Eintrag ins Führungszeugnis

pauline061

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Hallo.

Ich bin neu hier. Ich bin 48 Jahre alt und starte nochmal voll durch. Ich werde ab 01.04.2021 eine Ausbildung zur Pflegefachfrau machen. Habe diesen Ausbildungsplatz durch die Bundesagentur für Arbeit bekommen.
Jetzt wird von mir ein Polizeiliches Führungszeugnis verlangt. Ich habe aber einen Eintrag drin, und zwar hatte ich damals Riesen Ärger mit dem Arbeitsamt
weil ich angeblich damals nicht Bescheid gesagt hatte das ich eine neue Arbeit hätte und mir zuviel Leistungen gezahlt worden sind.

Ich legte wieder Widerspruch ein. Das ganze endete dann vor Gericht. Jetzt hatte ich ein Führungszeugnis beantragt und falle aus allen Wolken das dieses
Gerichtsverfahren drin steht das ich wegen Betrug verurteilt wurde. Hatte damals einen Pflichtverteidiger der eine Pflaume war und mir nicht zur Seite stand.

Habe Nachforschungen angestellt beim Gericht und man teilte mir mit das alles meinem Pflichtverteidiger mitgeteilt wurde. Habe den Pflichtverteidiger zur Rede gestellt.
Das Urteil lautet 4 Monate auf Bewährung. 2 Jahre Bewährungsfrist. Es wäre dann Ende Juni 2022 alles erledigt.

Hatte noch nie mit dem Gesetz Probleme.!!! Jetzt habe ich natürlich Riesen Bammel das ich meine Ausbildung nicht antreten kann. Vertrag ist schon unterschrieben.
BItte nur ernst gemeinte und hilfreiche Antworten. Vielen Dank
 
Lese dich mal durch die entsprechenden Paragraphen. Und zwar im Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister auch kurz BZRG genannt. Darin steht alles, wann genau eingetragen wird, wie lange so ein Eintrag drin stehen bleibt und so weiter.
 
Das habe ich auch schon rausgefunden, meine Frage war eigentlich ob jetzt meine Ausbildungsstelle in Gefahr ist oder sogar futsch ist.!!!
 
Das muss die Ausbildungsstätte entscheiden. Da gibt es komplett unterschiedliche Vorgehensweise und auch Aussagen. Für einige ist eine Eintragung ein komplettes NoGo, andere wollen eine Entwicklung in der Persönlichkeit erkennen und denjenigen eine Chance geben.
 
Jetzt hatte ich ein Führungszeugnis beantragt und falle aus allen Wolken das dieses
Gerichtsverfahren drin steht das ich wegen Betrug verurteilt wurde. Hatte damals einen Pflichtverteidiger der eine Pflaume war und mir nicht zur Seite stand.

Habe Nachforschungen angestellt beim Gericht und man teilte mir mit das alles meinem Pflichtverteidiger mitgeteilt wurde. Habe den Pflichtverteidiger zur Rede gestellt.
Das Urteil lautet 4 Monate auf Bewährung. 2 Jahre Bewährungsfrist. Es wäre dann Ende Juni 2022 alles erledigt.
Wie kann es sein, daß Du von Deinem eigenen Urteil nichts mitbekommen hast? Warst Du nicht dabei?
 
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Hallo. Beim ersten Mal war ich dabei dann wurde es vertagt, beim 2ten Mal nein, nur mein Anwalt.
 
Dann muss Dir trotzdem das Urteil schriftlich zugestellt werden.
 
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Es wurde an meinen Pflichtverteidiger geschickt, der aber angeblich soviel Termine hatte das er es verschwitzt hatte, Hätte ich mir einen gescheiten Anwalt leisten können wäre es wahrscheinlich anderst ausgegangen für mich. Aber jetzt ist es nunmal leider so.!!! Ich habe mein Lehrgeld teuer bezahlt. Meine Angst ist jetzt einfach das ich meinen Ausbildungsplatz durch das verliere. Den Vertrag habe ich schon unterschrieben und der Betrieb auch.
 
Entschuldigung dass ich das so offen sage, aber für Nett fehlen mir die Worte: Dir fällt jetzt erst auf und ein, dass du von damals kein Urteil vorliegen hast? Ist dir nicht früher in den Sinn gekommen, da mal nachzuforschen? Das muss doch der 1. Impuls sein, nach dem Datum des Urteilsspruchs, bei dem man nicht persönlich anwesend sein kann, das Ergebnis herauszufinden. Wieso man sowas so lange schleifen lassen kann, bis es dir jetzt auf die Füße fällt, ist mir unbegreiflich.

Wäre ich verantwortlicher Personaler, würde ich dich aufgrund solches Verhaltens nicht bevorzugt einstellen. Deine Sorgfaltspflicht scheint nicht auf der Höhe des Möglichen zu sein, wenn du solche wichtigen Dinge nicht selbständig organisieren kannst.
 
Hallo Jillian. Nein ich entschuldige nicht. Ich wusste nicht das du fehlerfrei bist. Aber schön auch mal von so einem Menschen eine Meinung
zu lesen. Gott sei dank bist du kein verantwortlicher Personaler den dann würde ich dankend ablehnen. Ich kann wahrscheinlich mehr organisieren wie du, da ich alleinerziehende Mama bin und meine Eltern einwandfrei gepflegt habe wo Sie krank geworden sind. Ich habe so gar einen Pflegebasis Kurs von der Krankenkasse belegt. Meine Sorgfaltspflicht ist auf der Höhe des Möglichen beruflich als auch privat. Ich habe die ganzen Jahre über auch gearbeitet, und brauchte bis jetzt nur einmal ein Führungszeugnis und das war blütenrein. Durch Corona bedingt strate ich jetzt nochmal voll durch. Ich werde mit meinem zukünftigen Arbeitgeber sprechen und bin sicher das er mehr Professionalität an den Tag legt wie du und wenn es nicht sein soll dann ist es eben so und versuche es nächstes Jahr nochmal denn da ist alles erledigt. Ich wünsche dir das du nicht in so eine Situation kommst wie ich damals.
 
So geht's aber nicht! Der berechtigte Einwand von Jillian sollte Dich nicht bewegen auf Angriff zu schalten. Dass Dein Pflichtanwalt eine Pfeife war wusstest Du schon früher! Somit sollte Dein Interesse an dem Urteil nach dem Dir bekannten Datum des nächsten Verhandlungstermin um so mehr von Interesse sein. Insbesondere wenn damals vom Anwalt keine Info kam, liegt es um so mehr in Deiner Pflicht herauszufinden was dabei herauskam! Somit hoffe ich auf ein Quantum Selbstkritik, dass auch von Deiner Seite ein Versäumnis vorlag das Urteilsergebnis nicht zeitnah in Erfahrung bringen zu wollen!
 
Ich muss matras zustimmen. Was, wenn Dein Arbeitgeber Dir solch Frage stellt? Diese Reaktion katapultiert Dich dann rasch wieder auf die Straße.
 
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