Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG wird Umsatzsteuer nicht berechnet!
Es lohnt sich der direkte Kontakt zum Finanzamt oder zur IHK vor Ort.
Wer soll denn die Rg bekommen, die Kasse oder Kunde privat? Privat kannst Du beraten bis der Arzt kommt und in Rg. stellen, was der Kunde zahlt; darüber gibt es privat keine Regeln.
Bei der Kasse sieht es anders aus. Da brauchst Du bestimmte Voraussetzungen zur Abrechnung, die Du am Besten direkt bei der Kasse erfragst. Problem ist dann, wenn Kunde 2 bei einer anderen Kasse ist..
Jede Pflegeperson hat Anspruch auf die Beratung nach §7..... Voraussetzung bei der Abrechnung mit der Kasse ist, dass Du die Weiterbildung zur Pflegeberatung absolviert hast.
Und beachte: die Kassen vergüten unterschiedlich: mit Anfahrt oder ohne, Pauschalsatz oder stundenweise. Daher kannst Du bei der Abrechnung mit der Kasse nicht einfach schreiben, was Du willst. In der Fortbildung zur Pflegeberaterin bekommst Du Vordrucke für die Abrechnung und da Du fragst, gehe ich davon aus, dass Du keine Pflegeberatungsfortbildung besucht hast.
Dann wird das wohl nix mit der Rg...