubitus bekommen. Der Patient lag ca. 3 Wochen auf der Station. Leider wurde auf Grund der angespannten Personalsituation kaum etwas zu dem Patienten im Pflegebericht dokumentiert.

Wann genau der Dekubitus entstanden ist, kann nicht mehr nachvollzogen werden. Irgendwann in der 3. Woche wurde erstmals von einer Kollegin ein Dekubitus Grad 2 am Steiss dokumentiert.

Nun haben alle Pflegekräfte, die in den 3 Wochen des Aufenthalts dieses Patienten im Dienst waren kollektiv eine Abmahnung erhalten.

Ich war in dem Zeitraum, in dem der Patient bei uns lang zwei Mal im Dienst, war aber soweit ich mich erinnern kann für den Patienten nicht zuständig, da wir auf der Station Bereichspflege durchführen. Mein Name taucht auch nirgendwo in der Pflegedokumentation oder sonst wo auf. Das trifft aber auf mehrere Kollegen ebenso zu, die auch eine Abmahnung erhalten haben.

Es scheint wohl so zu sein, dass der Arbeitgeber selbst nicht weiss, wann der Dekubitus entstanden ist, wer genau daran Schuld ist und wen er dafür zur Verantwortung ziehen soll. Und deshalb wird einfach kollektiv abgemahnt.

Ich finde das sehr ungerecht und glaube auch nicht, dass das so in Ordnung ist. Muss eine Abmahnung nicht mit einem konkreten persönlichen Fehlverhalten begründet werden? Das ist hier aber nicht der Fall. Die Abmahnung wird nur damit begründet, dass halt auf unserer Station ein Dekubitus entstanden ist und ich auf dieser Station arbeite. Das kann doch nicht richtig sein.

Klar, auf einer Station arbeitet man im Team. Aber wenn ich z.B. im Frühdienst die Dekubitusprophylaxe vernünftig durchführe und die Kollegen im Spät- und Nachtdienst tun dies nicht und der Patient hat am nächsten Morgen einen Dekubitus, kann man mich doch nicht dafür verantwortlich machen.

Und in diesem Fall hier habe ich persönlich den betroffenen Patienten ja noch nicht mal gepflegt, sondern war nur zwei Mal im 3-wöchigen Aufenthaltszeitraum des Patienten im Dienst.

Würdet ihr sowas hinnehmen bzw. muss man sowas halt als Team tragen? Viele Kollegen sind der Meinung, dass wir das hinnehmen müssten, weil "wir" schliesslich den Mist gebaut hätten. Ich möchte das aber nicht akzeptieren, weil ich persönlich mir nichts vorzuwerfen habe und ich nicht einsehe, warum ich für die Fehler anderer mitbestraft werden sollte.
 
Hallo Cuty Mary,

bitte sofort Einspruch einlegen!

Es ist so nicht rechtens, denn:
1. der AG muss das abgemahnte Verhalten genau beschreiben, mit Datum und Uhrzeit.
Pauschales Hinweise, wie in eurem Falle sind nicht zulässig.
2. mangelhafte Arbeitsleistungen sind kein Grund für eine Abmahnung, sondern es muss ein Vertragsverstoß vorliegen.
Ein Dekubitus ist kein Vertragsverstoß, oder steht in eurem Arbeitsvertrag, dass kein Patient einen Dekubitus
bekommen darf.

Eine Abmahnung wird in der Personalakte eingetragen, das ist dir schon klar?
Ich würde nicht wollen, dass dort ein Eintrag gemacht wird, für einen Verstoß, den ich nicht gemacht habe, nur weil der AG zu bequem ist, den eigentlichen Verursacher zu finden.
Und selbst, wenn der Pflegefehler gefunden wurde, ist das immer noch kein Abmahnungsgrund!!

Das musst du nicht hinnehmen und das Team muss das auch nicht tragen, auch wenn scheinbar das "gesamte Team" Mist gebaut hat.
Der AG muss der Sache auf den Grund gehen und anhand einer ordentlichen Dokumentation herausfinden, wer genau für diesen Patienten zuständig war.

Sei kein "Schaf" und lass dich nicht "opfern"! Auch du hast Rechte, also nutze sie und gehe gegen die Abmahnung sofort schriftlich vor.
Falls euer Betrieb einen BR oder eine AV hat, beziehe diese mit ein oder geh zum Anwalt für Arbeitsrecht.

LG opjutti
 
Auf unserer Station hat ein Patient leider einen Dekubitus bekommen. Der Patient lag ca. 3 Wochen auf der Station. Leider wurde auf Grund der angespannten Personalsituation kaum etwas zu dem Patienten im Pflegebericht dokumentiert.

Wann genau der Dekubitus entstanden ist, kann nicht mehr nachvollzogen werden. Irgendwann in der 3. Woche wurde erstmals von einer Kollegin ein Dekubitus Grad 2 am Steiss dokumentiert.
Obwohl ich natürlich vollstes Verständnis dafür habe, daß solche Sachen ausgerechnet bei angespannter Personalsituation passieren, ist es natürlich auf deutsch gesagt Sch***e, daß es da auch keine vernünftige Doku gegeben hat. Das ist natürlich das A und O, um sich (auch als Einrichtung) abzusichern.
Auf der anderen Seite muß ich mal fragen, ob ihr in der angespannten Situation eine Entlastungsanzeige gemacht und dadurch der PDL signalisiert habt, daß es gefährlich wird? Nur so kann die natürlich überhaupt reagieren.
Ansonsten stimme ich aber opjutti 100% zu. Man könnte die Entstehung des Dekubitus auch als Organisationsversagen bzw. -verschulden werten. Voraussetzung dafür ist aber immer, daß die Leitung auch bescheid wußte.
 
In dem Schreiben der Abmahnung/Ermahnung steht sinngemäss nur drin, dass der Patient halt auf der Station nicht richtig versorgt und nicht vernünftig dokumentiert wurde und ich deshalb gegen meine Verpflichtungen aus dem Arbeitsvertrag verstossen hätte. Es haben auch alle Mitarbeiter der Station das identische Schreiben erhalten. Es wird nicht erwähnt, wer, was, wann genau falsch oder nicht gemacht haben soll. Der Arbeitgeber weiss ja scheinbar noch nicht mal, welche Pflegekräfte überhaupt wann für den Patienten zuständig waren. Das lässt sich wohl auch nicht mehr rekonstruieren, ausser halt bei denen, die die Pflegemassnahmen abgezeichnet haben.

Die angespannte Personalsituation ist hier Dauerzustand. Der PDL ist das auch bekannt. Aber die personelle Besetzung ist angeblich "ausreichend" und es wird halt erwartet, dass wir damit gut arbeiten. Dass das völlig unrealistisch und praxisfern ist dürfte der PDL klar sein, interessiert aber nicht. Bei uns im Haus herrscht Sparkurs. Es wurden sogar noch Stellen abgebaut um Geld einzusparen. Dass die Patienten dadurch schlechter versorgt werden, wird halt hingenommen. Entlastungsanzeigen haben wir schon viele geschrieben, wird aber immer nur unter Hinweis abgebügelt, wir wären nach den offiziellen Vorgaben "gut besetzt". Aber das ist ja ein allgemeines Problem, wie es sicher in vielen Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen herrscht.

Aber mir geht es eigentlich nur darum, dass ich mir persönlich nichts vorzuwerfen habe und der Arbeitgeber mit persönlich ja auch nichts konkretes vorwirft. Es hat sowas von "Mitgefangen - Mitgehangen".

Reicht es, wenn ich erstmal einfach selbst schriftlich Widerspruch einlege? Ich möchte ungern gleich zu einem Anwalt gehen, weil das erstens Geld kostet und gleich sowas von "schweren Geschützen" hat.
 
Ist natürlich Unsinn eine Kollektivabmahnung gibt es nicht und hätte deshalb vor dem Arbeitsgericht keinen Bestand.
Frage mich ein AG auf so eine blöde Idee kommt:wut:
Entweder er hat keine Ahnung vom Arbeitsrecht oder hält seine MA für ziemlich blöd.

Du brauchst gar nichts zu machen.


Reicht es, wenn ich erstmal einfach selbst schriftlich Widerspruch einlege?
Du legst keinen Widerspruch ein sondern erstellst eine Gegendarstellung mit der Bitte diese zur Personalakte zu nehmen.
Nur - was soll das bringen?
Der AG - die PDL - wird die Abmahnungen nicht zurücknehmen - dabei würde er/sie ja das Gesicht verlieren.
Also - was willst du erreichen?
Entfernung der Abm.v - dann wirst du wahrscheinlich um einen Rechtsanwalt der Druck macht, nicht drum rum kommen.
Gegendarstellung zur Personalakte?
Dann bleibt die Abmahnung trotzdem - bringt nix.
ausser
dass du in deiner Gegendarstellung sehr darauf achten mußt, was du schreibst, ohne vielleicht irgendwelche Sachverhalte evtl. unbeabsichtigt zu bestätigen.
Deshalb habe ich nicht eine Gegendarstellung geschrieben oder dazu geraten, sondern geraten nach 2Jahren einen Antrag zu stellen auf
Entfernung der Abmahnung aus dem Personalakt.

Noch eine Anmerkung:
Wenn der AG meint zu solchen abstrusen Maßnahmen greifen zu müssen, die nicht mal vom Arbeitsrecht gedeckt sind, würde ich MIR überlegen ob das noch der richtige AG für mich ist?
 
und die Abmahnung ist kein schweres Geschütz?

Doch, allerdings steht "Ermahnung" oben drüber. Aber es klingt halt wie eine Abmahnung.

Ich dachte mir halt es wäre sinnvoller erstmal eine vernünftige Gegendarstellung zu schreiben, aus der für den AG eigentlich absolut klar erkennbar sein sollte, dass seine Ermahnung/Abmahnung absolut falsch ist. Vielleicht wird sie dann einfach zurückgenommen.

Wenn der AG dann trotzig darauf beharrt, kann man ja immer noch zu einem Anwalt gehen.
 
Ist es jetzt eine Abmahnung oder nicht? Es wirkt auf mich wie eine Eierei und Gut Wetter behalten. Schon mal an AG Wechsel gedacht? An eine Berufsorganisation, die dich unterstützen würde? Ich bin orgamisiert, ich habe meinem AG schon mal die GelbRote Karte zeigen können - seitdem erfahre ich übrigens mehr Respekt.
 
und baller deinen AG in zukunft täglich mit überlastungsanzeigen voll... und nicht mehr einspringen und solche dinge.. meine fresse ihr seit doch in der Positon da mal ne ansage zu machen. was denkst du wie die schauen wenn da plötzlich 25 Kündigungen auf dem tisch liegen??
 
Ja nu, das sind aber zwei völlig verschiedene Dinge.
Eine Abmahnung ist an bestimmte Formen gebunden und hat im Zweifelsfalle arbeitsrechtliche Konsequenzen.
Eine Ermahnung ist ein an keine Form gebunden.
Ist sowas wie:
du, du mach das nicht noch mal, das will ich nicht mehr Sehen.

Arbeitsrechtlich ohne Konsequenzen und der AG hat auch nach aussen hin gezeigt, gegenüber Angehörigen und als Vorbeugung ggf. gegen Regress, dass er gehandelt hat und er keinesfalls einfach so zur Tagesordnung übergeht, sondern auch gewillt ist dies abzustellen - zumindest nach aussen dokumentiert.

Dass dich das ärgert kann ich verstehen, würde mich auch.
Aber die Ermahnung ist das Papier nicht wert auf dem es steht und mir wäre es auch nicht Wert da ein Fass aufzumachen. Höchstens daraus persönliche Konsequenzen zu ziehen.

Eine Gegendarstellung ist die Mühe, Zeit und Papier nicht wert, denn die Interessiert sowieso niemand.
Wird zur Kenntnis genommen - vielleicht - oder nur abgeheftet - und dann?

Manchmal lohnt sich das Kämpfen nicht - verbraucht Energie, weil ich damit nichts erreiche, wenn ich nicht bereit bin bis ganz zum Ende zu gehen.
Wie geschrieben persönliche Konsequenzen sind was anderes.
 
Wie gesagt, in dem Schreiben steht "Ermahnung", aber ich habe im Internet etwas recherchiert und herausgefunden, dass eine Abmahnung auch "Ermahnung" genannt werden kann. Was es nun ganz genau ist, weiss ich nicht. Ich habe mit sowas bisher zum Glück keine Erfahrung. Der Betriebsrat meinte, auch eine Ermahnung komme in die Personalakte.

Ist mir eigentlich auch egal, ob Abmahnung oder Ermahnung. Ich habe mir nichts persönlich zu Schulden kommen lassen und sehe darum eigentlich auch nicht ein, warum ich dann sowas bekommen sollte. Ich möchte nicht, dass irgendwas über mich in der Personalakte steht, was einfach falsch ist.
 
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Vielleicht täusche ich mich, aber muss eine Abmahnung nicht vom Abgemahnten unterschrieben werden. Ist das noch so? (Ich hab schon so lange keine mehr bekommen ... grins und die ungerechtfertigte Letzte wurde von mir nicht unterschrieben und nach dem weiteren Procedere für Nichtig erklärt)
Wenn ja, wurde die Unterschrift geleistet?
VG Lusche
 
dass eine Abmahnung auch "Ermahnung" genannt werden kann.
nein kann sie nicht, denn eine Abmahnung ist definiert im Arbeitsrecht und bei dieser hat der AG eine bestimmte Form einzuhalten. Wenn z.B. die Form nicht eingehalten wird ist eine Abmahnung ungültig/nichtig selbst wenn der sachliche Inhalt stimmen würde.
Bei einer Ermahnung kann der AG schreiben was und wie er will.

Ich möchte nicht, dass irgendwas über mich in der Personalakte steht, was einfach falsch ist.
Ja dann, wenn du die Backen aufbläst, dann mußt du auch pfeifen - heißt:
Wenn der AG auf deine Bitte die Ermahnung zu entfernen nicht reagiert, dann mußt du bereit sein auch zum RA zu gehen und sogar bis zum Arbeitsgericht. Alles andere ist verschwendete Energie.
Wie ich oben schon geschrieben habe - kann er eigentlich nicht, wenn er nicht das Gesicht verlieren will.


Der Betriebsrat meinte, auch eine Ermahnung komme in die Personalakte.
Auch andere Dinge kommen in die Personalakte - so what - die Frage ist doch nicht kommts rein - sondern was hat oder hätte das für Konsequenzen.
Eben
keine

Vielleicht täusche ich mich, aber muss eine Abmahnung nicht vom Abgemahnten unterschrieben werden. Ist das noch so?
Nein, war noch nie so. Dann bräuchte ich nur nicht Unterschreiben und der AG könnte keine Abmahnungen mehr verteilen - nein natürlich nicht.

Was du unterschreiben hast war und ist der Empfang, wenn diese nicht per Einschreiben kommt.
 
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Ich würde mir die Abmahnung aufs Klo hängen und lachen. Nein im Ernst, eine Kollektive Abmahnung in deinem Fall ist das Papier nicht Wert auf dem es steht. Was macht es denn schon aus wenn es in deiner Personalakte steht? Bei einer Gegendarstellung lieferst du dem Arbeitgeber nur Handwerkszeug wie er es denn richtig machen muß. Du kannst eine Gegegdarstellung schreiben und sie dem Betriebsrat aushändigen, sollte dann noch irgendwas rechtliches nachkommen weiß der schon mal Bescheid. Auf jeden Fall solltets du die Gegendarstellung für dich schreiben und in deine Unterlagen abheften. Wenn was nachkommt, weiß Monate später keiner mehr so richtig was da los war. Und für die Zukunft, Gefährdungsanzeigen schreiben wenn notwendig und immer eine Kopie davon mit nach Hause nehmen.
Alesig
 
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Ich kann verstehen, dass Cute Mary gegen etwas vorgehen will, was ihr zu Unrecht unterstellt wurde. Ob die Abmahnung irgendwann zum Tragen kommt, rechtlich korrekt ist oder nicht. Natürlich sollte sie dabei überlegen, ob sie den Weg bis zum Ende gehen möchte, da sie sich ansonsten eher mehr schadet. Dass dieser AG für meine Begriffe völlig unprofessionell handelt und scheinbar zweifelhafte Führungseigenschaften besitzt ist erst mal irrelevant. Für mich wäre es wichtig, dass er, zumindest von mir, weiß, dass er so nicht mit mir umgehen kann. Ich würde nicht mal ausschließen, dass er die Er/Abmahnung zurücknimmt. Ich würde eine Gegendarstellung schreiben, ihn zur Rücknahme der Er/Abmahnung auffordern und nach einigen Monaten Einsicht in meine Personalakte verlangen.
Das würde ich nicht mal mit den Kollegen besprechen, da jeder einzeln handeln muss.
 
Immens wichtig sind Überlastungsanzeigen/Anzeigen unerwünschter Vorkommnisse! Wir schreiben die dauernd für alles Mögliche. Das ist kein Zeitvertreib, sondern nimmt dem Arbeitgeber auch die Möglichkeit, sich rauszureden (wie im gegebenen Fall). Kann man nachweisen, dass der AG Kenntnis hatte vom Problem (z.B. hier nicht genügend Personal, um eine sichere Dekubitusprophylaxe sicherzustellen oder auch einfach eine gescheite Dokumentation anzuordnen etc), ist man selbst aus dem Schneider. Dann muss der AG dafür geradestehen, warum er den Missstand nicht abgestellt hat.

Ich würde jetzt nicht den Kopf einziehen, sondern ihn damit zuballern als Dank für die Sparmassnahmen und den Druck auf diejenigen, die sie ausbaden müssen.
 
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