Führungszeugnis

Liebe Kollegen,

bei allem möglichen Verständnis.

Aber ich gebe zu bedenken, dass hier ne Kombination aus BTM und Körperverletzung besteht.

Das hätte ich schon arge Bauchschmerzen.
 
Der Vergleich mit dem Alkoholiker im Supermarkt hinkt. Der Ladenbesitzer hat seinen Kunden gegenüber keine Verantwortung. Der Arbeitgeber hat Verpflichtung sowohl seinen Arbeitnehmern als auch seinen Patienten gegenüber - und die sind in Gefahr, wenn eine Pflegekraft im Dienst unter Drogen steht.

physio will keine Hilfskraft sein, sondern den Beruf des Altenpflegers erlernen, wäre dann also für die Ausgabe der Medikamente zuständig. Durogesic, Tilidin oder Tramal sind auch in Altenheim keine seltenen Medikamente - wenn auch in anderen Dosen als im Krankenhaus. Wenn ich als AG durch das Führungszeugnis von einer BTM-Abhängigkeit weiß, und dann kommt durch die Schuld eines rückfällig gewordenen Angestellten jemand zu Schaden - na, prost Mahlzeit.
 
Also ganz ehrlich,
ich persönlich sehe es wie Renje!
Physio hat sich illegal BTM besorgt, hat es illegal konsumiert, hat damit gehandelt, ist seinen Führerschein los geworden und hat Körperverletzung begangen.
Und so ganz einsichtig bist Du, Physio, in meinen Augen dann doch nicht.
Du bringst als Begründung, Deine Schmerzen und die Angst vor dem Verlust Deines Arbeitsplatzes hervor. Du suchst nach Entschuldigungen für Dein Handeln.
Ich finde es ganz toll, dass Du eine Therapie gemacht hast und ganz bestimmt aus Deinen Fehlern gelernt hast.
Aber für mich persönlich sehe ich, dass Du, alleine aus den genannten Gründen für einen Pflegeberuf nicht geeignet bist.
Das ist ganz allein meine Meinung!
Übrigens musste ich damals für einen Mini-Job im Pflegeheim ein polizeiliches Führungszeugnis beantragen.

Viele Grüße,
Sanne
 
Es liegt nicht an uns über Physio zu richten, das tat schon der Richter.
Wenn er seine Strafe "abgesessen" hat ist er wieder ein "unbescholtener" Bürger.

Ob ein AG sich mit diesem Hintergrund für ihn interessiert, ist wiederum eine andere Sache.

Fakt ist für seine Vergehen wurde er bestraft.
 
Unter anderem der ADAC schlägt immer wieder gerne vor, daß Berufskraftfahrern, denen ein Führerscheinentzug droht, weiterhin beruflich fahren dürfen und der Entzug der Fleppe nur für Privatfahrten gilt.
Ich halte davon gar nichts, aber es wurde schon so gemacht.
Und dann sollte eine vergleichbare Regelung auch für (angehende) Pfleger gelten, die wegen eines Verstoßes gegen das BtmG verurteilt wurden. Strafe abgesessen/ Bewährung abgelaufen und er hat eine neue Chance. Staffällig gewordenen Ärzten wird auch nicht immer die Approbation dauerhaft entzogen, auch nicht bei Kunstfehlern.
Daß man den Kollegen kritisch beäugt und regelmäßige Kontrollen des BTM-Bestandes machen wird, ist zu erwarten und m.E. auch verständlich.
 
Muss sagen, bin doch jetzt schon etwas irritiert.

Fast jede Antwort bezieht sich auf BTM und wird von manchen, so habe ich jedenfalls den Eindruck, fast Verständnis entgegengebracht und entschuldigt.

Die Körperverletzung ist völlig vernachlässigbar und für den Beruf ohne jegliche Bedeutung??? Bagatelle? Kann jedem passieren? Pech gehabt?

Oder verstehe ich hier was falsch?
 
Renje, wenn er seine Strafe verbüsst hat, ist es vorbei.

Dann darf ihm weder Körperverletzung noch Drogenmissbrauch mehr vorgeworfen werden.

Wie es der zukünftige AG sieht, werden wir sehen.
 
Liebe Narde,

Renje, wenn er seine Strafe verbüsst hat, ist es vorbei.
das ist mir schon klar, im strafrechtlichen Sinne.

Dann darf ihm weder Körperverletzung noch Drogenmissbrauch mehr vorgeworfen werden.
Nicht vorgeworfen werden, müsste jetzt näher definiert werden.
Denn wenn ein AG, soweit er davon Kenntniss erhält, dies ihm vorwerfen sollte, kann ihm dass ja niemand verbieten.

Wobei es hier ja nicht darum geht sondern, wenn ich es recht verstehe, will der threaderöffner Meinungen der Forumsmitglieder.

Sonst hätte er ja nicht hier gefragt?

Die können dann auch mal sehr deutlich ausfallen.
 
Nicht vorgeworfen werden, müsste jetzt näher definiert werden.
Denn wenn ein AG, soweit er davon Kenntniss erhält, dies ihm vorwerfen sollte, kann ihm dass ja niemand verbieten.

In diesem Fall müsste "vorwerfen" wirklich näher definiert werden - kommt nach der Anstellung eine abgebüßte Straftat auf irgendeine Art und Weise ans Licht, dürfen dem Arbeitnehmer dadurch keine Nachteile entstehen! Um welche Straftat es sich dabei handelt, dürfte egal sein - vorbei ist vorbei, und solange der Arbeitnehmer sich nichts Neues zuschulden kommen lässt, sollte dies ja auch niemanden stören.

Fordere ich allerdings - wie die meisten AG - vor der Einstellung ein Führungszeugnis an und sehe dann solche schwerwiegenden Verstöße wie hier, dann kann ich die Einstellung ablehnen. Ebenso kann das Regierungspräsidium die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung verweigern - und damit wäre die gesamte Ausbildung für die Katz gewesen.

Übrigens finde ich die Frage
Muß man überhaupt ein Führungszeugniss für die Ausbildung abgeben, oder da ich ja staatlich geprüfter Physiotherapeut bin und damals Führungszeugniss abgegeben habe, dieses gar nicht mehr tuen ?
ziemlich naiv. Führungszeugnisse dürfen bei Abgabe nie älter als drei Monate sein - die letzte Abgabe ist hier wohl mindestens zehn Jahre her und das Regierungspräsidium ist sich durchaus bewusst, dass sich schon in wesentlich kürzerer Zeit eine Menge Mist bauen lässt.
 
Denn wenn ein AG, soweit er davon Kenntniss erhält, dies ihm vorwerfen sollte, kann ihm dass ja niemand verbieten.
Lieber Renje,
da gehe ich mit dir konform und könnte jeden AG verstehen, der sich gegen ihn entscheidet.
Die Frage ist nur, muss eine verbüsste Strafe bei der Bewerbung angegeben werden?

lg
Narde
 
Hallo Narde,

Die Frage ist nur, muss eine verbüsste Strafe bei der Bewerbung angegeben werden?
Natürlich nicht, das ist klar.

Aber das ist ja in diesem thread hier nicht die Frage, wenn ich das Richtig verstehe.

Die Strage steht ja noch im FZ?
Wenn das so ist, muß ich mit offenen Karten spielen, bleibt mir ja nix anderes übrig.

@claudia:
Ebenso kann das Regierungspräsidium die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung verweigern - und damit wäre die gesamte Ausbildung für die Katz gewesen.
Das stimmt so nicht. Denn die Führung... erhalte ich dann halt später, wenn die Bewährung abgelaufen ist.
 
ok, dann habe ich es falsch verstanden.

Laut der Bewährungshelfer ist es in 3 Jahren aus dem Zeugnis raus - ich hatte es so verstanden, dass der User sich danach bewerben will.
 
Hallo narde,

ich hatte ihn so verstanden, dass er sich jetzt bewerben will.

Dann haben wir aneinander vorbei geredet.
 
Er will sich jetzt bewerben, und bei der Prüfungszulassung das reine FZ vorlegen.
Ich hoffe, physio hat die Strafdauer auch mit eingerechnet, denn die wird auf die Dauer der Eintragung mit eingerechnet. Sprich bei der BTM-Strafe sind dies 5 Jahre plus die zusätzliche Zeit, wenn die Körperverletzung noch länger eingetragen ist.
 
ich hatte ihn so verstanden, dass er sich jetzt bewerben will.
in dem Fall würde ich sofort mit dir konform gehen.
Ich würde keinen Azubi einstellen der noch, diese Delikte in den Bewährungsauflagen stehen hat.

Es gibt schon genug Schlagzeilen in den Medien bezüglich Gewalt in der Pflege und genauso häufig BTM Probleme.

Bewirbt er sich aber erst in drei Jahren, dann erfahre ich als AG nichts mehr und bin dem Bewerber objektiver eingestellt als mit der Vorgeschichte.
 
Das Problem mit der Gewalt in der Pflege sehe ich auch. (Schließlich wurde ich schon öfter von Patienten angegriffen.)
Aber seht es doch mal so: Aus irgendeinem Grund habe ich einen Menschen verkloppt und wurde dafür bestraft. (Zu Recht.) Folgert daraus denn wirklich, daß jemand mit einer solchen Vorstrafe voraussichtlich Senioren im Rahmen seiner Arbeit angreifen wird? Wenn man andere Menschen dafür schützen will, von Personen angegriffen zu werden, die wegen Körperverletzung vorbestraft sind, müßte man diesen Vorbestraften jeden Kontakt mit anderen Menschen verbieten.
Ich hätte auch Bauchschmerzen, jemanden einzustellen, der wegen BtmG vorbestraft ist, aber hat er nicht eine Chance verdient? Bewährung ist doch dazu da, sich zu bewähren und das hat man getan, wenn die Zeit erfolgreich abgelaufen ist. Ein Suchtkranker ist m.E. ein größeres Problem im Pflegeberuf, als ein Vorbestrafter.
 
IR rigator:

Bewährung ist doch dazu da, sich zu bewähren und das hat man getan, wenn die Zeit erfolgreich abgelaufen ist.
Ja genau, wenn die Bewährung erfolgreich abgelaufen ist.

Ein Suchtkranker ist m.E. ein größeres Problem im Pflegeberuf, als ein Vorbestrafter.
und was ist mit einem vorbestraften Suchtkranken?
 
Das Problem ist das ich zu lange raus bin, war 8 Jahre Fitnesstrainer, dann hatte ich Karpaltunnel OP und die letzten 2 Jahre war ich in Holland auf Zeitarbeit und parallel habe ich Therapie gemacht, die wollen jemanden mit mehr Zusatzausbildungen usw.
Nachdem er gleichzeitig in Holland gearbeitet hat, sollte es keine Lücke im Lebenslauf hinterlassen.
 
renje, da würde ich die Suchtkrankheit als das Hauptproblem sehen, nicht die Vorstrafe.
 

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