Fragen zur freiberuflichen Krankenpflege

Hallo zusammen, ich klinke mich mit meiner Frage mal hier mit ein.

Gibt es hier jemanden, der nebenberuflich freiberuflich arbeitet? Ich habe eine 70% Stelle und würde gerne zunächst nebenher freiberuflich arbeiten.

Mein Steuerberater meint, es sei kein Problem... ich solle halt bei der Krankenkasse nachfragen, wie hoch der Zusatzbeitrag für die nebenberuflichen Einkünfte ist. Seiner Meinung nach sollten das nicht mehr als 160 Euro zusätzlich sein.

Nun kann ich aber gar nicht glauben dass es so einfach sein sollte, wo ich doch hier von so vielen vielschichtigen Problemen gelesen habe.:-?


Gibt es da irgendwelche Probleme, die ich im Moment übersehe?
 
Stichwort : Gewerbeanmeldung :

Hau mal die IHK an und lasse Dich beraten.

Steuerberater sind m.E. nicht immer in allem kompetent.

Berufshaftpflicht- und Berufsrechtsschutzversicherung könnten ggf. sinnvoll sein.
 
Hallo op-Elli. Das meiste Probleme macht die DRV. Vielen Krankenpflegern wird vorgeworfenen, sie seien nich Freiberufler, weil sie nach Aeztl. Anweisung arbeiten. Es gibt mehrere Kriterien, was eine FB- Tätigkeit ausmacht. Um FB zu werden muss du bei der DRV ein Formular ausfüllen (OV20), und zwar sehr sorgfältig, deine FB bei der KK anmelden, wobei bei 30% als FB wirdst du wahrscheinlich keine Beiträge bezahlen müssen, eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen, bei der Gesundheitsamt anmelden und das wars. Die meisten Firmen werden nicht mit dir arbeiten wollen, ohne DRV Befreiung. Dies dauert, wenn alles gut läuft, ca. 1 Monat. Wobei es kann sein, dass sich irgendwann die Clearingstelle der DRV auch einschalltet, um deine FB nachzuprüfen. So wars bei mir. Jetzt bin ich von DRV und Clearingstelle endgültig als FB eingestufft und kann ruhig arbeiten. Übrigens, ein FB darf eigene MA beschäftigten. Ich habe 5 und suche weitere. Arbeit gibt es genug, weigstens ist es so in München. Ich und meine MA haben so viel zu tun, dass ich alles was ausser München ist, bzw im Umkreis von 50 km kiegt, prinzipiell ablehne.
 
Vielen Dank für eure Antworten!

Elfriede: ich will ja kein Gewerbe anmelden!

Sujed: Dass die DRV Probleme macht, liest man immer wieder. Ich frage mich, ob ich (als nebenberuflicher Freiberufler) damit auch ein Problem haben werde da ich ja durch meine Haupttätigkeit für die Rentenkasse einzahle. Diese Frage konnte mir bisher keiner beantworten :wut:

Gesundheitsamt, BG, Finanzamt, Haftpflicht, Rechtschutz ist soweit klar und logisch.
 
Hallo OP- Elli. Du wirds mir nicht glauben, dem DRV ist es Wurst, ob du als FB deine Beitrage zahlen willst oder nicht. Die "prüfen", lediglich, ob du als FB eingestuft werden könntest, oder nicht. Wenn ja, bist du automatisch befreit, wenn nein, darfst du dich eigentlich nicht FB nennen und somit wirds du nirgendwo als FB Aufträge bekommen. Ob dabei ein Arbeitsverhältnis besteht oder nicht, ist es egal. Ich arbeite auch 50:50 als Angestellter:FB.
 
Aha :up: das war die Antwort auf meine Frage! :bussis:
 
Hallo zusammen, ich klinke mich mit meiner Frage mal hier mit ein.

Gibt es hier jemanden, der nebenberuflich freiberuflich arbeitet? Ich habe eine 70% Stelle und würde gerne zunächst nebenher freiberuflich arbeiten.

Mein Steuerberater meint, es sei kein Problem... ich solle halt bei der Krankenkasse nachfragen, wie hoch der Zusatzbeitrag für die nebenberuflichen Einkünfte ist. Seiner Meinung nach sollten das nicht mehr als 160 Euro zusätzlich sein.

Nun kann ich aber gar nicht glauben dass es so einfach sein sollte, wo ich doch hier von so vielen vielschichtigen Problemen gelesen habe.:-?


Gibt es da irgendwelche Probleme, die ich im Moment übersehe?

Wenn Du 70% festangestellt arbeitest- benötigt es keinen Zusatzbeitrag an die GKV, sondern Du musst Dich in jedemfalle bei der Deutschen Rentenversicherung Bund anmelden, denn diesen Zusatzbeitrag wirst Du zahlen müssen. Ansonsten benötigt es noch eine Berufshaftpflichtversicherung und eine Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft. Ansonsten kein Problem. Bitte betreffend Honorare mich per PN anschreiben. Das Problem kann die Deutsche Rentenversicherung Bund werden. Bitte schreib mir eine PN.
 
Hallo OP- Elli. Du wirds mir nicht glauben, dem DRV ist es Wurst, ob du als FB deine Beitrage zahlen willst oder nicht. Die "prüfen", lediglich, ob du als FB eingestuft werden könntest, oder nicht. Wenn ja, bist du automatisch befreit, wenn nein, darfst du dich eigentlich nicht FB nennen und somit wirds du nirgendwo als FB Aufträge bekommen. Ob dabei ein Arbeitsverhältnis besteht oder nicht, ist es egal. Ich arbeite auch 50:50 als Angestellter:FB.

Das sehe ich nicht so....es ist der DRVB eben nicht egal....Das ist nicht korrekt, dass man automatisch als Krankenpflegekraft befreit wird. Egal ob Teilzeit- Freelancer oder Vollzeit- Freelancer. Die Probleme mit der DRVB und Spitzenverbände sind nunmal nicht wegzudiskutieren und vor allem nicht für Neueinsteiger. Ich rate sogar aktuell davon ab.

P.S.: Ich bin seit 3,5 Jahren 100% Freiberuflerin und zudem Grü- Mitglied des Bundesverbandes freiberuflicher Pflegefachkräfte e.V.
 
Hm, da habe ich mich evtl. nicht deutlich ausgedrückt. Krankenpflegefachkräfte werden keinesfalls von d. DRV automatisch als FB gesehen, bzw. befreit. Nun,in diesem speziellen Fall,wo man 70%:30% arbeitet,ist eigentlich zu erwarten,dass man befreit wird. (falls sie d. Glück hat, als FB eigestufft zu werden).
 
Das wäre etwas Neues, denn die DRVB will auch von Teilzeit- Freelancern die Beiträge zur GRV. Davon darf in der Regel eben nicht ausgegangen werden.
 
Hm. Interesant. Ich bin z. B. befreit.
 
Puh, da schwirrt einem der Kopf :verwirrt:

Also ein paar Erkenntnisse habe ich schon mal: bei dem von mir angestrebten 70:30 werden beide Beschäftigungen nicht vermischt sondern jede einzeln betrachtet.

Ob man von der RV als Freiberufler anerkannt wird, hängt vom Geschick beim Ausfüllen des Fragenbogens und vom Good-will des Sachbearbeiters ab.

Bei der KK kann man ja einfach nachfragen (werde ich machen) bei der RV ist das ja immer mit einer sehr langen Wartezeit auf einen Termin verbunden :weissnix:

Pericardinchen, ich schreibe dir am Wochenende eine PM! Danke für das Angebot! :up:
 
Nicht ganz. Bein Steurzahlen gilt dass, was man gesamt erwirtschaftet hat. Abar darüber sollte sich lieber ein Steuerexperte kümmern, ausser, du bist so einer.;)
 
Ja, das ist klar! :wink1: Das ist so logisch, dass ich es schon vollkommen selbstverständlich unerwähnt lies... Sorry!
 
Huhu, ich habe auch mal eine Frage. Wenn ich zu 100% als FB einsteigen würde (Vermittlungen laufen alle über Agenturen), melde ich mich dann bei der gesetzlichen Rentenversicherung um ordnungsgemäß meine Rentenbeiträge abzuführen?
 
Bekommst du dein Geld über die Agenturen? Was steht in deinem jeweiligen Vertrag zum Thema Sozialabgaben?

Elisabeth
 
Nein die Agenturen vermitteln ja nur und um die Abgaben muss man sich selber kümmern.
 

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