Behördliches Führungszeugnis

Für die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung ist ein Führungszeugnis der Belegart 0 meines Wissens Standard. Arbeitgeber verlangen i.d.R. das Führungszeugnis der Belegart N; auch im öffentlichen Dienst wurde bei mir da noch kein anderes gefordert. In diesem "normalen" Führungszeugnis hat Black_Dahlia auch keinen Eintrag.

Insofern obliegt die Entscheidung hier nicht einem zukünftigen Arbeitgeber, sondern der Regierungsbehörde. Ob die bei fahrlässiger Körperverletzung - der Eintrag wird auch so benannt sein, da das ein anderer Paragraf im StGB ist - negativ entscheidet, wird sich zeigen. Ich hoffe ehrlich gesagt, dass sich der Personalmangel im Gesundheitswesen nicht auf diese Entscheidung auswirkt. Das wäre der falsche Maßstab. Vielmehr sollte es um die Frage gehen, ob der Anlass für den Eintrag im Führungszeugnis Auswirkungen auf die Berufsausübung zeigen würde. Und da wäre fahrlässige Körperverletzung - in diesem Punkt stimme ich mit Phoenics überein - anders zu bewerten als z.B. Verstöße gegen die Betäubungsmittelverordnung.
 

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