Hallo zusammen,
um noch eine weitere Möglichkeit zum Vorlegen des Führungszeungnisses einzuwerfen:
Ich mache momentan eine Ausbildung, bei meinen Arbeitgeber (öffentlich) muss man das Führungszeugnis nach dem erfolgreichen Vorstellungsgespräch vorlegen,damit man nachweisen kann, das derzeit keine strafrechtlichen Gründe gegen eine Einstellung sprechen.
Und dann noch ein weiteres mal kurz vor Erteilung der Erlaubnis zum Führen des "Krankenschwester/pfleger"- Titels. Also praktisch 3 Jahre später (wenn alles planmäßig verläuft), während des Examens.
Du kannst ja auch noch mal bei deinem dich verurteilenden Gericht nachfragen, wann genau der Eintrag gelöscht wird.
Btw.: Hoffe das es nicht hier schon irgendwo steht und ich es überlesen hab
um noch eine weitere Möglichkeit zum Vorlegen des Führungszeungnisses einzuwerfen:
Ich mache momentan eine Ausbildung, bei meinen Arbeitgeber (öffentlich) muss man das Führungszeugnis nach dem erfolgreichen Vorstellungsgespräch vorlegen,damit man nachweisen kann, das derzeit keine strafrechtlichen Gründe gegen eine Einstellung sprechen.
Und dann noch ein weiteres mal kurz vor Erteilung der Erlaubnis zum Führen des "Krankenschwester/pfleger"- Titels. Also praktisch 3 Jahre später (wenn alles planmäßig verläuft), während des Examens.
Du kannst ja auch noch mal bei deinem dich verurteilenden Gericht nachfragen, wann genau der Eintrag gelöscht wird.
Btw.: Hoffe das es nicht hier schon irgendwo steht und ich es überlesen hab