Hallo,
eine Tagesmutter muss üblicherweise nicht beim Gesundheitsamt, sondern beim Jugendamt angemeldet werden.
Hierzu sind die gesetzlichen Regelungen in den Bundesländern unterschiedlich.
Die "normale" Berufshaftpflicht über den BeKD ist eine Amtshaftpflicht, Du kannst sie jedoch beim BeKD auch auf eine freiberufliche Tätigkeit aufstocken lassen (kostet allerdings auch mehr).
Wenn Du als Tagesmutter über das Jugendamt registriert bist, übernehmen diese häufig auch manche Versicherungen.
Du kannst Deine Kikra-spezifischen Fragen auch gern direkt an mich wenden.
LG,
Meggy
eine Tagesmutter muss üblicherweise nicht beim Gesundheitsamt, sondern beim Jugendamt angemeldet werden.
Hierzu sind die gesetzlichen Regelungen in den Bundesländern unterschiedlich.
Die "normale" Berufshaftpflicht über den BeKD ist eine Amtshaftpflicht, Du kannst sie jedoch beim BeKD auch auf eine freiberufliche Tätigkeit aufstocken lassen (kostet allerdings auch mehr).
Wenn Du als Tagesmutter über das Jugendamt registriert bist, übernehmen diese häufig auch manche Versicherungen.
Du kannst Deine Kikra-spezifischen Fragen auch gern direkt an mich wenden.
LG,
Meggy