2 Einträge im Führungszeugnis: Ausbildung trotzdem möglich?

Dazu müssten sie eventuell gar nicht die Probezeit abwarten. Korrigiert mich, wenn ich falsch liege, aber meines Wissens bleiben Suchtkranke per definitionem ihr Leben lang suchtkrank, auch wenn sie lange Zeit clean sind. Eine Suchterkrankung jedoch könnte als mangelnde gesundheitliche Eignung ausgelegt werden. Und die wiederum bedeutet, dass die Ausbildung nicht angetreten werden darf.

Kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass ein in der Vergangenheit regelmäßiger Drogenkonsum (mal abgesehen von den Straftaten und unabhängig vom beschriebenen Fall) dazu führt nicht zur Ausbildung zugelassen zu werden und mal ehrlich, woher will der Betriebsarzt das wissen und wie will er das überprüfen?
 
Der Betriebsarzt kann und darf in der Anamnese nach Suchterkrankungen fragen. Ob er dies tut, und ob die Antworten immer der Wahrheit entsprechen, darüber kann ich keine Auskunft geben.

Der Betriebsarzt hat eine Schweigepflicht gegenüber dem AG, aber hat letzterer, wenn er über den Eintrag im Führungszeugnis von einem Verstoß im Umgang mit Betäubungsmitteln erfährt, nicht die Möglichkeit, den Arzt zu benachrichtigen?
 
Zuletzt bearbeitet:
Noch niemals bin ich von einem Betriebsarzt nach einer Suchterkrankung gefragt worden.
 
Ich sag ja nicht, dass der Betriebsarzt das muss, nur dass er dieses dürfte. Es ist ja nicht so, dass dies in unserem Beruf keine Rolle spielt.

(Meine letzte Einstellungsuntersuchung liegt Jahre zurück, ich kann mich nicht erinnern. "Mein" Suchtmittel ist aber ohnehin legal und heißt Kaffee!)

Aber gut, lassen wir die gesundheitliche Eignung mal beiseite: Wenn aufgrund des Eintrags im Führungszeugnis schon erkennbar ist, dass ein Bewerber die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung nicht erhalten wird (KrPflG §2, Abs.1, 2), muss ich den dann überhaupt die Ausbildung starten lassen? Es gibt doch bei jeder Zusage die Floskel "vorbehaltlich" (der gesundheitlichen Eignung, der Zustimmung durch den Betriebsrat usw. usf.), beinhaltet die nicht auch eine Passage bzgl. Einträgen im Führungszeugnis? (Meine Zusage zur Ausbildung liegt noch länger zurück.)
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich sag ja nicht, dass der Betriebsarzt das muss, nur dass er dieses dürfte. Es ist ja nicht so, dass dies in unserem Beruf keine Rolle spielt.

Ich bin auch noch nie nach Drogenkonsum befragt worgen. Ein Drogentest findet nicht statt, eine Haarprobe wird nicht entnommen. Also wäre meine Antwort nicht überprüfbar. Warum soll ein ehemals süchtiger Mensch diese Frage ehrlich beantworten? Und wenn die Eintragungen im Führungszeugnis gelöscht sind, muss sich niemand mehr outen und ich finde das gut so. Der Mensch hat seine Strafe bekommen und soll eine 2. Chance bekommen....
 
Ich bin auch noch nie nach Drogenkonsum befragt worgen. Ein Drogentest findet nicht statt, eine Haarprobe wird nicht entnommen. Also wäre meine Antwort nicht überprüfbar. Warum soll ein ehemals süchtiger Mensch diese Frage ehrlich beantworten? Und wenn die Eintragungen im Führungszeugnis gelöscht sind, muss sich niemand mehr outen und ich finde das gut so. Der Mensch hat seine Strafe bekommen und soll eine 2. Chance bekommen....

"Wer einmal lügt den glaubt man nicht, selbst wenn er doch die Wahrheit spricht!"
 
Nicht umsonst werden Einträge in Führungszeugnissen gelöscht. Das hat seinen Sinn und es ist auch gut so.
 
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Nicht umsonst werden Einträge in Führungszeugnissen gelöscht. Das hat seinen Sinn und es ist auch gut so.
Laut Angaben des TE liegt noch keiner der beiden Einträge lange genug zurück, um gelöscht zu werden. Wenn ich den § 38 BZRG richtig verstehe, hat die Frist, die je nach Straftat zwischen drei und zehn Jahren beträgt, mit der zweiten Eintragung wieder von vorn begonnen.

Er hat Mist gebaut und es ist sehr gut möglich, dass ihm dies jetzt auf die Füße fällt.
 
Laut Angaben des TE liegt noch keiner der beiden Einträge lange genug zurück, um gelöscht zu werden. Wenn ich den § 38 BZRG richtig verstehe, hat die Frist, die je nach Straftat zwischen drei und zehn Jahren beträgt, mit der zweiten Eintragung wieder von vorn begonnen.

Er hat Mist gebaut und es ist sehr gut möglich, dass ihm dies jetzt auf die Füße fällt.

Das war bezogen auf den unsäglichen Spruch von EXÄRY.
 
Jeder Mensch macht Fehler, allerdings waren meine Fehler nicht so dumm, dass diese Konsequenzen auf meine weitere Berufslaufbahn haben!
 
Bachstelze und ludmila, dann geht brechen! :)
 
mal ein paar, etwas abscheifende, gedanken meinerseits zum thema drogenmissbrauch und pflege:

bei meinem vorherigen arbeitsplatz hatten wir eine projekt-stelle geschaffen, die darauf abzielte, eine person einzustellen, die explizit drogenerfahrung mit sich bringen musste- dies, um eine(n) mitarbeiter(in) im stab zu haben, der/die mit seinen/ihren speziellen erfahrungen in diesem bereichm, mit einem anderen ( in diesem fall "erweiterten" ) blickwinkel die situation unserer klienten ( psychische erkrankung und drogenmissbrauch ) mitbeurteilen sollte um somit positiven einfluss auf therapie, behandlung und umgang mit dieser klientel ausüben zu können.

Was will ich damit sagen ?
- dass es durchaus pflegerische bereiche gibt, in welchen frühere erfahrungen mit drogen sehr wertvoll, da therapeutisch relevant, sein können!


Das nützt jetzt dem threadersteller leider auch nicht viel, da es ihm ja primær um eine ausbildung geht und das grösste hindernis ja offenbar die vorstrafen sind.
dennoch hatte ich das bedürfnis, mal auch diese seite zu beleuchten.....

@Pabolat

mach es wie Claudia sagt: berat dich mit deiener anwältin -wird wohl in dieser situation das beste sein! viel glück :-)

....ach, und noch `ne kleine anmerkung meinerseits:
ich teile in keinster weise deine ansicht, dass cannabis kein suchtpotenzial hat !!! informier dich mal über den neuesten wissenschaftlichen stand !
 
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Bei uns z.B. wird niemand mit derartigen Einträgen im Führungszeugnis eingestellt. Hat den Hintergrund: Woher weiß der AG, ob du wirklich GuK werden willst oder nur diesen Job haben willst, um leicht an (verschreibungspflichtige) Medikamente oder BTMs dranzukommen. Da wäre ich ehrlich gesagt auch voreingenommen als potenzieller AG.
Man sagte mir auch, dass selbst wenn man wirklich clean ist und seinen Job ernst meint, die Gefahr eines Rezidivs doch ziemlich erhöht ist, zumal der "Stoff" quasi direkt vor der Nase liegt.
 
Noch niemals bin ich von einem Betriebsarzt nach einer Suchterkrankung gefragt worden.
Ich schon ... und zwar ob ich rauche!
Ich finde die Diskussion über Suchterkrankungen immer wieder spannend. Die Raucher werden da immer, wie selbstverständlich rausgenommen. Einige sollte ihre Aussagen über Menschen mit Suchterkrankungen ein wenig überdenken.
Das soll nicht heißen, dass ich die Taten des TE für gut befinde, im Gegenteil. Aber wie im Thread bereits geschrieben wurde, jeder hat eine zweite Chance verdient. Wenn die Vorstrafen auf dem polizeilichen Führungszeugnis gelöscht sind, dann sollte der TE seine Chance erneut suchen, denn solange diese drin stehen wird, meiner Meinung nach, kein AG das Risiko einer Einstellung eingehen. Dass Vorstrafen gelöscht werden, hat aber sicher auch den Grund, das Menschen eine zweite Chance bekommen und diese dann auch hoffentlich nutzen.
 
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...
Ich bin mir sicher das du mit deinem Vorstrafenregister (Betrug und Verstoß gegen das BTMG) keine Ausbildung findet wirst. Sollte dies doch geschehen, weil du dein Vertrag ja schon unterschrieben hast, werden sie dich in der Probezeit kündigen.
Häää? Wieso sollte der AG nach Einstellung aufgrund von Einträgen im polizeilichen Führungszeugnis kündigen, wenn er diese Einträge bereits vor der Einstellung kennt? Das ist ja nunmal wirklich Blödsinn.

Wenn ein Verschwinden von BTM auftaucht bist du der Schuldige....
...
Ach ja, schon mal was von der Unschuldsvermutung gehört? Wenn wäre der TE erstmal verdächtig, aber auch nur, wenn eine direkte Verbindung zu dem Verschwinden der BTM hergestellt werden kann. Dass diese Medis nicht frei im Krankenhaus rumliegen, sondern in Tresoren gelagert werden, scheint Dir nicht klar zu sein, oder??
Ich wäre mit solchen Aussagen, vor allem wenn man scheinbar keine Ahnung hat, sehr vorsichtig.
 
Wenn das im "normalen" Krankenhaus nicht klappt, versuch es doch mal irgendwo bei einem Arbeitgeber der auch
auf Sucht spezialisiert ist.
Es gibt genug Suchtkranke im Pflegebereich mit Eintragungen im Zeugnis etc., die trotzdem Anstellungen bekommen.
Man muss halt die Karten auf den Tisch legen und die Arbeitgeber haben evtl. eine bestimmte Frist, die du vorweisen musst wie z.B. 5 Jahre keine Probleme/Einträge mehr gehabt oder so.
Warum soll das dann nicht mit einer Ausbildungsstelle funktionieren.

Viele Grüße,
Antje
 
Unser Betriebsarzt fragt schon nach Suchterkrankungen - wieviel Alkohol man trinkt, ob man raucht usw...

Ich denke mit diesen Einträgen wird es sicher nicht leicht einen Ausbildungsplatz zu bekommen. Verschweigen wäre ziemlich blöd, weil spätestens für die Abschlussprüfungen musst du es vorlegen, dann sind vielleicht 3 Jahre für die Katz'.
 
@ pabolat: Sehe ich auch eher als seeeehr schwierig, mit so einem Eintrag einen Ausb.platz zu bekommen. Stelle dich mal drauf ein, dass das nix wird.
Beantrage mal eins Führungszeugnis und du siehst was da drin steht. Erkundige dich wann die Einträge gestrichen werden können, dann hast du eine Perspektive.
Hast du noch Einträge, offenes Gespräch mit der Schulleitung - aber auch diese ist nicht völlig autonom sondern auch an die Einstellungspolitik des Hauses gebunden.
Aber es gibt nix was es nicht gibt. Bei den Schulen die Bewerbermangel haben, hast du vielleicht eher Glück.

Wie oben bereits geschrieben:
Das Führungszeugnis hat mit dem Examen rein gar nix zu tun.
Wenn du nach Gesetz die Ausb. durchlaufen hast, hast du auch das Recht das Examen zu machen.
Die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung könnte dir für eine bestimmte Zeit verweigert werden, wenn in 3Jahren noch ein Eintrag übrig wäre. Wir haben schon mal in der JVA das schriftliche und müncliche Examen abgenommen bei einem Schüler, das praktische hatte er schon.
Du kannst dann in der Pflege arbeiten bis du die Erl. z. Führ. der Berbez. erhältst.
In der amb. Pflg. bei privaten Anbietern hab ichs schon selbst erlebt.
Ausgeb. GuK zu Helfergehalt.
Bleibst im Job und kannst Erfahrung sammeln bis du die Erl. erhältst.

Deine Beteurerungen kann man nun Glauben oder auch nicht.
Vielleicht hast du Glück.

Der Betr.arzt kann schon Fragen, aber ich muss es ihm ja nicht sagen. Den seh ich dann sowieso erst kurz vor dem Examen wieder und auf Station oder in der Klasse muss ich damit auch nicht hausieren gehen.
Bei uns z.B. wird niemand mit derartigen Einträgen im Führungszeugnis eingestellt.
ich unterstelle mal, das entzieht sich deiner Kentnis.
 

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