Erweitertes Führungszeugnis

GUK2015

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GUK
Hallo Leute, ich mache zur zeit meine Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin. Ich stehe kurz vor der Prüfung und nun muss ich ein erweitertes Führungszeugnis beantragen. Ich habe im April große Scheiße gebaut, nämlich Trunkenheitsfahrt. Es ist mir sehr peinlich, ich schäme mich dafür. Bin noch nie betrunken gefahren, keine Eintragungen gehabt. Es war eine Dummheit und Fahrlässigkeit. Nun ist die Frage, ob das im erweiterten Zeugnis stehen wird? Mein Anwalt sagte, dass es unter 90 Tagessätze keine Eintragungen gibt, nur für sexuelle Delikte. Trotzdem habe ich Angst. Ob ich die Erlaubnis für das Führen der Berufsbezeichnung bekomme? Ich entschuldige mich im voraus.
 
Dein Anwalt hat schon Recht. :-)

Es sei denn du hast da schon andere Sachen drin stehen.

Und Menschenhandel kommt glaub ich auch generell rein. ;)
 
Ich habe keine andere Sachen da drin, nur ich kenne eine, bei der war wegen Betrug eine Eintragung im erweitertem Führungszeugnis, sie wurde gar nicht zur Ausbildung zugelassen. Oder steht Betrug auf jeden Fall drin?
 
Du kannst deinem Anwalt schon Glauben schenken, wenn deine Strafe nicht höher als 90 Tagessätze oder alternativ 3 Monate Freiheitsstrafe ist.
Und... weisst du, was wirklich in dem Führungszeugnis von "ich kenne da eine" stand?
 
Du kannst deinem Anwalt schon Glauben schenken, wenn deine Strafe nicht höher als 90 Tagessätze oder alternativ 3 Monate Freiheitsstrafe ist.
Und... weisst du, was wirklich in dem Führungszeugnis von "ich kenne da eine" stand?
Leider weiß ich nicht genau und ich traue mich nicht zu fragen. Oh man, was habe ich nun getan, ich habe solche Angst, ich bin keine schlechte Schülerin, 1,1 im Durchschnitt und so was...
 
Auch wenn das stehen würde, kriege ich dann keine Berufserlaubnis?
 
Zu was bist du denn verurteilt worden?

Die Strafen anderer sind die Strafen anderer, oder geht es hier gar nicht um dich, sondern um die "ich habe gehört"-Frau?
 
Trunkenheitsfahrt, ja es geht um mich. Sorry, ich bin nun sehr aufgeregt und suche und suche im Internet nach Infos. Strafbefehl ist noch nicht da, ich weiß nicht wann das kommt. Habe nur Angst.
 
Dann warte ganz einfach auf das Gerichtsurteil und hoffe auf eine Strafe unter 90 Tagessätze, was bei Ersttätern meistens auch so erfolgt. Dein Anwalt hat Recht! Führerscheinentzug und Punktekonto in Flensburg sind betreffs Führungszeugnis unschädlich.
 
Danke vielmals für die Antworten, ich werde später schreiben sobald alles geklärt wird.
 
Soweit ich es in Erinnerung habe, gelangen Einträge nur ins Führungszeugnis, wenn du auch verurteilt wurdest, oder?
 
Soweit ich es in Erinnerung habe, gelangen Einträge nur ins Führungszeugnis, wenn du auch verurteilt wurdest, oder?
Hallo, ich werde auch verurteilt. Trunkenheitsfahrt § 316. Brauche das Führungszeugnis fürs Examen (an die Behörde). Eigentlich steht es im Internet auf der Seite des Justizamtes, dass da nur diejenigen Sachen stehen würden, die den direkten Zusammenhang mit dem Beruf haben. Wer weiß etwas? Bitte helft mir.
 
Wann hast du Examen? Und warum glaubst du deinem Rechtsanwalt nicht? Und die Justizamtsseite musst du noch mal lesen, das was du da hineinliest, hab ich nicht finden können.

Fazit: Befrage erneut deinen Rechtsanwalt, lass es dir ggf. schriftlich geben. Warte auf das Gerichtsurteil, lege ggf. mit Hilfe deines Anwaltes Widerspruch ein. Alles andere steht bereits mehrfach oben.
 
Ich weiß, ich nerve nur... meinen Anwalt kann ich nicht erreichen. Ich habe nur tierische Angst.
 
Meine Prüfungen fangen ab Ende Juni an. Das Führungszeugnis darf ich erst Anfang Juni beantragen. Im Krankenpflegegesetz steht auch ein Punkt wegen Zuverlässigkeit. Bin ich nicht mehr zuverlässig? Was heißt dieser Punkt?
 
Unter Zuverlässigkeit würde ich persönlich - in diesem Zusammenhang - verstehen:

- kein Berufsverbrecher
- kein pathologischer Lügner oder Kleptomane
- kein Spiel- oder Drogensüchtiger
- kein Sexualtäter
 
Unter Zuverlässigkeit würde ich persönlich - in diesem Zusammenhang - verstehen:

- kein Berufsverbrecher
- kein pathologischer Lügner oder Kleptomane
- kein Spiel- oder Drogensüchtiger
- kein Sexualtäter
Klingt vernünftig, aber das muss dann die Behörde entscheiden... ich hoffe, man kann danach den Widerspruch oder so machen... ohh, ich weiß es nicht...
 
Nun komm mal etwas herunter. Wahrscheinlich hast du dein Urteil bis dahin noch gar nicht, dann kann es also noch nicht drinstehen.

Den Begriff "Zuverlässigkeit" musst du dir mal selbst durch den Kopf gehen lassen: Kann man sich auf dich verlassen, wenn du wissentlich unter Alkoholeinfluss ein Fahrzeug führst?

Und nochmal: warte das Urteil ab, bei geringer Promille und ohne Schaden an anderen Personen/Gegenständen bleibst sicher unter 90 Tagessätzen, wie man auch an diversen Stellen nachlesen kann. Bis dahin können wir jetzt pausieren in der Diskussion, denke ich.
 
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Reaktionen: Elfriede
Ist zwar schon etwas her, aber wie ist es denn ausgegangen? Und könnte man bei der Nichterteilung der Berufsurkunde, in den folgenden Jahren immer wieder die Erteilung der Berufsurkunde beantragen?
 

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