Erweitertes Führungszeugnis: Einträge problematisch für Ausbildung?

Status
Für weitere Antworten geschlossen.

miss.mel84

Newbie
Registriert
24.02.2012
Beiträge
6
hallo, ich beginne bald eine ausbildung in der krankenpflegehilfe, dazu wollen die ein erweitertes führungszeugnis haben.
soweit so gut. ich habe gelesen das dort auch geldstrafen aufgeführt werden, die unter 90 tagessätzen liegen sowie eingestellte verfahren.
ich bekam im letzen jahr eine geldstrafe wegen warenbetrug, 2 jahre zuvor wurde ein verfahren wegen geldwäsche eingestellt...
meint ihr es gibt probleme mit der einstellung?
 
danke, für die vielen zahlreichen antworten...werde mich jetzt aus diesen forum verabschieden, da einem hier ja so kompetent geholfen wird.

Schönes Leben noch
 
....das liegt vielleicht daran, das man diese Frage nicht wirklich ernst nehmen kann.
Wenn diese Dinge im Führungszeugnis tatsächlich drin stehen, könnte es Probleme geben. Wenn das Verfahren eingestellt ist, dürfte es nicht drinnen stehen.
 
Göttlich: Nur weil niemand 7 Stunden später an einem sonnigen, warmen Sonntag geantwortet hat, herumgenörgelt!
Herrlich!
 
hallo, ich beginne bald eine ausbildung in der krankenpflegehilfe, dazu wollen die ein erweitertes führungszeugnis haben.
soweit so gut. ich habe gelesen das dort auch geldstrafen aufgeführt werden, die unter 90 tagessätzen liegen sowie eingestellte verfahren.
ich bekam im letzen jahr eine geldstrafe wegen warenbetrug, 2 jahre zuvor wurde ein verfahren wegen geldwäsche eingestellt...
meint ihr es gibt probleme mit der einstellung?
Klare Antwort von dem neben mir sitzendem Anwalt: Keiner wird dich mit so einem Zeugnis ausbilden. Falls doch, wirst du spätestens zur Prüfung Probleme kriegen, weil du keine Zulassung bekommst.
Hierbei handelt es sich um die Bestätigung, sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht zu haben, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufes ergibt.(Vorraussetzungen für die Erlaubnis zum Führen einer Berufsbezeichnung in einem Gesundheitsberuf)

Da bei dir dann eindeutig aus dem F.Zeugnis hervorgeht, dass bei dir ein solches Verhalten vorliegt, dürfte damit deine Frage hinreichend beantwortet sein. Dein unreifes Verhalten aus dem 2. Posting bestätigt dieses Gesamtbild dann ebenfalls noch.
 
danke, für die vielen zahlreichen antworten...werde mich jetzt aus diesen forum verabschieden, da einem hier ja so kompetent geholfen wird.

Schönes Leben noch
Da dir geholfen wurde, kann ich ja jetzt zusperren.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.

Ähnliche Themen