Fragen zur freiberuflichen Krankenpflege

Meine kostet 120 € im Jahr, moechte hier keine Schleichwerbung machen...ich glaube, die tun sich alle nicht viel.
Kann nur positiv ueber Freiberuflichkeit berichten.

also ich auch, ich bin zwar keine krankenschwester, sondern exam. altenpflegerin. kann die freiberuflichkeit aber immer wieder nur loben. wer relativ flexibel und offen ist, kann damit meiner meinung nichts falsch machen!

viele grüße,
ricarda
 
Moin! Weiß jemand, ob ich als Freiberufler eine Pflegeberatung nach §7a SGB XI durchführen darf? Ich habe eine Anfrage von einer Kundin, ich soll sie beraten. Die frage ist, wie soll ich auf d. Rechung schreiben, was habe ich gemacht - Pflegeberatung nach §7a SGB XI oder was anderes?
 
Meine kostet etwas mehr, da ich allerdings den Anästhesie- und Intensivpflegebereich mit abdecke. Daran sollte man nicht sparen, genauso wenig an einer Privathaftpflicht. Dies kann man bei gewissen Versicherungen kombinieren. Bieten allerdings nicht alle Anbieter an.
Aber wenn man in Deutschland in den Spezialbereichen arbeiten, dann sollte man dies in jedem Falle mit versichern, da es vorkommen kann, dass ohne diese Erweiterung ein Auftraggeber kein Interesse mehr an einem Folgeauftrag hat.
Gab vor Kurzem einen ziemlichen Aufruhr diesbezüglich. Das trennt dann mal wieder die Spreu vom Weizen.
 
Moin! Weiß jemand, ob ich als Freiberufler eine Pflegeberatung nach §7a SGB XI durchführen darf? Ich habe eine Anfrage von einer Kundin, ich soll sie beraten. Die frage ist, wie soll ich auf d. Rechung schreiben, was habe ich gemacht - Pflegeberatung nach §7a SGB XI oder was anderes?

Das ist eine äusserst schwierige Angelegenheit und zudem nicht unbedingt sinnvoll für einen Freiberufler. Du kannst die Beratung als Leistung auf Honorarbasis anbieten, aber nach § 7a SGB XI Pflegeberatung wohl eher nicht. Zudem dies erst durch den MDK festgestellt werden muss und es sich finanziell dann kaum lohnen wird.

Zu beachten wäre hierbei auch, dass Beratung umsatzsteuerpflichtig sein wird. Behandlungspflege, Tätigkeiten bei nicht umsatzsteuerpflichtigen Auftraggebern wird man auch als freiberufliche Pflegekraft nicht umsatzsteuerpflichtig.
Dies kommt allerdings auf die Leistung an:
Hauswirtschaftliche Tätigkeiten
Grundpflege

Diese sind in der Regel umsatzsteuerpflichtig.
 
Zu beachten wäre hierbei auch, dass Beratung umsatzsteuerpflichtig sein wird.

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:besserwisser:
Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG wird Umsatzsteuer nicht berechnet!
Es lohnt sich der direkte Kontakt zum Finanzamt oder zur IHK vor Ort.

Wer soll denn die Rg bekommen, die Kasse oder Kunde privat? Privat kannst Du beraten bis der Arzt kommt und in Rg. stellen, was der Kunde zahlt; darüber gibt es privat keine Regeln.
Bei der Kasse sieht es anders aus. Da brauchst Du bestimmte Voraussetzungen zur Abrechnung, die Du am Besten direkt bei der Kasse erfragst. Problem ist dann, wenn Kunde 2 bei einer anderen Kasse ist..

Jede Pflegeperson hat Anspruch auf die Beratung nach §7..... Voraussetzung bei der Abrechnung mit der Kasse ist, dass Du die Weiterbildung zur Pflegeberatung absolviert hast.
Und beachte: die Kassen vergüten unterschiedlich: mit Anfahrt oder ohne, Pauschalsatz oder stundenweise. Daher kannst Du bei der Abrechnung mit der Kasse nicht einfach schreiben, was Du willst. In der Fortbildung zur Pflegeberaterin bekommst Du Vordrucke für die Abrechnung und da Du fragst, gehe ich davon aus, dass Du keine Pflegeberatungsfortbildung besucht hast.

Dann wird das wohl nix mit der Rg...
 
Die Rechnung geht Privat. Es geht nur, wie soll ich es nennen, um nicht irgendweche Regelungen zu verstoßen. Statt Beratung soll ich lieber Informationsgespräch nennen? Als Leitung wollte ich eigentlich "Hausbesuch mit Informationsgespräch und Vorabermittlung des Hilfebedarfs einer Privatperson." schreiben. Die Kundin hat mich aufgesucht und ich weiß, dass ich Beratung nach § 7 eigentlich nicht durchführen kann, frage mich nur, wie soll ich es nennen?
 
:besserwisser:
Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG wird Umsatzsteuer nicht berechnet!
Es lohnt sich der direkte Kontakt zum Finanzamt oder zur IHK vor Ort.

Wer soll denn die Rg bekommen, die Kasse oder Kunde privat? Privat kannst Du beraten bis der Arzt kommt und in Rg. stellen, was der Kunde zahlt; darüber gibt es privat keine Regeln.
Bei der Kasse sieht es anders aus. Da brauchst Du bestimmte Voraussetzungen zur Abrechnung, die Du am Besten direkt bei der Kasse erfragst. Problem ist dann, wenn Kunde 2 bei einer anderen Kasse ist..

Jede Pflegeperson hat Anspruch auf die Beratung nach §7..... Voraussetzung bei der Abrechnung mit der Kasse ist, dass Du die Weiterbildung zur Pflegeberatung absolviert hast.
Und beachte: die Kassen vergüten unterschiedlich: mit Anfahrt oder ohne, Pauschalsatz oder stundenweise. Daher kannst Du bei der Abrechnung mit der Kasse nicht einfach schreiben, was Du willst. In der Fortbildung zur Pflegeberaterin bekommst Du Vordrucke für die Abrechnung und da Du fragst, gehe ich davon aus, dass Du keine Pflegeberatungsfortbildung besucht hast.

Dann wird das wohl nix mit der Rg...

Korrekt, aber davon sprach ich nicht- da ich von ausgegangen bin, dass es sich um eine 100% Freiberuflichkeit handelt. Da ist die Kleinunternehmerregelung nicht günstig bzw. auch nicht zu empfehlen. Da es dann im 2. Jahr Probleme verursachen wird. Die IHK ist nicht für Pflegekräfte geeignet- die Grundangelegenheiten schon, aber nicht im Speziellen. Da kennen die sich null komma null aus.
 
@Susjed:
warum nicht Beratung, wenn es denn so war - ist ja kein rechtlich geschützter Begriff? Ich würde auch immer stichpunktartig die Inhalte mit aufführen, so weiß derjenige, der zahlen soll, auch nachweislich wofür. Dabei gerne auch kleine Posten mit einbringen, z.B. wenn Du Hinweise auf weiterführende Literatur gegeben hast oder Flyer verteilt hast, Inkomat. gezeigt/erklärt, Lagerungstechniken im einzelnen pipapo.

@pericardinchen:
das Grundsätzliche ist bei der IHK zu erfahren. Hast Du sonst noch einen Tipp zum Speziellen für die freiberuflichen PFK? Bei Susjed ging ich nach dem aktuellen Einsatzbereich davon aus, dass die Beratung nebenher und nicht sehr umfangreich betrieben wird. Und €17.500,-- müssen erst einmal erreicht werden..und dann im Folgejahr €50.000,--, da muss man schon ganz schön viel unterwegs sein!
 
Gelegentliche Beratungs- oder Informationstätigkeit ist, soweit sie nicht den Umfang von 2500 €uronen p/a überschreiten, nicht gesondert zu versteuern. Der (Steuer-)Ehrlichkeit wegen habe ich die Einkünfte dennoch immer mit angegeben.
Das macht sich gut beim FA.
 
Nö, die Beratung wird nich mehr als 2500 Euro kosten:) Aber als FB über 17 500 Euro zu kommen ist gar nicht so schwer. Habe im Oktober 2012 angefangen, (teilzeit) und habe bis jetzt ca. 25000 brutto verdient.
 
:gruebel: und was hast dann Du bisher auf die Rg geschrieben???

Kalenderjahr ist nicht Oktober 2012 bis 7/2013. 17500 gelten für das 1.Jahr (=2012 dann also 4/12 hochgerechnet) und 2013 wäre die Grenze 50.000,-- soweit mich mein kaufmännisches Denken nicht trübt.

aber :klatschspring:das lohnt sich dann ja für Dich!

@matras: der Vorteil, wenn Du die einnahmen angibst ist, dass Du auch die Kosten geltend machen kannst. Und wenn da mal ein Laptop o.ä. für solche Fälle notwendig ist, kann man endlich mal was absetzen.
 
ich weiß, dass das Jahr von Januar bis Januar gilt:). Ich muss im 2013 aufpassen, dass ich die 50.000 nich überschreite aber Arbeit gibt es haufenweise. Bis jetz habe ich QM Tätigkeiten und Pfl. Tätigkeiten sowie Fortbildungen auf die Rg geschrieben, jetz ist zum ersten mal auch eine Beratug dabei.
 
ja, cool!
Wie gesagt, ich schreibe gerne umfangreich auf.
Wenn es eine Beratung war, dann wird es auch so geschrieben und der Inhalt erwähnt, eben, welcher Schwerpunkt, Unterpunkte, auch damit der Beratende einen Nachweis über Umfang und Inhalt hat.

PS.: bei den Pflegeberatungen gibt es häufig einen 2. Termin um die Nachhaltigkeit der Beratung zu überprüfen oder Nachfragen zu ermöglichen. Falls Dein Terminkalender es also zulässt.....
 
Genau das meine ich und deswegen ist einem Existenzgründer definitiv keine Kleinunternehmerregelung zu empfehlen!
 
So, jetzt melde ich mich wieder. Seit dem 01.09.2013 beschäftige ich sogar eigene MA, eine auf Vollzeit, 2 auf 450-Euro-Basis und ab Januar kommen noch 2 weitere dazu. Habt ihr eigene MA? Euere Erfahrung? Mein Geschäftskonto schwankt stark, 6-8000 euro hoch und runter, je nach Datum da ich meine MA am 15- des Monats bezahle, ich selber aber erst am Ende des Monats vergütet wierde. Grüß an alle.
 
Guten morgen,

toll zu lesen, dass es bei Dir so gut läuft.

Ich habe mich zum 01.09. als FB selbständig gemacht, aber bisher noch keinen Einsatz:cry:. Entweder bin ich zu alt oder sonstwas- keine Ahnung. KollegInnen berichten auch von einem starken Auftragsrückgang. Wie ist es bei Euch?

Gruß Biba88
 
Guten morgen,

toll zu lesen, dass es bei Dir so gut läuft.

Ich habe mich zum 01.09. als FB selbständig gemacht, aber bisher noch keinen Einsatz:cry:. Entweder bin ich zu alt oder sonstwas- keine Ahnung. KollegInnen berichten auch von einem starken Auftragsrückgang. Wie ist es bei Euch?

Gruß Biba88
Auftragsrückgang-was ist das?:) Nein, im ernst, ich könte hier im München noch 10 MA beschäftigen, alle hätten was zu tun. Wobei, ich bin zurzeit nur als außerklinische-Intensivpflege-Krankepfleger tätig, wemn ich noch Heime und ambulante Dienste dazuhollen würde... Ich muss nich mal nach Hause kommen, so wil zu tun hab ich. Und nebenbei mache ich QM auch, läuft auch ganz gut.
 
Und? Gibt was neues bei euch?
 
Ja, der Pflegemarkt im freiberuflichen Bereich ist zur Zeit schwierig. Das liegt daran, dass die Kassen gegen Freiberufler sind und entsprechenden Druck auf die Pflegeinrichtungen ausüben. Das geht sogar soweit, dass sie den Firmen androhen, die Versorgungsverträge zu kündigen, wenn sie Freiberufler beschäftigen. Als Gründe dafür führen sie immer wieder die sog. Scheinselbständigkeit an, die Weisungsfreiheit u.ä. Viele Pflegeinrichtungen haben natürlich Angst und verzichten auf uns.
Auf Nachfrage bei den Kassen wird man kaltgestellt, von den Politikern kommt kaum etwas, sie wissen meist garnicht, worum es geht.
Es gibt aber inzwischen Petitionen, die man unterschreiben kann um sich gegen diese Maßnahmen, die ja einem Berufsverbot gleichkommen, zu wehren.
Ich wollte dies hier reinstellen, aber mein comp spinnt wieder.
Letzte Woche sollte unter plus-Minus ein Beitrag dazu laufen, der aber dann doch nicht ausgestrahlt wurde.
Der Sendetermin wurde verschoben.
 

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