Führungszeugnis

Hallo zusammen,

um noch eine weitere Möglichkeit zum Vorlegen des Führungszeungnisses einzuwerfen:
Ich mache momentan eine Ausbildung, bei meinen Arbeitgeber (öffentlich) muss man das Führungszeugnis nach dem erfolgreichen Vorstellungsgespräch vorlegen,damit man nachweisen kann, das derzeit keine strafrechtlichen Gründe gegen eine Einstellung sprechen.
Und dann noch ein weiteres mal kurz vor Erteilung der Erlaubnis zum Führen des "Krankenschwester/pfleger"- Titels. Also praktisch 3 Jahre später (wenn alles planmäßig verläuft), während des Examens.
Du kannst ja auch noch mal bei deinem dich verurteilenden Gericht nachfragen, wann genau der Eintrag gelöscht wird.

Btw.: Hoffe das es nicht hier schon irgendwo steht und ich es überlesen hab
 
Hallo Leute,

nachdem ich hier schon die ein oder andere gute Antwort gelesen habe, habe ich mich entschlossen, auf diesem Wege auch eine kleine Frage zu stellen, die der des Fragestellers ziemlich ähnelt (deshalb kein neuer Thread :roll:).

Meine Freundin ist im 2ten Lehrjahr zur Altenpflegerin. Jetzt hat sie eine Anklage wegen Körperverletzung am Hals. Zwar nur wegen ner Backpfeife, aber Körperverletzung ist eben Körperverletzung. Habt ihr Erfahrungen, wie es mit der Ausbildung weitergehen kann? Hat die Zulassung etwas mit der Höhe der Strafe zu tun? Falls ja, wo ist hier die Grenze?

Vielen Dank schon mal für eure Antworten!!
 
Kommt aufs Strafmaß an. Wenn dieses (ich glaube) dreißig Tagessätze überschreitet, gibt es einen Eintrag im Führungszeugnis. Dieses wiederum wird dem Regierungspräsidium vor der Prüfung vorgelegt, und diese können die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung verweigern.

Sie hat hoffentlich keine BewohnerIn geschlagen. In diesem Fall hätte sie nämlich - völlig zu Recht - arbeitsrechtliche Konsequenzen zu befürchten. Würde das nicht sogar für eine fristlose Entlassung reichen?
 
Die Körperverletzung hat sie natürlich nicht bei der Arbeit gemacht. Es war auf einer Party. Hatte also nichts mit der Ausbildung zu tun. Dort verhält sie sich sehr vorschriftsmäßig und wird auch von Bewohnern und Kollegen sehr geschätzt.
Ich finde es eben deshalöb so schade, da sie viel für die Ausbildung investiert. Sie ist sehr engagiert bei der Arbeit und in der Schule ist sie die Klassenbeste. Das hilft aber in dem Fall wohl nicht weiter...

Du hast geschrieben, "können verweigern". Heißt das, das Regierungspräsidium kann auch anders entscheiden? Z.B. wenn eine Wiederholungsgefahr ausgeschlossen ist oder so? Oder wenn sie - wie beschrieben - bei der Arbeit immer korrekt gehandelt hat.
 
Mach dir keinen Stress.

Wenns nur ne Backpfeife war, die nicht gleich zum Kieferbruch geführt oder Zähne gekostet hat, dann ist da nix im Führungszeugnis.
Gehe mal davon aus, dass es bei einer Geldstrafe bleibt.
Je nach Alter sogar evtl. nach Jugendstrafrecht relativ gering.

@claudia: es sind 90 Tagessätze und das ist für eine Ersttat schon recht viel.
Da muss schon einiges kaputt gegangen sein.
 
dann bin ich ja beruhigt. :razz1:
Vielen Dank für eure Antworten! Die haben doch schon sehr geholfen.
 

Ähnliche Themen