@ pabolat: Sehe ich auch eher als seeeehr schwierig, mit so einem Eintrag einen Ausb.platz zu bekommen. Stelle dich mal drauf ein, dass das nix wird.
Beantrage mal eins Führungszeugnis und du siehst was da drin steht. Erkundige dich wann die Einträge gestrichen werden können, dann hast du eine Perspektive.
Hast du noch Einträge, offenes Gespräch mit der Schulleitung - aber auch diese ist nicht völlig autonom sondern auch an die Einstellungspolitik des Hauses gebunden.
Aber es gibt nix was es nicht gibt. Bei den Schulen die Bewerbermangel haben, hast du vielleicht eher Glück.
Wie oben bereits geschrieben:
Das Führungszeugnis hat mit dem Examen rein gar nix zu tun.
Wenn du nach Gesetz die Ausb. durchlaufen hast, hast du auch das Recht das Examen zu machen.
Die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung könnte dir für eine bestimmte Zeit verweigert werden, wenn in 3Jahren noch ein Eintrag übrig wäre. Wir haben schon mal in der JVA das schriftliche und müncliche Examen abgenommen bei einem Schüler, das praktische hatte er schon.
Du kannst dann in der Pflege arbeiten bis du die Erl. z. Führ. der Berbez. erhältst.
In der amb. Pflg. bei privaten Anbietern hab ichs schon selbst erlebt.
Ausgeb. GuK zu Helfergehalt.
Bleibst im Job und kannst Erfahrung sammeln bis du die Erl. erhältst.
Deine Beteurerungen kann man nun Glauben oder auch nicht.
Vielleicht hast du Glück.
Der Betr.arzt kann schon Fragen, aber ich muss es ihm ja nicht sagen. Den seh ich dann sowieso erst kurz vor dem Examen wieder und auf Station oder in der Klasse muss ich damit auch nicht hausieren gehen.
Bei uns z.B. wird niemand mit derartigen Einträgen im Führungszeugnis eingestellt.
ich unterstelle mal, das entzieht sich deiner Kentnis.